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   OLG Celle, 05.02.2013 - 17 W 9/12   

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https://dejure.org/2013,2741
OLG Celle, 05.02.2013 - 17 W 9/12 (https://dejure.org/2013,2741)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2013 - 17 W 9/12 (https://dejure.org/2013,2741)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 17 W 9/12 (https://dejure.org/2013,2741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 15; PStG § 48
    Eintragungsfähigkeit eines akademischen Grades im Eheregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eintragungsfähigkeit eines akademischen Grades im Personenstandsregister

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Personenstandsregister: Zur Eintragungsfähigkeit eines akademischen Grades

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Eintrag eines akademischen Grades im Eheregister

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1962 - IV ZB 282/62

    Eintragung akademischer Grade

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2013 - 17 W 9/12
    Akademische Grade sind - anders als das Amtsgericht in der angefochtenen Entscheidung meint - auch keine Namensbestandteile, so dass sie auch nicht unter die eben genannten Vorschriften fallen (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1962 - IV ZB 282/62, BGHZ 38, 380, 382; Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl. 2012, § 12 BGB, Rn. 7, Säcker, in: Münchener Kommentar zum BGB Band 1, 6. Auflage 2012, § 12, Rn. 13, Bamberger/Roth/Bamberger, BGB Band 1, 3. Auflage 2012, § 12 BGB, Rn. 27, noch unter Geltung des PStG in der Fassung vor dem 1.1.2009: Staudinger/Habermann, Neubearbeitung 2004, § 12 BGB, Rn. 43, Soergel/Heinrich, BGB, 13. Auflage 2000, § 12, Rn. 7).
  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 526/12

    Personenstandssache: Eintragung eines akademischen Grades eines Elternteils im

    Eine abweichende Auffassung meint demgegenüber, dass nach der Reform des Personenstandsgesetzes von einer Fortgeltung des bisherigen Gewohnheitsrechts nicht mehr ausgegangen werden könne (OLG Karlsruhe NJW 2013, 1099, 1100 f; OLG Celle Beschluss vom 5. Februar 2013 - 17 W 9/12 - juris Rn. 15 ff. = StAZ 2013, 142 [Ls.]; Gaaz/Bornhofen Personenstandsgesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 30 und § 21 Rn. 35 [zum Geburtenregister]; Gaaz FamRZ 2007, 1057, 1060; Selbig StAZ 2010, 148 f.; Helms StAZ 2012, 376; Berkl StAZ 2013, 177, 179 ff.).

    Solche einheitlichen Regelungen wären in einer Verwaltungsvorschrift bei einer Fortgeltung der bisherigen Übung allerdings zu erwarten gewesen, da es - gerade bei der elektronischen Registerführung - nicht dem Belieben des einzelnen Standesbeamten überlassen werden kann, in welchem Dateifeld und auf welche Weise er akademische Grade in die Personenstandsregister einträgt (vgl. OLG Celle Beschluss vom 5. Februar 2013 - 17 W 9/12 - juris Rn. 31).

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