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   LG Stuttgart, 28.06.2011 - 17 O 39/11   

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https://dejure.org/2011,2750
LG Stuttgart, 28.06.2011 - 17 O 39/11 (https://dejure.org/2011,2750)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2011 - 17 O 39/11 (https://dejure.org/2011,2750)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 17 O 39/11 (https://dejure.org/2011,2750)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    §§ 97 Abs. 1, 19a UrhG
    Zur Darlegungslast bei Bestreiten der Verantwortlichkeit trotz zugeordneter IP-Adresse

  • openjur.de

    §§ 19a, 97 Abs. 1 UrhG
    Filesharing; Peer-to-Peer; Mögliche Zweifel bei der Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber; sekundären Darlegungslast

  • JurPC

    Zur sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minimaler Zeitunterschied zwischen Feststellen einer IP-Adresse und Beginn einer unzulässigen Handlung ist entscheidend für die Beurteilung eines Schadensersatzes; Minimaler Zeitunterschied zwischen Feststellen einer IP-Adresse und Beginn einer unzulässigen Handlung als ...

  • kanzlei.biz

    Polizei hilft Filesharer?

  • wbs-law.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 19a; UrhG § 97 Abs. 1
    Minimaler Zeitunterschied zwischen Feststellen einer IP-Adresse und Beginn einer unzulässigen Handlung ist entscheidend für die Beurteilung eines Schadensersatzes; Minimaler Zeitunterschied zwischen Feststellen einer IP-Adresse und Beginn einer unzulässigen Handlung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Zur Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Bestreiten der Rechtsverletzung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Klage abgewiesen

  • retosphere.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Erfüllung der sekundären Darlegungslast

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Entlastung in P2P-Fällen trotz Ermittlung durch Filesharing-Software möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorwurf der Urheberrechtsverletzung in P2P-Tauschbörse kann entkräftet werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen Filesharing mangels Beweis für Rechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunft zu IP-Adresszuordnung durch Provider zweifelhaft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgemahnte gewinnen Prozess! Wegweisendes Urteil für Abgemahnte (Filesharing/Tauschbörsen) - Klageabweisung trotz ermittelter IP-Adresse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Klage der Musikindustrie abgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunft zu IP-Adresszuordnung durch Provider zweifelhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Berufung zurückgezogen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharer war unschuldig - Ermittlungsverfahren ist nicht immer zuverlässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beweislast bei unerlaubtem Filesharing // Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Feststellung der IP-Adresse

Besprechungen u.ä. (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Filesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen

  • retosphere.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Erfüllung der sekundären Darlegungslast

  • ra-riegger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing-Klage von Rasch abgewiesen

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
  • bella-ratzka.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing: Wenigstens das LG Stuttgart versteht den BGH

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung)
  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharer war unschuldig-Ermittlungsverfahren ist nicht immer zuverlässig

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Abgemahnt? Manchmal hilft die Polizei.. .

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 761
  • ZUM 2012, 174
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.06.2011 - 17 O 39/11
    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH, GRUR 2010, 633 - Sommer unseres Lebens).
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 254/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von im Wege der

    Ausgehend von den vorgenannten Grundsätzen ist der Beklagte der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast daher in hinreichendem Maße nachgekommen (LG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11).

    46 Die Beauftragung eines Sachverständigen ist vorliegend daneben auch deshalb nicht geboten, da es bereits an den hierfür erforderlichen Anknüpfungstatsachen fehlt, denn eine nachträgliche Untersuchung der eingesetzten Software im streitgegenständlichen Zeitpunkt ist nicht zum Nachweis geeignet, hierbei ist es auch nicht Aufgabe des Sachverständigen und mit dem Beibringungsgrundsatz durch die Parteien unvereinbar, dass sich ein Sachverständiger durch ein "Nachstellen" oder eine Rekonstruktion durch (nochmaliges) Anbieten des streitgegenständlichen Filmwerks in einer Tauschbörse diese Anknüpfungstatsachen selbst beschaffen soll (LG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11).

  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 253/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von

    48 Ausgehend von den vorgenannten Grundsätzen ist die Beklagte der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast daher in hinreichendem Maße nachgekommen (LG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11).

    54 Die Beauftragung eines Sachverständigen ist vorliegend daneben auch nicht geboten, da es bereits an den hierfür erforderlichen Anknüpfungstatsachen fehlt, denn eine nachträgliche Untersuchung der eingesetzten Software im streitgegenständlichen Zeitpunkt ist nicht zum Nachweis geeignet, hierbei ist es auch nicht Aufgabe des Sachverständigen und mit dem Beibringungsgrundsatz durch die Parteien unvereinbar, dass sich ein Sachverständiger durch ein "Nachstellen" oder eine Rekonstruktion durch (nochmaliges) Anbieten des streitgegenständlichen Filmwerks in einer Tauschbörse diese Anknüpfungstatsachen selbst beschaffen soll (LG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11).

  • AG Frankenthal, 03.03.2016 - 3a C 290/15

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Ausgehend von den vorgenannten Grundsätzen ist die Beklagte der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast daher in hinreichendem Maße nachgekommen (LG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11).
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 215/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Verjährung von

    Ausgehend von den vorgenannten Grundsätzen ist die Beklagte der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast daher in hinreichendem Maße nachgekommen (LG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11).
  • AG Frankenthal, 10.03.2016 - 3a C 286/15

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Ausgehend von den vorgenannten Grundsätzen ist die Beklagte der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast daher in hinreichendem Maße nachgekommen (LG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11).
  • LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum

    Eine fehlerhafte Ermittlung und Zuordnung des Rechtsverstoßes zu einem bestimmten Internetanschluss ist bei mehreren Verstößen, die die gleiche Musikdatei betreffen, unwahrscheinlich (OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 2012, 6 U 239/12, OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013, 6 U 93/13, zit Juris Rn. 9; AG Hamburg, Urteil vom 17.01.2014, 36a C 55/13; AG Leipzig, Urteil vom 12.11.2014, 102 C 6097/13; LG Stuttgart, Urteil vom 28. Juni 2011, 17 O 39/11, zit. Juris Rn 24).
  • AG Frankenthal, 10.03.2016 - 3a C 36/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Ausgehend von den vorgenannten Grundsätzen ist der Beklagte der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast daher in hinreichendem Maße nachgekommen (LG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11).
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