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   LG Bochum, 30.03.2010 - I-17 O 21/10   

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https://dejure.org/2010,3878
LG Bochum, 30.03.2010 - I-17 O 21/10 (https://dejure.org/2010,3878)
LG Bochum, Entscheidung vom 30.03.2010 - I-17 O 21/10 (https://dejure.org/2010,3878)
LG Bochum, Entscheidung vom 30. März 2010 - I-17 O 21/10 (https://dejure.org/2010,3878)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Angabe von Bildschirmdiagonalen in Zoll

  • webshoprecht.de

    Reine Zollangabe für Bildschirme ist wettbewerbsrechtlich zulässig

  • JurPC

    Größenangabe für digitale Bilderrahmen in Zoll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Anbietens von digitalen Bilderrahmen auf einer Internethandelsplattform ausschließlich mit Größenangaben in Zoll mit dem Wettbewerbsrecht

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Angabe der Bildschirmgröße in Zoll nicht wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de

    Abmahngefahr wegen Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten? Zoll oder cm?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Maßangabe eines Computerbildschirms in Zoll statt Zentimeter ist wettbewerbsrechtlich nur eine Bagatelle

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Maßeinheit in Zoll?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bildschirmgrößenangaben für digitale Bilderrahmen in Zoll

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Reine Zollangabe für Bildschirmgröße wettbewerbsrechtliche Bagatelle

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß bei reiner Zollangabe für Bildschirme

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bagatellverstoß bei unvollständigen oder fehlerhaften Maßangaben

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Maßangaben stellen eine Bagatelle dar

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Entwarnung: Beim Thema "Einheitenverordnung"

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen zurzeit noch wettbewerbsrechtliche Bagatelle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reine Zollangabe bei Bildschirmen stellt keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe der Bildschirmgröße in Zoll

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2010, 430
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bochum, 27.07.2010 - 12 O 56/10

    Wenn die Hauptsacheklage unter Verzicht auf die Rücknahme die negative

    Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht dazu verpflichtet ist, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internetplattform "eBay" wie aus der Anlage ASt 1 im Verfahren Landgericht Bochum 1-17 0 21/10 ersichtlich Angaben zu Maßeinheiten zu machen, ohne hierbei die Maßeinheit in "cm" anzugeben.

    Der von der Beklagten beantragte Erlass einer einstweiligen Verfügung ist vom Landgericht Bochum (1-17 0 21/10) und vom Oberlandesgericht Hamm (1-4 W 48/10) abgelehnt worden.

    Der Begründung der Klage ist zu entnehmen, dass es stets nur um die Abmahnung vom 29.01.2010 und das dort in Bezug genommene Angebot (Anlage ASt 1 im Verfahren 17 0 21/10) ging.

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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 16.04.2010 - 17 O 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,45631
LG Bielefeld, 16.04.2010 - 17 O 21/10 (https://dejure.org/2010,45631)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16.04.2010 - 17 O 21/10 (https://dejure.org/2010,45631)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16. April 2010 - 17 O 21/10 (https://dejure.org/2010,45631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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