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   OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19   

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https://dejure.org/2019,16959
OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19 (https://dejure.org/2019,16959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2019 - 17 W 8/19 (https://dejure.org/2019,16959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 17 W 8/19 (https://dejure.org/2019,16959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Vorbehaltslose Zahlung der Klagesumme führt zur Kostenlast der Beklagten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Zahlung der Klagesumme nach Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erledigungserklärung kann schlüssig erfolgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 154/08

    Tragung der Kosten für einen Rechtsstreit über einen Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19
    Dies gelte auch, wenn die Erklärung der Kostenübernahme zwar nicht ausdrücklich erfolge, indessen aus dem Verhalten der Beklagten entnommen werden könne, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen werde (vgl. BGH Beschluss v. 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09 -, NJW-RR 2012, 688f; Beschluss v. 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 -, BeckRS 2010, 20021, Rz. 5 m. w. N.).
  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 148/90

    Wertgrenze des § 511a Zivilprozessordnung (ZPO) - Berechnung der Berufungssumme -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19
    In Übereinstimmung mit der Wertung durch den XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 12. März 1991 - XI ZR 148/90 -, NJW-RR 1991, 1211) geht der Senat davon aus, dass die Erklärung der Erledigung der Hauptsache weder wörtlich noch sonst ausdrücklich abgegeben werden muss, sondern ausreichend ist, wenn sich der hierauf gerichtete Wille schlüssig im Wege der Auslegung aus dem prozessualen Verhalten erschließt.
  • OLG München, 28.09.2018 - 10 U 4206/17

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Pkw des fließenden Verkehrs auf einen auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19
    Dass das Landgericht entsprechend des "offenen" Sach- und Streitstandes die Kostenquote zulasten des Klägers mit 25% bezifferte ist angesichts des anzunehmenden "Auffahrgeschehens" - der Kläger behauptet, ein Auffahren auf das liegengebliebene Fahrzeug der Beklagten zu 1) nur durch ein Ausweichen nach rechts vermieden zu haben - grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG München, Urteil v. 28. September 2018 - 10 U 4206/17 -, juris, m. w. N.).
  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19
    Dies gelte auch, wenn die Erklärung der Kostenübernahme zwar nicht ausdrücklich erfolge, indessen aus dem Verhalten der Beklagten entnommen werden könne, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen werde (vgl. BGH Beschluss v. 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09 -, NJW-RR 2012, 688f; Beschluss v. 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 -, BeckRS 2010, 20021, Rz. 5 m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22

    Befugnis zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Voraussetzung ist aber immer, dass die freiwillige Unterwerfung keinen anderen Grund hat als den, dass die Partei den gegenläufigen Rechtsstandpunkt ihres Gegners hingenommen hat (BGH BeckRS 2011, 26366 Rn. 12 mwN; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2019, 15329).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Auch in einem Fall, in dem der Beklagte einer Erledigungserklärung des Klägers nicht widerspricht, kann unter Umständen ein konkludentes Einverständnis mit der Erledigungserklärung des Klägers gesehen werden (vgl. BGH, NJW 1956, 1517; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 7.6.2019 - 17 W8/19, BeckRS 2019, 15329 Rn. 18; Musielak/Voit/Flockenhaus, 17. Aufl. 2020, ZPO § 91a Rn. 13).
  • LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23

    Rechtsschutzversicherung: Kosten für Stichentscheid erstattet

    Teilweise wird sogar angenommen, dass die Erfüllung des Klägerbegehrens für die Erledigungserklärung der Beklagten ausreichen soll (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 7.6.2019 - 17 W 8/19).
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