Rechtsprechung
   KG, 24.02.2012 - 17 WF 25/12   

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https://dejure.org/2012,10375
KG, 24.02.2012 - 17 WF 25/12 (https://dejure.org/2012,10375)
KG, Entscheidung vom 24.02.2012 - 17 WF 25/12 (https://dejure.org/2012,10375)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 17 WF 25/12 (https://dejure.org/2012,10375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1603 Abs 2 BGB, § 1610 BGB
    Kindesunterhalt: Heraufsetzung des in die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle eingearbeiteten Wohnkostenanteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Heraufsetzung des Wohnkostenanteils in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76 Abs. 2
    Heraufsetzung des Wohnkostenanteils in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein teures Pflaster in Berlin

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Selbstbehalt - Berücksichtigung eines höheren Wohnkostenanteils

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heraufsetzung des Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kommt nur bei Unvermeidbarkeit erhöhter Wohnkosten in Betracht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1649
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82

    Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt

    Auszug aus KG, 24.02.2012 - 17 WF 25/12
    a) In der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, NJW 1984, 1614 [bei juris Rz. 10]) und Literatur (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB [71. Aufl. 2012], § 1603 Rn. 20; Wendl/Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [8. Aufl. 2011], § 5 Rn. 23; Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht [2. Aufl. 2009], § 1603 Rn. 68; Handbuch Fachanwalt Familienrecht/Gerhardt [8. Aufl. 2011], Rn. 6-315, 738; Göppinger/Wax-Macco, Unterhaltsrecht [9. Aufl. 2008], Rn. 333) ist anerkannt, dass der in die Tabellensätze eingearbeitete Wohnkostenanteil heraufgesetzt werden kann, wenn der Pflichtige für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss.
  • OLG Schleswig, 20.12.2013 - 15 WF 414/13

    Minderjährigenunterhalt: Erhöhung des Selbstbehalts wegen hoher Wohn- und

    Innerhalb der Rechtsprechung (vgl. KG, FamRZ 2012, 1649; OLG Bamberg, FamRZ 1993, 66) und Literatur (vgl. Klinkhammer in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 8. Aufl. § 2 Rn. 392; Brudermüller in: Palandt, BGB, 73. Aufl. § 1603 BGB Rn. 20) besteht Einigkeit, dass eine Heraufsetzung des in den Tabellenbeträgen ausgewiesenen Wohnkostenanteils grundsätzlich möglich ist, wenn der Pflichtige für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss (vgl. KG, a.a.O.Rn. 4).
  • OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer

    Dem ist regelmäßig dadurch zu begegnen, dass Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, allerdings unter der gleichzeitigen Anordnung der Stundung der Rückzahlung an die Landeskasse bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu welchem in der Zukunft Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2012, 17 WF 25/12, und vom 4. November 2013, 17 WF 203/13, OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1340).
  • OLG Celle, 04.11.2013 - 17 WF 203/13

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Anspruch auf einen in Raten zu

    Dem ist regelmäßig dadurch zu begegnen, dass Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, allerdings unter einer gleichzeitigen Anordnung der Stundung bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu welchem in der Zukunft Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2012, 17 WF 25/12, OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2011 - II-8 WF 53/11, 8 WF 53/11 -, NJW-RR 2011, 1631, OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1340).
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