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   FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05 F   

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https://dejure.org/2007,10489
FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05 F (https://dejure.org/2007,10489)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2007 - 17 K 923/05 F (https://dejure.org/2007,10489)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 17 K 923/05 F (https://dejure.org/2007,10489)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO 1977 § 42 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreistellung; Beteiligung; Mindestbeteiligung; Grundstücksverwaltende Gesellschaft; Darlehenszinsen; Darlehen; Sonderbetriebseinnahmen; Mitunternehmerstellung; Gestaltungsmissbrauch - Mitunternehmerstatus bei minimaler Beteiligung an GmbH & Co KG nicht ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mitunternehmerstatus bei minimaler Beteiligung an GmbH & Co KG nicht missbräuchlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beteiligung einer finanzierenden Bank an einer Grundstücksvermietungsgesellschaft kann zur Befreiung der Zinserträge von der Gewerbesteuer führen

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1696
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05
    Der gesetzlichen Regelung liegt die Wertung zu Grunde, dass es keinen Unterschied machen kann, ob ein Wirtschaftsgut (Kapital) in das Gesamthandsvermögen eingebracht oder ob das Wirtschaftsgut (Kapital) der Gesellschaft zur Nutzung überlassen wird (vgl. BFH vom 3. Mai 1993, GrS 3/92, BStBl II 1993, 616, 621 f.).

    Damit werden entsprechend der einkommensteuerrechtlichen Handhabung auch die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sowie die Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben in die Ermittlung des Gewerbeertrags einbezogen (BFH, BStBl II 1993, 616, 622 f.).

  • BFH, 26.10.1995 - IV R 35/94

    Grundbesitz, der zum Deckungsstock eines die Lebensversicherung betreibenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05
    Ziel dieser Vorschrift sei es, gewerblich geprägte Grundstücksunternehmen den vermögensverwaltenden Unternehmen gleichzustellen (Hinweis auf Glanegger/Güroff, Rz. 17 zu § 9 Nr. 1 GewStG; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1995, IV R 35/94, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, S. 76).
  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 36/98

    Abzug von Stückzinsen und Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05
    Ein Missbrauch in diesem Sinne kann auch vorliegen, wenn eine unangemessene Gestaltung für die Verwirklichung des Tatbestandes einer begünstigenden Gesetzvorschrift gewählt wird (BFH vom 27. Juli 1999 VIII R 36/98, BStBl II 1999, 769 m. w. N.).
  • BFH, 21.07.1994 - V R 102/92

    Vermietung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an eine GmbH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05
    Eine rechtliche Gestaltung ist nach der Rechtsprechung des BFH unangemessen, wenn verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung nicht in der gewählten Weise verfahren wären (BFH vom 21.07.1994 - V R 102/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 741 m. w. N.).
  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05
    Denn § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG stelle ohne weitere Einschränkungen lediglich auf die Gesellschafterstellung als solche ab (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. Juni 1985, IX R 3/79, BStBl II 1985, 33, 34).
  • BFH, 24.01.1980 - IV R 156/78

    Mitunternehmerstellung - Erwerb eines Kommanditanteils - Tätigkeitsvergütung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05
    Daraus folge dann aber, dass es nicht darauf ankommen könne, ob die Arbeitnehmereigenschaft die Mitunternehmereigenschaft überwiege (BFH vom 24. Januar 1980, IV R 156 - 157/78, BStBl II 1980, 271).
  • BFH, 21.07.2016 - IV R 26/14

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Frage der Gewährung der sog. erweiterten

    Im Ergebnis würden die Darlehenszinsen dann nicht mit Gewerbesteuer belastet (vgl. zu einem solchen Fall z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2007  17 K 923/05 F).
  • FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13

    Gewerbesteuer: Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen

    Einen solchen habe jedenfalls das FG Düsseldorf (Urteil vom 18. Juni 2007 17 K 923/05 F) für Zinsen als SBE im Rahmen von sogenannten Bankenbeteiligungsmodellen angenommen.

    Aus der Einbeziehung der Sondervergütungen in den Gewerbeertrag kann aber nicht pauschal geschlossen werden, dass diese automatisch auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallen und aus dem Gewerbeertrag gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG herauszurechnen sind (anders ggf. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2007 17 K 923/05 F, EFG 2007, 1696 zu an einen Mitunternehmer gezahlte Zinsen).

  • BFH, 09.03.2023 - IV R 11/20

    Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen

    Dabei hatte der Gesetzgeber wohl in erster Linie das sog. Bankenbeteiligungsmodell (vgl. dazu FG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2007 - 17 K 923/05 F, EFG 2007, 1696: kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts; s.a. Mensching/Tyarks, DStR 2009, 2037) vor Augen (ebenso Brandis/Heuermann/Gosch, § 9 GewStG Rz 109b; Wagner in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, a.a.O., § 9 Nr. 1 Rz 132; Bleschick in Hallerbach/Nacke/Rehfeld, a.a.O., § 9 Nr. 1 Rz 286; Renner in Bergemann/Wingler, GewStG, § 9 Rz 69).
  • FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08

    Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

    Eine absolute oder relative Mindestbeteiligung an der KG ist dabei nicht erforderlich (so im Ergebnis auch Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Juni 2007 17 K 923/05 FEFG 2007, 1696).
  • BFH, 09.03.2023 - IV R 25/20

    Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen

    Dabei hatte der Gesetzgeber wohl in erster Linie das sog. Bankenbeteiligungsmodell (vgl. dazu FG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2007 - 17 K 923/05 F, EFG 2007, 1696: kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts; s.a. Mensching/Tyarks, DStR 2009, 2037) vor Augen (ebenso Brandis/Heuermann/Gosch, § 9 GewStG Rz 109b; Wagner in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, a.a.O., § 9 Nr. 1 Rz 132; Bleschick in Hallerbach/Nacke/Rehfeld, a.a.O., § 9 Nr. 1 Rz 286; Renner in Bergemann/Wingler, GewStG, § 9 Rz 69).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6124/07

    Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 2 GewStG a.F.: steuerrechtliche

    Allein die - aus Sicht des Beklagten zu geringe - Höhe der Einlage der stillen Gesellschafterin kann deshalb kein Argument gegen die steuerliche Anerkennung sein (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2007 17 K 923/05 F, EFG 2007, 1696), zumal die stille Gesellschaft mit vergleichsweise geringen Rechten der stillen Gesellschafter verbunden ist.
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