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   OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 17 WF 156/12   

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https://dejure.org/2012,20358
OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 17 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,20358)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.07.2012 - 17 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,20358)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 17 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,20358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ROM-III-Verordnung Art. 8 Buchst. a
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren auf Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfe für die Trennung von Tisch und Bett

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Italiener und Italienerin in Deutschland = Scheidung nach deutschem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 398
  • FamRZ 2013, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86

    Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 17 WF 156/12
    Zudem ist aber in jedem Fall erforderlich, dass ohne das einzusetzende Kapital die angemessene Altersversorgung des Antragstellers nicht gewährleistet wäre, er also ohne die um die Verfahrenskosten und die aufzubringenden Beleihungszinsen verminderte Lebensversicherung keine angemessene Altersversicherung mehr zur Verfügung hätte und er damit sozialleistungsbedürftig im Rentenfall würde (BVerwGE 85, 102).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 17 WF 156/12
    Da die Möglichkeit einer Beleihung durch ein sog. Policendarlehen besteht und dadurch lediglich hinnehmbare Zinsverluste entstehen können, ist keine Unwirtschaftlichkeit in der Verwertung festzustellen (s. BGH, VersR 2011, 1028f.).
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