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   OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13   

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https://dejure.org/2013,12937
OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13 (https://dejure.org/2013,12937)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.06.2013 - 17 WF 107/13 (https://dejure.org/2013,12937)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 17 WF 107/13 (https://dejure.org/2013,12937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei ständigem Aufenthalt des Beteiligten am Ort des Verfahrensgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei ständigem Aufenthalt des Beteiligten am Ort des Verfahrensgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auswärtige Verfahrensbevollmächtigte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrensbevollmächtigter kann am Ort des Gerichts zu beauftragen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 8
  • NJW-RR 2013, 1407
  • MDR 2013, 1307
  • FamRZ 2013, 1921
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 9. September 2004, I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724).

    Diese Sichtweise dient auch dem Zweck, das Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit übermäßigen Differenzierungen über die Erstattungsfähigkeit zu belasten (BGH, Beschluss vom 9. September 2004, I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist in der Regel als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (BGH Beschluss vom 23. März 2004, VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 m.w.N.; BGH Beschluss vom 21. Januar 2004, IV ZB 32/03, BGHReport 2004, 706 f.; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02, FamRZ 2003, 441).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist in der Regel als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (BGH Beschluss vom 23. März 2004, VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 m.w.N.; BGH Beschluss vom 21. Januar 2004, IV ZB 32/03, BGHReport 2004, 706 f.; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02, FamRZ 2003, 441).
  • BGH, 18.02.2004 - XII ZB 182/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Sitz des Prozessgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Dies gilt selbst dann, wenn sie sich gelegentlich am Ort des Prozessgerichts aufhält (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004, XII ZB 182/03, NJW-RR 2004, 1216) oder wenn sie dort eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschluss vom 3. März 2005, I ZB 24/04, NJW-RR 2005, 922).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist in der Regel als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (BGH Beschluss vom 23. März 2004, VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 m.w.N.; BGH Beschluss vom 21. Januar 2004, IV ZB 32/03, BGHReport 2004, 706 f.; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02, FamRZ 2003, 441).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZB 24/04

    Zweigniederlassung

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Dies gilt selbst dann, wenn sie sich gelegentlich am Ort des Prozessgerichts aufhält (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004, XII ZB 182/03, NJW-RR 2004, 1216) oder wenn sie dort eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschluss vom 3. März 2005, I ZB 24/04, NJW-RR 2005, 922).
  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    In diesem Zusammenhang ist ein objektiver Maßstab anzulegen, d.h. es darf weder auf individuelle Wissenslücken und Fähigkeiten abgestellt werden noch auf ein diesbezügliches Verschulden (BGH, Beschluss vom 23. November 2006, I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 f.).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Für die Frage der Notwendigkeit, einen auswärtigen Rechtsanwalt einzuschalten, ist jedoch nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich die Frage stellt, welcher Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung mandatiert werden soll, sondern auf den der Beauftragung des Rechtsanwalts mit der außergerichtlichen Wahrnehmung der Interessen der Partei (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Jeder Beteiligte ist verpflichtet, die Kosten der Verfahrensführung, die im Falle des Sieges vom Gegner erstattet werden sollen, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257; BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
    Jeder Beteiligte ist verpflichtet, die Kosten der Verfahrensführung, die im Falle des Sieges vom Gegner erstattet werden sollen, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257; BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
  • OLG Koblenz, 02.03.2016 - 7 WF 205/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen

    Denn dann bedarf es nicht der Einschaltung eines am Erstwohnsitz der Partei ansässigen Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ( OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2013, FamRZ 2013, 1921).
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