Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17060
LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00 (https://dejure.org/2002,17060)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02.04.2002 - 17 O 611/00 (https://dejure.org/2002,17060)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02. April 2002 - 17 O 611/00 (https://dejure.org/2002,17060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkte Überprüfungskompetenz staatlicher Gerichte bei verbandsgerichtlichen Wettkampfsperren; Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs bei Behandlung lediglich des nationalen Verbandes als Partei in einem Dopingverfahren durch das Verbandsgericht eines ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1032 ZPO, § 1055 ZPO
    Schiedsvereinbarung: - Schiedseinrede Schiedsspruch: - Rechtskraftwirkung; - Wirkung "inter partes" Verbandsschiedsgerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzleihoess.de (Leitsatz)

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes // Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte; Fall Dieter Baumann

Papierfundstellen

  • SpuRt 2002, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Gegenüber solchen Disziplinarentscheidungen der Vereins- oder Verbandsgerichtsbarkeit wird der gebotene Rechtsschutz des der Verbandsgewalt unterworfenen Personenkreises unter gleichzeitiger Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes privater autonomer Verbände nach ständiger Rechtsprechung dadurch gewährleistet, dass die ordentlichen Gerichte die Entscheidung auf ihre Begründetheit im Gesetz und in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen verbandsinternen Regelwerkes kontrollieren und auf Einhaltung eines elementaren, rechtsstaatliche Normen und die eigene Verfahrensordnung des Verbandes einhaltenden Verfahrens, auf Fehlerfreiheit der Tatsachenermittlungen sowie bei sozialmächtigen Verbänden wie dem Beklagten auf ihre Billigkeit überprüfen (BGHZ 102, 265; BGHZ 128, 93 = NJW 95, 583, 587 = SpuRt 1995, 43; BGH NJW 1997, 3368; s. auch MK-Reuter, BGB, 3. Aufl.; § 25 Rz. 35 ff).

    Die eigene Unterwerfung unter die maßgebliche Sportordnung einschließlich der darin für Regelverstöße vorgesehenen Ordnungsstrafmaßnahmen ist mithin nichts anderes als das Spiegelbild der von ihm erwarteten Bindung auch aller anderen Teilnehmer an eben jene Regelwerke (BGH NJW 95, 583, 584).

  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Gegenüber solchen Disziplinarentscheidungen der Vereins- oder Verbandsgerichtsbarkeit wird der gebotene Rechtsschutz des der Verbandsgewalt unterworfenen Personenkreises unter gleichzeitiger Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes privater autonomer Verbände nach ständiger Rechtsprechung dadurch gewährleistet, dass die ordentlichen Gerichte die Entscheidung auf ihre Begründetheit im Gesetz und in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen verbandsinternen Regelwerkes kontrollieren und auf Einhaltung eines elementaren, rechtsstaatliche Normen und die eigene Verfahrensordnung des Verbandes einhaltenden Verfahrens, auf Fehlerfreiheit der Tatsachenermittlungen sowie bei sozialmächtigen Verbänden wie dem Beklagten auf ihre Billigkeit überprüfen (BGHZ 102, 265; BGHZ 128, 93 = NJW 95, 583, 587 = SpuRt 1995, 43; BGH NJW 1997, 3368; s. auch MK-Reuter, BGB, 3. Aufl.; § 25 Rz. 35 ff).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01

    Bindungswirkung der Entscheidung des internationalen Verbandsgerichts der IAAF

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Denn nach deutschem Rechtsverständnis, und insoweit auch den unabdingbaren Kern der öffentlichen Rechtsordnung prägend, darf niemand mit einem auch nur zeitweiligen Berufsverbot belegt werden, wenn ihm nicht auch ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden kann (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2001, 13 U 66/2001, Anlage B 21).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Der Anscheinsbeweis ist daher der im Bereich von Dopingsanktionen notwendige und auch angemessene Beweisführungsstandard (so auch OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2000, 1117, vorgelegt als K 24 S.16).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Zum Nachweis eines Verschuldens kennt die deutsche Rechtsordnung die Rechtsfiguren des Anscheinsbeweises, der Beweislastumkehr und der Beweiserleichterung (speziell zum Verschulden kraft Anscheinsbeweises s. BGHZ 4, 138 - Arzt; BGH VersR 1987, 1241 - Kraftfahrer).
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Zum Nachweis eines Verschuldens kennt die deutsche Rechtsordnung die Rechtsfiguren des Anscheinsbeweises, der Beweislastumkehr und der Beweiserleichterung (speziell zum Verschulden kraft Anscheinsbeweises s. BGHZ 4, 138 - Arzt; BGH VersR 1987, 1241 - Kraftfahrer).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Gegenüber solchen Disziplinarentscheidungen der Vereins- oder Verbandsgerichtsbarkeit wird der gebotene Rechtsschutz des der Verbandsgewalt unterworfenen Personenkreises unter gleichzeitiger Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes privater autonomer Verbände nach ständiger Rechtsprechung dadurch gewährleistet, dass die ordentlichen Gerichte die Entscheidung auf ihre Begründetheit im Gesetz und in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen verbandsinternen Regelwerkes kontrollieren und auf Einhaltung eines elementaren, rechtsstaatliche Normen und die eigene Verfahrensordnung des Verbandes einhaltenden Verfahrens, auf Fehlerfreiheit der Tatsachenermittlungen sowie bei sozialmächtigen Verbänden wie dem Beklagten auf ihre Billigkeit überprüfen (BGHZ 102, 265; BGHZ 128, 93 = NJW 95, 583, 587 = SpuRt 1995, 43; BGH NJW 1997, 3368; s. auch MK-Reuter, BGB, 3. Aufl.; § 25 Rz. 35 ff).
  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 137/57

    Vereinsstrafe

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Dass einem Sportler aber auch vor einem Verbandsgericht rechtliches Gehör zu gewähren ist, ergibt sich aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Untersuchung und ist ein Gebot der natürlichen Gerechtigkeit (BGHZ 29, 352, 355).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    In Wegfall gerät der Anscheinsbeweis, wenn der ihn stützende typische Geschehensablauf dadurch erschüttert wird, dass der Beweisgegner die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Ablaufs beweist, wobei die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet werden soll, des vollen Beweises bedürfen (BGH NJW 1991, 230, 231).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG ist zum einen ein grundrechtgleiches Recht, zum anderen einobjektiv-rechtliches Prinzip (BVerfGE 70, 180, 188).
  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit

  • OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95

    Klage eines Leichtathleten gegen den Internationalen Leichtathletikverband -

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

    In einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrollbefugnis des angerufenen Gerichts auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen gemäß § 242 BGB, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen herstellen müssen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind; eine AGB-Kontrolle findet dagegen nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93; Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87, BGHZ 105, 306; Senat, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, juris; KG, Urteil vom 8. April 2014 - 7 U 67/13, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2002 - 17 O 611/00, juris - Dieter Baumann ).
  • OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06

    Eingeschränkte Überprüfung verbandsinterner Sportgerichtsentscheidungen -

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie des Beklagten ist eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten jedenfalls in diesem Kernbereich, um den es hier geht, unzulässig (LG Stuttgart, SpuRt 2002, 245 ff., Fall "Baumann"; ebenso im Ansatz OLG Frankfurt, SpuRt 2000, 197 f., ebenfalls im Fall "Baumann").
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2020 - U (Kart) 11/20
    Dahinstehen kann ferner, ob der Beklagte bei Ausspruch der Sperre gegen den Kläger nach seinen Antidopingregeln unternehmerisch im Sinne der § 19 GWB, Art. 82 EG, Art. 102 AEUV gehandelt hat (so LG Köln, Urteil vom 13. September 2006 - 28 O (Kart) 38/05, juris, LG Stuttgart, Urteil vom 6. April 2006 - 17 O 241/05, juris, LG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2002 - 17 O 611/00, juris - Dieter Baumann , offen gelassen für eine Schiedsvereinbarung von BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15, BGHZ 210, 292 - Pechstein/International Skating Union ; verneinend für den Erlass von Antidopingregeln: Senat, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, juris).
  • LG Berlin, 29.08.2007 - 35 O 339/07

    Leistungsverfügung eines Fußballvereins auf Verpflichtung eines Fußballverbandes

    Denn die ordentlichen Gerichte sind berechtigt, Verbandsentscheidungen und Maßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob elementare, rechtsstaatliche Normen und die eigene Verfahrensordnung des Verbandes eingehalten worden sind (LG Stuttgart, SpuRt 2002, 245).
  • LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    (3) An der von der deutschen Rechtsprechung nicht nur im Verfahren "Krabbe" vertretenen Auffassung, dass die Verhängung von (Doping-)Sperren bzw. der Entzug der Starterlaubnis durch (internationale) Sportverbände gegenüber Profi-Sportlern am Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB n.F. (§ 26 Abs. 2 GWB a.F.) zu messen ist (vgl. etwa LG München I, Urteil vom 29.02.2000, Az.: 7 O 3106/00 und OLG München, Urteil vom 26.10.2000, Az.. U (K) 3208/00 unter II. 2. der Urteilsgründe, Rn. 151 in "juris" für eine Doping-Sperre des Weltbasketball-Verbandes sowie Urteil der Kammer vom 02.04.2002, Az.: 17 O 611/00, S. 35 der Entscheidungsgründe im Fall "Dieter Baumann", veröffentlicht in SpuRt 2002, S. 245) ist entgegen der Ansicht der Beklagten trotz der Entscheidungen der Kommission und des EuGH im Fall "Meca-Medina" (die nach den Worten von Haas, a.a.O., Rn. 57 a) "in krassem Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung" steht), festzuhalten.
  • AG Karlsruhe, 12.06.2007 - 5 C 105/07
    Die ordentlichen Gerichte kontrollieren die Entscheidung auf ihre Begründetheit im Ge­setz und in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maß­geblichen verbandsinternen Regelwerks und überprüfen sie auf Einhaltung eines ele­mentaren, rechtsstaatlichen Normen und die eigene Verfahrensordnung des Verbandes einhaltenden Verfahrens, auf Fehlerhaftigkeit der Tatsachenermittlungen (LG Stuttgart, SpuRt 2002, Seite 245 ff. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht