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   LG München I, 31.10.2018 - 17 O 5549/17   

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https://dejure.org/2018,44735
LG München I, 31.10.2018 - 17 O 5549/17 (https://dejure.org/2018,44735)
LG München I, Entscheidung vom 31.10.2018 - 17 O 5549/17 (https://dejure.org/2018,44735)
LG München I, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 17 O 5549/17 (https://dejure.org/2018,44735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    StVO § 3 Abs. 1 S. 1, § 7 Abs. 5; StVG § 17 Abs. 1, Abs. 2
    Haftungsquote bei deutlicher Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit

  • rewis.io

    Haftungsquote bei deutlicher Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit

  • RA Kotz

    Autobahnunfall - Aufprall bei Abbremsmanöver zur Vermeidung Kollision mit Fahrspurwechsler

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Haftung des Autofahrers bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf Autobahn

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 414
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG München I, 31.10.2018 - 17 O 5549/17
    Es verbleibt demnach bei der bloßen Herabstufung um zwei Fahrzeugklassen (siehe zu allem nur BGH NJW 2005, 277).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09

    Auffahrunfall auf der Autobahn: Mithaftung des von hinten auf das die Fahrspur

    Auszug aus LG München I, 31.10.2018 - 17 O 5549/17
    Auch massives Verschulden eines Unfallgegners führt nicht zu einem Freibrief, bei widrigen Witterungsverhältnissen ("Vorsicht Glätte!") mit einem erheblich über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo auf der Autobahn zu fahren und bei einem dann erfolgten Unfall jede Haftung von sich zu weisen (ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 604 im Falle eines bei Nachtzeit deutlich über der Richtgeschwindigkeit fahrenden Fahrzeuges).
  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 13 U 712/10

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr bei deutlicher Überschreitung

    Auszug aus LG München I, 31.10.2018 - 17 O 5549/17
    Denn es liegt hier gerade kein Fall vor, in dem lediglich die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges den Ersatzanspruch des Klägers mindert (so etwa OLG Hamm NZV 2000, 42; OLG Nürnberg NJW 2011, 1154).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG München I, 31.10.2018 - 17 O 5549/17
    Jedoch rechtfertigt eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit die Annahme eines Mitverschuldens, wenn nicht nachweisbar ist, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht zu verhindern gewesen wäre (siehe nur BGH NJW 1992, 1684; Burmann in B/H/H/J-Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage, § 3 StVO Rn. 59).
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