Rechtsprechung
AG Viersen, 30.12.2005 - 17 C 199/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Honorar - Bei kurzfristiger Absage eines fest vereinbarten Termins steht dem Zahnarzt Schadenersatz zu
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei kurzfristiger Absage eines Termins in einer Praxis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatz für Ärzte bei kurzfristiger Terminabsage durch Patienten?
Wird zitiert von ...
- AG Bielefeld, 10.02.2017 - 411 C 3/17
Nichteinhaltung eines vereinbarten Behandlungstermins: Zahnarzt kann …
Denn es ist zulässig, mit dem Patienten vor dem Beginn einer Behandlung und unter Verwendung von AGBs zu vereinbaren, dass er im Falle einer zu kurzfristigen Absage (weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin) oder gar eines unentschuldigten Nichterscheinens das Honorar dennoch zu tragen hat (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 02.04.08, 2 S 446/07; AG Fulda, Urteil vom 16.05.2002, 34 C 120/03; AG Nettetal, Urteil vom 12.09.2006, 17 C 71/03; AG Viersen, Urteil vom 30.12.2005, 17 C 199/05).