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   OLG Celle, 20.01.2014 - 17 WF 10/14   

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https://dejure.org/2014,1484
OLG Celle, 20.01.2014 - 17 WF 10/14 (https://dejure.org/2014,1484)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.01.2014 - 17 WF 10/14 (https://dejure.org/2014,1484)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 17 WF 10/14 (https://dejure.org/2014,1484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wertfestsetzung im Hauptsacheverfahren nach einstweiliger Anordnung über den Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1801
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 27.09.2010 - 1 WF 327/10

    Trennungsunterhaltssache: Wahlmöglichkeit zur Einleitung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2014 - 17 WF 10/14
    All dies belegt ein berechtigtes Interesse des Unterhaltsberechtigten an einer Entscheidung über den vollen Unterhaltsbetrag in der Hauptsache; ihm steht ein Wahlrecht zu, ob er seinen Anspruch neben einem einstweiligen Anordnungsverfahren auch im Hauptsacheverfahren verfolgen will (Schmitz a.a.O., Rn. 437, Schwonberg, a.a.O., Rn. 35, Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. September 2010 - 1 WF 327/10 -, FamRZ 2011, 491, Rn. 30, noch zum alten Recht BGH, Urteil vom 09. Mai 1984 - IVb ZR 7/83 -, FamRZ 1984, 767).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97

    Streitwert; Unterhalt; Rückstände

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2014 - 17 WF 10/14
    Für eine solche Unterhaltsklage sei das Rechtschutzinteresse zu bejahen wegen der bloß vorläufigen und summarischen Prüfung im Anordnungsverfahren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. April 1998 - 2 WF 169/97 -, FamRZ 1999, 606, Rn. 14 und 15).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83

    Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2014 - 17 WF 10/14
    All dies belegt ein berechtigtes Interesse des Unterhaltsberechtigten an einer Entscheidung über den vollen Unterhaltsbetrag in der Hauptsache; ihm steht ein Wahlrecht zu, ob er seinen Anspruch neben einem einstweiligen Anordnungsverfahren auch im Hauptsacheverfahren verfolgen will (Schmitz a.a.O., Rn. 437, Schwonberg, a.a.O., Rn. 35, Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. September 2010 - 1 WF 327/10 -, FamRZ 2011, 491, Rn. 30, noch zum alten Recht BGH, Urteil vom 09. Mai 1984 - IVb ZR 7/83 -, FamRZ 1984, 767).
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