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   LG Stuttgart, 28.10.2008 - 17 O 710/06   

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https://dejure.org/2008,21439
LG Stuttgart, 28.10.2008 - 17 O 710/06 (https://dejure.org/2008,21439)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2008 - 17 O 710/06 (https://dejure.org/2008,21439)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 17 O 710/06 (https://dejure.org/2008,21439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    Die aus der Nutzung eines Werkes resultierenden Erträge sind bei der Vergütung zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vertragsanpassung hinsichtlich urheberrechtlicher Vergütung für Fotos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erhöhung der urheberrechtlichen Vergütung für Presse-Fotos

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Vertragsanpassung hinsichtlich urheberrechtlicher Vergütung für Fotos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erhöhung der urheberrechtlichen Vergütung für Presse-Fotos

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 32 Abs. 1 UrhG
    Vergütung eines Fotografen vom Gericht bestimmt

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.10.2008 - 17 O 710/06
    Auch ein brachenübliches Honorar kann unangemessen sein ( BGH GRUR 2002, 602, 604; Musikfragmente).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Es kann dahinstehen, ob die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen), bei denen es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, branchenübliche Vergütungssätze enthalten (bejahend OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 413 Tz. 29; LG Mannheim ZUM 2006, 886, 887; verneinend LG Stuttgart ZUM 2009, 77, 82; vgl. auch BGH GRUR 2006, 136 Tz. 30 - Pressefotos).
  • OLG Hamm, 15.09.2015 - 4 U 128/14

    Urhebervertragsrecht; Nachvergütungsanspruch; Angemessenheit der Vergütung

    Damit mag - so die Argumentation des LG Stuttgart ZUM 2009, 77, 81, für eine restriktive Auslegung des § 32 Abs. 4 UrhG - die Situation arbeitnehmerähnlicher freier Journalisten unter den derzeitigen faktischen Gegebenheiten entgegen der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention letztlich geschwächt und nicht gestärkt werden.
  • LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12

    Freier Journalist - Angemessene Urhebervergütung des Zeitungsjournalisten:

    Der Kläger hat unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28. Oktober 2008 (17 O 710/06, ZUM 2009, 77) und die Erkenntnisse des in diesem Fall tätigen Sachverständigen vorgetragen, dass es für Bildhonorare in Tageszeitungen an einer einheitlichen Branchenübung fehlt, dass die Vergütungssätze vielmehr einer erheblichen Schwankungsbreite zwischen 15 EUR und 90 EUR pro Bild unterliegen.
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