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   LG München I, 05.07.2018 - 17 HK O 17753/17   

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https://dejure.org/2018,18557
LG München I, 05.07.2018 - 17 HK O 17753/17 (https://dejure.org/2018,18557)
LG München I, Entscheidung vom 05.07.2018 - 17 HK O 17753/17 (https://dejure.org/2018,18557)
LG München I, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 17 HK O 17753/17 (https://dejure.org/2018,18557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    TabakerzV § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; UWG § 3a, § 5a
    Verdecken eines Warnhinweises bei Tabakwarenautomat zur Sortenauswahl von Zigaretten im Ladenlokal vor der Kasse

  • aufrecht.de

    Keine Schockfotos von Zigarettenverpackungen auf Automat

  • online-und-recht.de

    Keine Schockbilder an Zigarettenautomaten rechtlich verpflichtend

  • kanzlei.biz

    Supermärkte müssen keine Schockbilder an Zigarettenautomaten anbringen

  • rewis.io

    Verdecken eines Warnhinweises bei Tabakwarenautomat zur Sortenauswahl von Zigaretten im Ladenlokal vor der Kasse

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schockbilder am Tabakwarenautomaten im Kassenbereich

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zigaretten-Automaten im Kassenbereich eines Supermarktes sind wettbewerbsrechtlich zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zigaretten-Automaten im Kassenbereich eines Supermarktes sind wettbewerbsrechtlich zulässig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 05.07.2018)

    Supermärkte müssen keine Schockbilder an Zigarettenautomaten anbringen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zum Verdecken der Schockbilder durch Angebot von Zigaretten in einem Tabakwarenautomat im Kassenbereich eines Ladenlokals

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Supermärkte dürfen Schockbilder an Zigarettenautomaten verdecken

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nichtraucherinitiative verklagt Supermarktbetreiber: Schockbilder verstecken gilt nicht

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.04.2018)

    Nichtraucher verklagen Supermarkt-Betreiber wegen verdeckter Schockbilder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 20.03.2018 - 16 O 104/17

    Unterlassungsanspruch: Verdeckung von Tabakerzeugnisse betreffende Warnhinweisen

    Auszug aus LG München I, 05.07.2018 - 17 HKO 17753/17
    Ein Anbieten zum Verkauf stellt somit auch ein Bereitstellen i.S. der Richtlinie dar, so dass es auf die nachträgliche Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 TabakerzV durch die Einfügung der Worte "einschließlich des Anbietens zum Verkauf" gar nicht entscheidend ankommt, weil dieses Anbieten zum Verkauf ohnehin bereits von dem Begriff "Inverkehrbringen" erfasst war und ist Soweit der Verordnungsgeber tatsächlich die Absicht gehabt haben sollte, durch die Änderung der Vorschrift der TabakerzV die in Rede stehende Produktpräsentation durch einen geschlossenen Automaten vom Verdeckungsverbot zu erfassen, ist dies jedenfalls objektiv nicht gelungen (so auch Landgericht Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).

    Der Verordnungsgeber hätte daher die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der TabakerzV enthaltenen Verbote nicht auf Verkaufsmodalitäten, wie in vorliegendem Falle Präsentation der Waren in einem Automaten, erstrecken dürfen, weil eine solche Regelung nicht von der Ermächtigungsnorm erfasst gewesen (zum Ganzen so auch LG Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).

    Wenn der Verordnungsgeber durch die Änderung der Tabakerzeugnisverordnung im Jahre 2017 den Anwendungsbereich auf Verkaufsmodalitäten erweitern wollte, wäre diese Regelung des Verordnungsgebers nicht rechtswirksam erfolgt, weil eine die Grenzen der Ermächtigung nicht einhaltende Verordnung nichtig ist, vom Gericht nicht angewandt werden muss und damit auch nicht Grundlage des von der Klagepartei begehrten Unterlassen sein kann (zum Ganzen so auch LG Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).

  • BGH, 26.10.2023 - I ZR 176/19

    Zur Zulässigkeit des Anbietens von Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG München I, LMuR 2018, 215).
  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 176/19

    BGH legt EuGH Fragen zur Erforderlichkeit von Warnhinweisen beim Verkauf von

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG München I, LMuR 2018, 215).

    Daraus hat das Berufungsgericht gefolgert, dass die Richtlinie 2014/40/EU nur die - im Streitfall nicht angegriffene - Gestaltung des Produkts selbst, nicht aber die Modalitäten des Verkaufs für Tabakerzeugnisse wie etwa die auch im Streitfall in Rede stehende Präsentation in Ausgabeautomaten regelt (ebenso LG Berlin, LRE 77, 91 [juris Rn. 34, 38 und 42]; Horst in Zipfel/Rathke aaO § 11 TabakerzV Rn. 29; Boden, IPRB 2018, 222, 223; Zechmeister, ZLR 2019, 817, 818 f.; ders. ZLR 2017, 451, 468 f.).

  • OLG München, 25.07.2019 - 29 U 2440/18

    Vorrätighalten von Zigarettenpackungen in Warenautomat stellt kein Anbieten dar

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.07.2018, Az. 17 HK O 17753/17, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 176/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Tabakproduktrichtlinie:

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG München I, LMuR 2018, 215).
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