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   VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02   

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VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02 (https://dejure.org/2003,9198)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2003 - 17 K 5472/02 (https://dejure.org/2003,9198)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2003 - 17 K 5472/02 (https://dejure.org/2003,9198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren; Anforderungen an die Berechnung von Abfallbeseitigungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren; Gebührenschätzung bei Fremdleistung; Ansatzfähigkeit von betriebsnotwendigen Kosten; Leistungsumfang bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Abfall- und Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Oberhausen rechtswidrig festgesetzt

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1523
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 9 A 1795/99

    Gebührenabschlag für Eigenkompostierer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    Ein Markt im Sinne des Preisrechts existiert nicht mehr, wenn einem Anbieter nur ein Nachfrager gegenübersteht, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99, UA Bl. 15; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25. Februar 2003 - 14 K 20010/99; vgl. auch Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 3. März 1999 - 16 K 6550/95, UA Bl. 14; Ebisch/Gottschalk, Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen, begründet von Hellmuth Ebisch und Joachim Gottschalk, fortgeführt von Werner Knauss und Johann K. Schmidt, 7. Auflage (2001), § 4 VO PR Nr. 30/53 Rn. 47.

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu Abfallentsorgungsgebühren, ist im Rahmen des öffentlichen Preisrechts "für die Frage der Marktgängigkeit der Leistung auf den gesamten Leistungsumfang abzustellen", Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99, UA Bl. 16 (Hervorhebung durch die Kammer).

    In einigen Fällen, die den bereits zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und der 16. Kammer des erkennenden Gerichts zu Grunde lagen, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 3. März 1999 - 16 K 6550/95, waren der vergebene Auftrag im Sinne des Preisrechts und die Fremdleistung im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG NRW deckungsgleich.

    In der Rechtsprechung ist etwa anerkannt, dass es an der Marktgängigkeit von Müllverbrennungsleistungen für einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger fehlte, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99 (Regierungsbezirk Köln); Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 3. März 1999 - 16 K 6550/95 (Regierungsbezirk Düsseldorf, GMVA Niederrhein).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    Der Fremdleistungscharakter geht nicht dadurch verloren, dass es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt, an der die Stadt mit Mehrheit beteiligt ist, vgl. zu Abfallentsorgungsleistungen für die entsorgungspflichtige Kommune: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, in: DVBl. 1995, 1147; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juli 1997 - 9 A 3556/91, in: StuG 1997, 356.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat darüber hinausgehend zuvor allgemein für die Leistungen der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung, die für einen öffentlichen Entsorgungsträger erbracht werden, festgestellt, dass "vorgegebene 'Marktpreise' für die zu erstellende Leistung" fehlen, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, in: OVGE 44, 211.

    Die freihändige Vergabe des Leistungspakets an die WBP GmbH im Jahr 1996 ohne Beachtung der Ausschreibungspflicht des § 31 Abs. 1 GemHVO dürfte sich jedoch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung als gebührenrechtlich zulässig erweisen, weil die WBP GmbH gerade zu dem Zweck der Übernahme der ehedem unmittelbar städtisch erbrachten Leistungen der Daseinsvorsorge gegründet worden war und die kommunalen Mitarbeiter und - soweit möglich - Sachmittel der ehemaligen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung übernehmen sollte, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93, in: OVGE 44, 211; zu den heute geltenden Regelungen des Vergaberechts in §§ 97 ff. GWB wird vertreten, dass die Leistungsvergabe durch eine Kommune, selbst wenn sie zusammen mit der Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft erfolgt, den Vergaberechtsnormen unterfällt: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2000 - VK 12/2000 - L (sub. II.1); Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg, Beschluss vom 04. August 1999 - 203 - VgK - 6/99, in: Zeitschrift für Vergaberecht 1999, S. 282 (285); Opitz, Kontraktive Privatisierung und Kartellvergaberecht, in: Zeitschrift für Vergaberecht 2000, S. 97 (106).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2003 - 9 A 4716/00

    Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster unwirksam

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    Wegen der vom Beklagten eingeräumten unterschiedlichen Prioritäten der Straßen bei der Winterwartung musste er eine danach differenzierte Regelung in seiner Satzung vornehmen, um dem unterschiedlichen Maß der Inanspruchnahme der Winterwartungsleistungen gerecht zu werden, vgl. dazu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Mai 2003 - 9 A 4716/00 UA Bl. 7 ff und den gerichtlichen Hinweis hierauf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 3342/98

    Abwälzung von Verbandsbeiträgen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    Auf die Angemessenheit kommt es nur an, wenn der Kommune Fehler in der Ausschreibung unterlaufen sind, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3342/98, UA Bl. 38, vgl. dazu auch Jasper, Rechtswidrige Gebühren bei Vergabefehlern, in: Behörden Spiegel, März 1999.
  • VG Köln, 25.02.2003 - 14 K 3507/00
    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    Auch die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25. Februar 2003 - 14 K 3507/00 (Parallelurteil in juris zum Az. 17 K 20010/99): "Diese Grundsätze (nämlich OVG NRW 9 A 3324/98, Anm. des Gerichts) sind nach Auffassung der Kammer auf Grund der vergleichbaren Interessenlage auf die Überprüfung von nach LSP ermittelten Selbstkosten entsprechend anzuwenden.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1997 - 9 A 652/95

    Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheid in Bezug auf die

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    Betriebsnotwendige Kosten sind bei Fremdleistungen solche, die nach preisrechtlichen Vorschriften - welche ohne Vereinbarung ex lege gelten - zulässigerweise gefordert und angenommen werden dürfen, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 1997 - 9 A 652/95.
  • OVG Thüringen, 13.04.1999 - 2 ZEO 18/99

    Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschließlich

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    vom 21. November 1953 (BAnz. Nr. 244), zuletzt geändert durch Verordnung PR Nr. 1/89 vom 13. Juni 1989 (BGBl. I S. 1094) - VO PR Nr. 30/53 - zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des geltenden Preisrechts vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 1999 - 2 ZEO 18/99 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.02.1995 - 1 C 36/92, in: NVwZ-RR 1995, S. 425 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    Vielmehr ist in rechtlicher Hinsicht davon auszugehen, dass der Gebührensatz lediglich im Ergebnis den Anforderungen der einschlägigen Gebührenvorschriften entsprechen und nicht auf einer vom Rat beschlossenen (rechtmäßigen) Gebührenkalkulation beruhen muss, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92, in: GemHH 1994, 233.
  • VG Köln, 07.03.2003 - 14 K 20010/99

    Heranziehung zu Abfallgebühren für einen 70-Liter-Restabfallbehälter; Bemessung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    Ein Markt im Sinne des Preisrechts existiert nicht mehr, wenn einem Anbieter nur ein Nachfrager gegenübersteht, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99, UA Bl. 15; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25. Februar 2003 - 14 K 20010/99; vgl. auch Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 3. März 1999 - 16 K 6550/95, UA Bl. 14; Ebisch/Gottschalk, Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen, begründet von Hellmuth Ebisch und Joachim Gottschalk, fortgeführt von Werner Knauss und Johann K. Schmidt, 7. Auflage (2001), § 4 VO PR Nr. 30/53 Rn. 47.
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92

    Zwangsweise öffentliche Preisprüfung bei Nachtragsleistungen zulässig?

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
    vom 21. November 1953 (BAnz. Nr. 244), zuletzt geändert durch Verordnung PR Nr. 1/89 vom 13. Juni 1989 (BGBl. I S. 1094) - VO PR Nr. 30/53 - zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des geltenden Preisrechts vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 1999 - 2 ZEO 18/99 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.02.1995 - 1 C 36/92, in: NVwZ-RR 1995, S. 425 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 9 A 3556/96

    Verlängerung des Kalkulationszeitraums; Übertragung des Vermögens der Gemeinde;

  • VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5448/02
  • VG Düsseldorf, 11.12.2003 - 17 K 6579/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, insbesondere des Leitverfahrens 17 K 5472/02 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten ergänzend Bezug genommen.

    Fremdleistungen, welche die WBP GmbH im Rahmen der angegriffenen Gebührenbescheide für die Stadt P erbringt, sind - soweit es hier von Interesse ist - Abfallentsorgungsleistungen und Straßenreinigungsleistungen nach näherer Bestimmung des Leistungsverzeichnisses Anlage 8 zu § 2 Abs. 1 des Leistungsvertrags vom 12. Januar 1996, sowie Straßenreinigungsleistungen gemäß Anlage 10, vgl. Anlage 8 (Abfall) und Anlage 10 (Straßenreinigung) zu § 2 Abs. 1 des Leistungsvertrages vom 12. Januar 1996 (Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 7 Trennblatt Ziffer 9).

    Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 9 Trennblatt Ziffer 1/"Angebote Preisanfrage".

    Das Gemeindeprüfungsamt stellt fest, dass keine marktgängige Leistung im Sinne des Preisrechts vorlag und demzufolge nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten - LSP - abzurechnen gewesen wäre, Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 8 Trennblatt Ziffer 9, Prüfbericht S. 39 f.

    Vereinbarung über die Abnahme und Verbrennung von Abfällen vom 13. Mai 2000 in der Fassung der 1. Nachtragsvereinbarung vom 30. Oktober 2001, Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 12 Trennblatt Ziffer 0, 1.

  • VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5448/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, insbesondere des Leitverfahrens 17 K 5472/02 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten ergänzend Bezug genommen.

    Fremdleistungen, welche die WBP GmbH im Rahmen der angegriffenen Gebührenbescheide für die Stadt P erbringt, sind - soweit es hier von Interesse ist - Abfallentsorgungsleistungen und Straßenreinigungsleistungen nach näherer Bestimmung des Leistungsverzeichnisses Anlage 8 zu § 2 Abs. 1 des Leistungsvertrags vom 12. Januar 1996, sowie Straßenreinigungsleistungen gemäß Anlage 10, vgl. Anlage 8 (Abfall) und Anlage 10 (Straßenreinigung) zu § 2 Abs. 1 des Leistungsvertrages vom 12. Januar 1996 (Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 7 Trennblatt Ziffer 9).

    Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 9 Trennblatt Ziffer 1/"Angebote Preisanfrage".

    Das Gemeindeprüfungsamt stellt fest, dass keine marktgängige Leistung im Sinne des Preisrechts vorlag und demzufolge nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten - LSP - abzurechnen gewesen wäre, Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 8 Trennblatt Ziffer 9, Prüfbericht S. 39 f.

    Vereinbarung über die Abnahme und Verbrennung von Abfällen vom 13. Mai 2000 in der Fassung der 1. Nachtragsvereinbarung vom 30. Oktober 2001, Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 12 Trennblatt Ziffer 0, 1.

  • VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 1205/08

    Kostenüberschreitungsverbot, Fremdleistungen, Preisrecht, Preisprüfung,Preistyp,

    Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 9 Trennblatt Ziffer 1/"Angebote Preisanfrage".

    Dass sich die Preisgestaltung im gebührengebundenen Leistungsbereich auch nach dem ursprünglichen Verständnis des Beklagten selbst nach Selbstkostenpreisen richten sollte und hier kein Marktpreis maßgeblich sein könne, ergibt sich daraus, dass er anlässlich der "Markterkundung" in seinen Erläuterungen zur Angebotsaufforderung vom 27. Juni 1995 darauf hinwies, er gehe davon aus, dass die zu schließenden Dienstleistungsverträge über die vorgesehene Vertragslaufzeit hinweg kostendeckend unter Einschluss einer marktüblichen Rendite im nicht gebührengebundenen Bereich und einer (preisrechtlichen) LSP-Rendite (nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) im gebührengebundenen Bereich ausgestaltet seien, s. Beiakte Heft 9 zu 17 K 5472/02 Trennblatt Ziffer 1/"Angebotsaufforderung Sommer 1995".

    Das Gemeindeprüfungsamt stellt fest, dass keine marktgängige Leistung im Sinne des Preisrechts vorlag und demzufolge nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten - LSP - abzurechnen gewesen wäre, Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 8 Trennblatt Ziffer 9, Prüfbericht S. 39 f..".

  • VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 605/08

    Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit

    Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 9 Trennblatt Ziffer 1/"Angebote Preisanfrage".

    Dass sich die Preisgestaltung im gebührengebundenen Leistungsbereich auch nach dem ursprünglichen Verständnis des Beklagten selbst nach Selbstkostenpreisen richten sollte und hier kein Marktpreis maßgeblich sein könne, ergibt sich daraus, dass er anlässlich der "Markterkundung" in seinen Erläuterungen zur Angebotsaufforderung vom 27. Juni 1995 darauf hinwies, er gehe davon aus, dass die zu schließenden Dienstleistungsverträge über die vorgesehene Vertragslaufzeit hinweg kostendeckend unter Einschluss einer marktüblichen Rendite im nicht gebührengebundenen Bereich und einer (preisrechtlichen) LSP-Rendite (nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) im gebührengebundenen Bereich ausgestaltet seien, s. Beiakte Heft 9 zu 17 K 5472/02 Trennblatt Ziffer 1/"Angebotsaufforderung Sommer 1995".

    Das Gemeindeprüfungsamt stellt fest, dass keine marktgängige Leistung im Sinne des Preisrechts vorlag und demzufolge nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten - LSP - abzurechnen gewesen wäre, Verfahren 17 K 5472/02 Beiakte Heft 8 Trennblatt Ziffer 9, Prüfbericht S. 39 f..".

  • VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 5936/08

    Vereinbarkeit eines Gebührensatzes für Straßenreinigung bei Durchführung

    In mehreren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geführten Verfahren, die die Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren der Jahre 2001 bzw. 2002 betrafen (vgl. Urteile vom 11. November 2003 - 17 K 5472/02 - u.a.), hob das Gericht die Veranlagungen mit der Begründung auf, dass die Gebührensätze hinsichtlich der Fremdleistungen der X GmbH unzulässige Kostenansätze enthielten.

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bereits in seinen früheren die Abfallbeseitigungs- bzw. Straßenreinigungsgebühren 2002 betreffenden Verfahren, vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2003 - 17 K 5472/02- u.a., die nach Ablehnung des Antrags des Beklagten auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2005 - 9 A 306/04- u.a., rechtskräftig geworden sind, entschieden, dass es sich bei den an die X GmbH zu zahlenden Leistungsentgelten um dem Grunde nach in der Gebührenbedarfsberechnung ansatzfähige Kosten für die Inanspruchnahme von Fremdleistungen Dritter i.S.v. § 6 Abs. 2 S. 4 KAG NRW handelt.

  • VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 16 K 13768/17
    , Urteil vom 11. November 2003 - 17 K 5472/02 -, juris, ersetzten die Vertragsparteien den Marktpreis mit den "Rahmenbedingungen für die Ermittlung von Selbstkostenfestpreisen der X1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 9 A 407/04

    Antrag auf Zulassung der Berufung ; Kostenermittlung nach

    Unabhängig davon haben die Parteien des Leistungsvertrages gerade keinen Selbstkostenfestpreis vereinbaren wollen, wie die ausdrückliche Bezeichnung als "Marktpreis" und die unterbliebene Ermittlung der Beträge nach LSP zeigt (vgl. auch S. 3 des Schriftsatzes der damaligen Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 10. Februar 2003 und S. 9 oben des in der Gerichtsakte befindlichen Schriftsatzes ebenfalls der damaligen Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 5. September 2003 zum Parallelverfahren 17 K 5472/02 VG Düsseldorf).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2005 - 9 A 403/04

    Relevanz preisrechtlicher Vorschriften bei der Erhebung von

    Unabhängig davon haben die Parteien des Leistungsvertrages gerade keinen Selbstkostenfestpreis vereinbaren wollen, wie die ausdrückliche Bezeichnung als "Marktpreis" und die unterbliebene Ermittlung der Beträge nach LSP zeigt (vgl. auch S. 3 f des Schriftsatzes der damaligen Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 10. Februar 2003 und S. 9 oben des in der Gerichtsakte befindlichen Schriftsatzes ebenfalls der damaligen Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 5. September 2003 zum Parallelverfahren 17 K 5472/02 VG Düsseldorf).
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