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   OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13   

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https://dejure.org/2013,34531
OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13 (https://dejure.org/2013,34531)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2013 - 17 WF 233/13 (https://dejure.org/2013,34531)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2013 - 17 WF 233/13 (https://dejure.org/2013,34531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines "vergessenen" Anrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines "vergessenen" Anrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 42
    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines "vergessenen" Anrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichtigung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13
    Eine Berichtigung kommt mithin nur bei einer Abweichung des Erklärten vom Gewollten in Betracht (BGH, Urteil vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 -, NJW 1985, 742, Tz. 15).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11

    Berichtigung des Tenors eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13
    Das wäre dann der Fall, wenn die Gründe der Entscheidung unzweifelhaft ergeben würden, dass das Gericht auf eine bestimmte Rechtsfolge erkennen wollte und deren Ausspruch versehentlich unterblieben ist (OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2011 - 10 WF 118/11 -, veröffentlicht bei juris, Tz. 15 und FamRZ 2011, 1414, nur Leitsatz , Meyer-Holz a.a.O., Rn. 20).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13
    Im Übrigen liegt eine Unrichtigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 S. 1 FamFG nur dann vor, wenn und soweit die im Beschluss verlautbarte Entschließung des Gerichts durch technische oder andere, im Justizalltag unvermeidliche Fehlleistungen und Irrtümer verfälscht wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 -, NJW 1992, 1496, Tz. 17).
  • BGH, 29.04.2013 - VII ZB 54/11

    Unterbliebene Rechtsbeschwerdezulassung: Nachholung im Wege eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13
    Dafür ist erforderlich, dass sich das Versehen aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlass oder bei seiner Verkündung ergibt, weil nur dann eine "offenbare" Unrichtigkeit vorliegen kann (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11 -, NJW 2013, 2124, Tz. 10).
  • BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94

    Berufung - Verwerfungsbsschluß

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13
    Dagegen kann eine falsche Willensbildung nur auf ein statthaftes Rechtsmittel korrigiert werden, denn eine Berichtigung darf keine Korrektur der Rechtsanwendung bewirken (BGH NJW-RR 1995, 765, Meyer-Holz in Keidel, FamFG, § 42, Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Gegenstand des

    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidend an, weil aus diesem Umstand noch nicht der Schluss gezogen werden kann, dass die Amtsrichterin tatsächlich beabsichtigte, einen Ausgleich auch des vergessenen Anrechts vorzunehmen, da das Rubrum aus der elektronischen Datenverarbeitung aufgerufen wird und damit Rückschlüsse auf eine bewusste Willensbildung des Gerichts nicht zulässt (OLG Celle, Beschluss vom 19.11.2013 - 17 WF 233/13, BeckRS 2013, 2204; Musielak/Borth/Frank/Borth, 7. Aufl. 2022, FamFG § 42 Rn. 6).
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