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   OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01   

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https://dejure.org/2001,6169
OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2001 - 17 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2001 - 17 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinfachtes Verfahren; Unterhalt; Minderjähriger; Einwendungen; Festsetzungsbeschluss

  • Judicialis

    ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 654; ; ZPO § 652 Abs. 1; ; ZPO § 645 ff.; ; ZPO § 652 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 1; ; ZPO § 652; ; ZPO § 648; ; ZPO § 648 Abs. 3; ; ZPO § 707; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhalt - vereinfachtes Verfahren - Einwendungen - Korrekturklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kindesunterhalt - Vereinfachtes Verfahren und Leistungsunfähigkeit: Erstmaliger Einwand in der Beschwerde unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 07.06.2000 - 2 UF 138/00

    Zur Zulässigkeit von Einwendungen im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01
    Philippi in Zöller, 22. Aufl., § 652 ZPO RN 9, Coester-Waltjen in MünchKomm., 2. Aufl., § 652 ZPO RZ 6 (ohne Begründung) sowie OLG Stuttgart, 18. ZS, OLG-Report 2000, 401, 402 und OLG Bamberg FamRZ 2001, 108, 109 vertreten die Auffassung, daß im Beschwerdeverfahren Einwendungen gemäß § 648 ZPO auch dann zuzulassen seien, wenn diese im Anhörungsverfahren noch nicht erhoben wurden.
  • OLG Naumburg, 21.06.1999 - 3 WF 125/99

    Erstmalige Einwendungen gegen eine Entscheidung im erstinstanzlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01
    Dagegen vertreten in der Literatur Rühl/Greßmann, Kindesunterhaltsgesetz, RN 263; Musielak/Borth, 2. Aufl., § 648 ZPO Anm. 9 sowie Thomas/Putzo, 21. Aufl., § 652 ZPO RZ 3 unter Hinweis auf den Wortlaut und die Motive des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 13/7338, Seite 42), ebenso wie OLG Köln FamRZ 2000, 680; OLG Naumburg, FamRZ 2000, 901 (Leitsatz) und OLG Hamm FamRZ 2000, 901 die Auffassung, daß § 652 Abs. 2 ZPO für die sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluß im vereinfachten Verfahren eine zusätzliche Zulässigkeitsvoraussetzung enthalte.
  • OLG Köln, 06.09.1999 - 14 UF 173/99

    Unterhaltsfestsetzung; Vereinfachtes Verfahren ; Sofortige Beschwerde ;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01
    Dagegen vertreten in der Literatur Rühl/Greßmann, Kindesunterhaltsgesetz, RN 263; Musielak/Borth, 2. Aufl., § 648 ZPO Anm. 9 sowie Thomas/Putzo, 21. Aufl., § 652 ZPO RZ 3 unter Hinweis auf den Wortlaut und die Motive des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 13/7338, Seite 42), ebenso wie OLG Köln FamRZ 2000, 680; OLG Naumburg, FamRZ 2000, 901 (Leitsatz) und OLG Hamm FamRZ 2000, 901 die Auffassung, daß § 652 Abs. 2 ZPO für die sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluß im vereinfachten Verfahren eine zusätzliche Zulässigkeitsvoraussetzung enthalte.
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