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   LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16   

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https://dejure.org/2018,4632
LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16 (https://dejure.org/2018,4632)
LG Essen, Entscheidung vom 12.01.2018 - 17 O 235/16 (https://dejure.org/2018,4632)
LG Essen, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 17 O 235/16 (https://dejure.org/2018,4632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Disziplinierendes Bremsen, Alleinhaftung

  • verkehrslexikon.de

    Auffahrunfall bei scharfem Abbremsen zum Zweck der Disziplinierung des Nachfolgenden

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Alleinhaftung nach Unfall auf Grund disziplinierenden Bremsens

  • kanzlei-kotz.de

    Auffahrunfall bei scharfem Abbremsen zum Zweck der Disziplinierung des Nachfolgenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer disziplinierend bremst, haftet allein

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundloses Bremsen und der Auffahrunfall

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Mönchengladbach, 16.04.2002 - 5 S 86/01

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall und scharfem Abbremsen des vorausfahrenden

    Auszug aus LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16
    Denn ausnahmsweise tritt hier nicht nur die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs, sondern auch ein solches - hier mögliches, jedenfalls aber nicht gravierendes, weit untergeordnetes - Verschulden des Beklagten zu 1) vollständig hinter dem schwerwiegenden verkehrswidrigen Verhalten des Klägers zurück (vgl. LG Mönchengladbach, NJW 2002, 2186).

    Bei einem - wie hier vorliegenden - scharfen Abbremsen zum Zwecke der Disziplinierung/Verkehrserziehung des Nachfolgenden ergibt sich eine volle Haftung des Bremsers, da ein solcher Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr den in § 1 StVO verankerten Geboten der Vorsicht und Rücksichtnahme in schwerwiegender Weise widerspricht (vgl. OLG München, Urteil v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07; LG Mönchengladbach, NJW 2002, 2186).

  • OLG München, 22.02.2008 - 10 U 4455/07

    Schadensersatz auf Grund eines Auffahrunfalls: Abbremsen des Vorausfahrenden zum

    Auszug aus LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16
    Bei einem - wie hier vorliegenden - scharfen Abbremsen zum Zwecke der Disziplinierung/Verkehrserziehung des Nachfolgenden ergibt sich eine volle Haftung des Bremsers, da ein solcher Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr den in § 1 StVO verankerten Geboten der Vorsicht und Rücksichtnahme in schwerwiegender Weise widerspricht (vgl. OLG München, Urteil v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07; LG Mönchengladbach, NJW 2002, 2186).
  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der

    Auszug aus LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16
    Die nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGH, NJW 1970, 946; st. Rspr., insbes. NJW 1992, 39).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05

    Haftungsverteilung bei provoziertem Auffahrunfall

    Auszug aus LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16
    Denn das Verhalten des Klägers hat als Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr zur Folge, dass seine Haftung selbst dann mit 100 % zu bewerten ist, wenn der Auffahrende den grundsätzlich gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis nicht entkräften kann (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 07147).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16
    Die nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGH, NJW 1970, 946; st. Rspr., insbes. NJW 1992, 39).
  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 173/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Bewusste Bildung eines

    Mit dieser Auffassung steht der Senat im Einklang mit anderen gerichtlichen Entscheidungen, in denen Auffahrunfälle durch ein grob verkehrswidriges Verhalten des Vorausfahrenden verursacht worden sind, und dieser für die Folgen des Unfalles allein haften musste: So haben das Landgericht Essen [Urteil vom 12. Januar 2018 - 17 O 235/16 -, Orientierungssatz und Rn. 15, 17 und 33 m. w. N., zitiert nach juris], das Oberlandesgericht München [Urteil vom 22. Februar 2008 - 10 U 4455/07 -, Orientierungssatz und Rn. 37, zitiert nach juris] und das Landgericht Mönchengladbach [Urteil vom 16. April 2002 - 5 S 86/01 -, Orientierungssatz, zitiert nach juris] entschieden, dass bei einem scharfen Abbremsen zum Zweck der Disziplinierung / Verkehrserziehung des Nachfolgenden der Bremser voll hafte.
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