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   VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09   

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VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09 (https://dejure.org/2010,11582)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2010 - 17 K 1926/09 (https://dejure.org/2010,11582)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2010 - 17 K 1926/09 (https://dejure.org/2010,11582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planfeststellungsverfahren; Zuständigeit; sachliche Zuständigkeit; Vorhaben; Folgemaßnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    LG NRW § 12a; WHG § 31; LOG NRW § 8; VwVfG § 78 Abs 1; VwVfG § 75
    Planfeststellungsverfahren; Zuständigeit; sachliche Zuständigkeit; Vorhaben; Folgemaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände im Planfeststellungsverfahren mittels E-Mail; Unterfallen der Rüge der fehlenden sachlichen Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde im Beteiligungsverfahren unter die Präklusion; Beachtung der sachlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84

    Bahnrecht - Kreuzungsbauwerk - Planungsentscheidung - Zuständigkeit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Dem setzt § 75 VwVfG NRW bereits vom Wortlaut her den Begriff der anderen Anlage entgegen, BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) und 4 C 54.84 (Bahnübergang P 203) -, jeweils in: juris; beide Entscheidungen betreffen - bezogen auf unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse - dasselbe Kreuzungsbauwerk, nämlich den Wegfall des Bahnübergangs P 203 durch die Unterführung mit der Iggelheimer Straße.

    Entsprechend ist die (reine) Funktionsfähigkeit der jeweils anderen Anlage durch Folgemaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG sicherzustellen, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 12).

    Unabhängig vom Begriff des Vorhabens ist auch die weitere Voraussetzung, dass nur eine einheitliche Entscheidung möglich sein darf, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16), nicht erfüllt.

    Wird so verfahren, ohne dass erkennbare Schwierigkeiten auftreten, ergibt sich schon daraus, dass eine getrennte Entscheidung über beide Vorhaben möglich war, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Sie zählt vielmehr zu den Anforderungen an das Planfeststellungsverfahren, die den verfahrensmäßigen Rahmen für die zu treffende Entscheidung bilden und deren Einhaltung unabhängig ist von der potentiellen Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechten oder Interessen Betroffener, OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 20 B 1320/09 (Hafen Godorf) -, in: nrwe.de (Rn. 34); Nds.OVG, Beschluss vom 11. Januar 1996 - 7 ME 288/04 (Entlastungsstraße Visbek) -, in: juris (Rn. 25 f.).

    Außerdem ist, was § 46 VwVfG NRW für die Unbeachtlichkeit eines Verfahrensfehlers verlangt, ein Einfluss des Zuständigkeitsmangels auf die Sachentscheidung nicht offensichtlich zu verneinen, vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 20 B 1320/09 (Hafen Godorf) -, in: nrwe.de (Rn. 76 ff.).

    Gesichtspunkte, die Anlass geben könnten, beim Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses durch eine sachlich unzuständige Behörde hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen dem Schutz von durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Plans betroffenen Dritten sowie demjenigen von nicht enteignend betroffenen Dritten zu differenzieren, OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 20 B 1320/09 (Hafen Godorf) -, in: nrwe.de (Rn. 81,).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Unabhängig von der Frage, ob die Beklagte tatsächlich zuständige Behörde im Sinne des § 78 Abs. 2 VwVfG NRW werden kann, weil die Mehrzahl der öffentlich-rechtlichen Belange durch die Abgrabung betroffen ist, zum Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 28. November 1995 - 11 VR 38/95 (Tiergartentunnel) -, in: juris (Rn. 43), ebenso im Hauptsacheverfahren: BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 11 A 86/95- (Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin) -, in: juris (Rn. 29 ff.), fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 78 Abs. 1 VwVfG NRW.

    Für die Annahme, dass mehrere Vorhaben vorliegen, muss hinzukommen, dass auch mehrere Vorhabenträger vorhanden sind, vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 28. November 1995 - 11 VR 38.95 - (Tiergartentunnel), in: juris (Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Den Begriff des selbständigen Vorhabens im Sinne des § 78 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW charakterisiert insbesondere, dass die einzelnen Vorhaben voneinander unabhängig geplant und durchgeführt werden können, und bei denen die Gleichzeitigkeit sich nur mehr oder weniger zufällig ergibt, BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 (Rahmenbetriebsplan Bergwerk Walsum) -, in: juris (Rn. 44); Nds.OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 - [Elbbrücke Neu Darchau/Darchau (Amt Neuhaus)], in: juris (Rn. 59); Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG-Kommentar, 7. Auflage, § 78 Rn. 6.

    Maßstab ist dabei die Frage eines erhöhten Abstimmungsbedarfes zwischen den verschiedenen in den jeweiligen Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden Interessen, der nicht allein dadurch begründet wird, dass ein räumlicher bzw. funktionaler Zusammenhang zwischen den planfestzustellenden Vorhaben besteht, Nds.OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 - [Elbbrücke Neu Darchau/Darchau (Amt Neuhaus)], in: juris (Rn. 59); Sächs.OVG, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 BS 239/05- (S 11 neu) -, in: Rn. (59).

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Unter Folgemaßnahmen sind alle Regelungen außerhalb der eigentlichen Zulassung des Vorhabens zu verstehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch das Vorhaben aufgeworfenen Probleme erforderlich sind; sie dürfen über Anschluss und Anpassung nicht wesentlich hinausgehen, BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2005 - 9 A 62.03 (B 173/Neue Kohlsdorfer Straße - NKS) -, in: NVwZ 2005, 813 (814).

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Aneinanderfügen beider Vorhaben durch Absprache der beteiligten Planungsträger einvernehmlich zu regeln ist, BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2005 - 9 A 62.03 - (B 173n), in: juris (Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08
    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Die Beteiligung mittels E-Mail vom 4. November 2000 erfüllt ein Schriftformerfordernis nicht, da eine E-Mail - auch in ausgedruckter Form - weder unterschrieben ist noch den Anforderungen des § 3a VwVfG NRW genügt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 D 10/08 (Heizkraftwerk Herne) -, in: nrwe.de (Rn. 146 ff.): dort zu § 10 Abs. 3 BImSchG.

    Ein Schriftformerfordernis ergibt sich zunächst nicht aus § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW, da die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände nicht auf Einwendungen zielt, sondern diese Stellungnahmen abgeben, so dass deren Beteiligung der von Behörden nachempfunden ist, wobei die Stellungnahme zu dem Vorhaben gleichzeitig den Charakter einer Einwendung annehmen kann, wenn die Begriffsmerkmale für eine solche zu bejahen sind, OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 D 10/08 (Heizkraftwerk Herne) -, in: nrwe.de (Rn. 142).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Unabhängig von der Frage, ob die Beklagte tatsächlich zuständige Behörde im Sinne des § 78 Abs. 2 VwVfG NRW werden kann, weil die Mehrzahl der öffentlich-rechtlichen Belange durch die Abgrabung betroffen ist, zum Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 28. November 1995 - 11 VR 38/95 (Tiergartentunnel) -, in: juris (Rn. 43), ebenso im Hauptsacheverfahren: BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 11 A 86/95- (Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin) -, in: juris (Rn. 29 ff.), fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 78 Abs. 1 VwVfG NRW.
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Maßstab ist dabei die Frage eines erhöhten Abstimmungsbedarfes zwischen den verschiedenen in den jeweiligen Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden Interessen, der nicht allein dadurch begründet wird, dass ein räumlicher bzw. funktionaler Zusammenhang zwischen den planfestzustellenden Vorhaben besteht, Nds.OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 - [Elbbrücke Neu Darchau/Darchau (Amt Neuhaus)], in: juris (Rn. 59); Sächs.OVG, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 BS 239/05- (S 11 neu) -, in: Rn. (59).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Dem setzt § 75 VwVfG NRW bereits vom Wortlaut her den Begriff der anderen Anlage entgegen, BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) und 4 C 54.84 (Bahnübergang P 203) -, jeweils in: juris; beide Entscheidungen betreffen - bezogen auf unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse - dasselbe Kreuzungsbauwerk, nämlich den Wegfall des Bahnübergangs P 203 durch die Unterführung mit der Iggelheimer Straße.
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 3.04

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09
    Die Erwähnung der örtlichen Zuständigkeit in dieser Vorschrift zeigt im Umkehrschluss, dass sie Fehler hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit nicht erfasst, BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 3.04 -, in: juris (Rn. 28).
  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1851/09

    Landesamt für Verfassungsschutz; Scientology; informationelles

  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1892/09

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Selbst wenn die Zuständigkeitsregelungen auch dem Schutz von Natur und Landschaft zu dienen bestimmt sein sollten (so die Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 Ms 114/07 - NuR 2008, 265 ; VG Oldenburg, Urteil vom 19. Juni 2008 - 5 A 4956/06 - NuR 2008, 887; VG Koblenz, Urteil vom 23. August 2010 - 4 K 225/10.KO - NuR 2010, 812 ; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2010 - 17 K 1926/09 - NuR 2011, 376 ; OVG Koblenz, Urteil vom 7. April 2011 - 1 A 11088/10 - DVBl 2011, 764 ), können Zuständigkeitsmängel die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur berühren, wenn und soweit die kompetenzwidrig in die Planfeststellung einbezogenen Maßnahmen am nachgelagerten Straßennetz materielle Schutzgüter der Natur oder das Landschaftsbild beeinträchtigen.
  • OVG Hamburg, 16.06.2016 - 1 Bf 258/12

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für die wasserwirtschaftliche

    Auch die weiteren vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. Juli 2011 (9 A 12.10, NuR 2011, 866, juris Rn. 30) für die Gegenmeinung zitierten Entscheidungen (OVG Koblenz, Urt. v. 7.4.2011, 1 A 11088/10, DVBl 2011, 764, 766 f.; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2010, 17 K 1926/09, NuR 2011, 376, juris) ziehen von der Auswirkung eines Rechtsverstoßes gegen eine Verfahrensvorschrift auf das Ergebnis den Schluss, dass die Verfahrensvorschrift zumindest auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sei.
  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2014 - 9 L 349/14

    Abfallentsorgungsanlage; Sanierung; Anlagenbezogene Pflichten; Anwendungsbereich

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2010 - 17 K 1926/09 - juris Rn 60 ff.
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1851/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch in den Verfahren 17 K 1926/09 und 17 K 1892/09 - und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Die Abhängigkeit von der Abgrabung betonen die Beigeladenen letztlich in ihrem Schriftsatz vom 22. September 2010 im Verfahren 17 K 1926/09 ausdrücklich: durch die Herstellung des Abgrabungsgewässers mit Rheinanbindung würden Probleme im Hinblick auf das Ufer des Rheins, die Kreisstraße K 00 und den Sommerdeich erst hervorgerufen.

  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1892/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch in den Verfahren 17 K 1926/09 und 17 K 1851/09 - und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Die Abhängigkeit von der Abgrabung betonen die Beigeladenen letztlich in ihrem Schriftsatz vom 22. September 2010 im Verfahren 17 K 1926/09 ausdrücklich: durch die Herstellung des Abgrabungsgewässers mit Rheinanbindung würden Probleme im Hinblick auf das Ufer des Rheins, die Kreisstraße K 00 und den Sommerdeich erst hervorgerufen.

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