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LG Frankfurt/Main, 10.08.2017 - 17 O 43/17 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.08.2017 - 17 O 43/17
- OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 U 111/17
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 U 111/17
Wirksamkeit einer Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.8.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - Az.: 2-17 O 43/17 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.8.2017 (Az.: 2-17 O 43/17) abzuändern und festzustellen, dass die Klägerin aufgrund des mit dem Beklagten bestehenden Mietvertrages vom 29.5/4.6.2009, insbesondere aufgrund der Konkurrenzschutzklausel in § 9 Ziffer 2 des vorbezeichneten Mietvertrages, nicht daran gehindert sei, Teilflächen des A-Zentrums an einen Kieferorthopäden, insbesondere die Praxis "B" C, D und Kollegen, zu vermieten sowie im Falle der Vermietung an Kieferorthopäden, insbesondere die Praxis "B" C, D und Kollegen, nicht gegen ihre Pflichten aus dem vorbezeichneten Mietvertrag verstoße.