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   LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17   

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LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17 (https://dejure.org/2018,18169)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.05.2018 - 17 Sa 105/17 (https://dejure.org/2018,18169)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 17 Sa 105/17 (https://dejure.org/2018,18169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    §§ 84 ff. HGB, § ... 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 - 3, Abs. 4 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 5 Abs. 3, 4 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 14 Abs. 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 325 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 524 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 ZPO, §§ 64 Abs. 6 Satz 1, §§ 524 Abs. 3 Satz 2, § 533 ZPO, § 9 KSchG, § 9 Abs. 2 KSchG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 265 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 67 ZPO, § 59 ZPO, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, §§ 263, 264 ZPO, § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 613 a BGB, § 265 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 265 Abs. 2 Satz 2 BGB, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KSchG, §§ 1, 23 Abs. 1 Sätze 2, 3 KSchG, § 3 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1-3 BetrVG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG, §§ 265, 325 ZPO, § 9 Abs. 1 KSchG, § 308 ZPO, § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 265 ZPO, §§ 325, 265 ZPO, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 325 ZPO, § 613 a Abs. 1 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 7 KSchG, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 100 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 92 ZPO, § 12 Buchst. a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 516 Abs. 3 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Sachlegitimation der Betriebsveräußerin zur Stellung eines Auflösungsantrags für einen Auflösungszeitpunkt nach Betriebsübergang; Unzulässiger Streitbeitritt der Betriebserwerberin zur Stellung eines Auflösungsantrags der Betriebsveräußerin; ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 613a BGB, § 265 Abs 2 S 1 ZPO, § 325 Abs 1 ZPO, § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG
    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Sachlegitimation der Betriebsveräußerin zur Stellung eines Auflösungsantrags für einen Auflösungszeitpunkt nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung - Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    Auch kann bei der Bestimmung des kündigungsrechtlichen Betriebsbegriffs nicht auf den Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes und vor allem nicht auf die Regelung von § 3 BetrVG zurückgegriffen werden (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 18).

    Demgegenüber bleibt im Bereich des Kündigungsschutzgesetzes der allgemeine kündigungsrechtliche Betriebsbegriff maßgeblich (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 18).

    Die zentralen Organisationsentscheidungen im Hinblick auf Arbeitsbedingungen sowie Personalentscheidungen (Einstellungen, Entlassungen und Versetzungen) müssen im Betrieb selbst vorgenommen werden (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 20 in Bezug auf die Filiale eines Verbrauchermarktes).

    Der für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Kläger (vgl. BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 32) hat substantiiert Umstände dafür vorgetragen, die dafür sprechen, dass von einer zentralen und einheitlichen Leitung am Unternehmenssitz in D. auszugehen ist.

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    bb) Nach der allgemein üblichen Definition ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15).

    Entscheidend ist, wo schwerpunktmäßig über Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen entschieden wird und in welcher Weise Einstellungen, Entlassungen und Versetzungen vorgenommen werden (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15).

    Hat der Arbeitnehmer schlüssig derartige Umstände behauptet, hat der Arbeitgeber hierauf gem. § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erklären, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Leitungsapparates für mehrere Betriebsstätten sprechen (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 22).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    Dies folgt aus dem "Ultima-Ratio-Grundsatz", dem vor allem bei der betriebsbedingten Kündigung maßgebliche Bedeutung zukommt (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - Rn. 16).

    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1984 (2 AZR 109/83) entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die nachträglich in das Kündigungsschutzgesetz eingeführten Widerspruchstatbestände zugleich eine Verbesserung des individuellen Kündigungsschutzes bewirkt haben und daher auch ohne Widerspruch des Betriebsrats im Rahmen der Generalklausel von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu berücksichtigen sind (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - Rn. 16).

    cc) Sind von einer Organisationsmaßnahme des Arbeitgebers mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen und konkurrieren diese um anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten in demselben Betrieb, hat der Arbeitgeber durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen von § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen Arbeitnehmer er auf dem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - Rn. 23; BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 40).

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 769/95

    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    In der Sache geht es dann nur noch um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erwerber, weshalb in dieser Konstellation auch der Arbeitnehmer den Auflösungsantrag seinerseits nur gegenüber diesem stellen kann (BAG 20. März 1997 - 8 AZR 769/95 - Rn. 26).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu dieser Konstellation in seiner Entscheidung vom 20. März 1997 (8 AZR 769/95 - Rn. 22) ausgeführt, die Passivlegitimation des Veräußerers in Bezug auf den Auflösungsantrag folge nicht dem bereits erhobenen Kündigungsschutzantrag.

    In einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 20.03.1997 - 8 AZR 769/95 - EzA § 613 a BGB Nr. 148) hat das Bundesarbeitsgericht zur Zulässigkeit eines Auflösungsantrages gemäß § 9 KSchG Stellung genommen.

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    Erfolgt ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB nach Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage, ist in analoger Anwendung von § 265 Abs. 2 Satz 1 BGB der Prozess zwischen der Betriebsveräußerin und dem Arbeitnehmer fortzusetzen mit der Folge, dass die Entscheidung entsprechend § 325 Abs. 1 ZPO auch Wirkung gegenüber dem Betriebserwerber entfaltet (st. Rspr. des BAG, zB BAG 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75; BAG 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - Rn. 19; BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17).

    Der Betriebserwerber kann daher dem Kündigungsrechtsstreit zwischen Veräußerer und Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitnehmers lediglich als Nebenintervenient beitreten (BAG 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - Rn. 19).

    Das Bundesarbeitsgericht spricht insoweit zum Teil auch von einer auf die festgestellte Unwirksamkeit der angegriffenen Kündigung beschränkten Anwendung von § 325 ZPO (BAG 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - Rn. 19).

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    Es reicht aus, wenn sich aus dem Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08).

    Die Konstellation ist insoweit anders als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2015 (5 AZR 88/14), die sich mit einem Sachverhalt auseinandersetzte, bei dem eine Weiterbeschäftigung "gemäß Arbeitsvertrag" zu unveränderten Bedingungen zur Unbestimmtheit des Titels führte, denn dort wurde in der die Weiterbeschäftigung titulierenden Entscheidung zugleich festgestellt, dass die Weiterbeschäftigung auf der bisherigen Position aufgrund des Entzugs der Verschlusssachenermächtigung des Klägers nicht mehr möglich war.

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    Gemessen an diesen Zielen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis nach § 308 ZPO absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16).

    Es reicht aus, wenn sich aus dem Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, dass der betreffende Arbeitnehmer kumulativ zu einer der genannten Personengruppen gehört und zugleich die Berechtigung zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern aufweist (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - Rn. 129).

    Darauf, dass diese Mitarbeiter ihrerseits eine Anzahl von Versicherungsagenten betreuten, kommt es nicht an, da diese unstreitig selbstständig und damit keine Arbeitnehmer im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG sind (vgl. zu der sehr ähnlichen Konstellation eines Regionaldirektors, dem fünf Arbeitnehmer unterstellt waren, welche ihrerseits selbständige Versicherungsvertreter betreuten BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - Rn. 138).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    Der Arbeitnehmer muss über die für den anderen Arbeitsplatz erforderlichen Kenntnisse verfügen (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17).

    Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils für den freien Arbeitsplatz der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden Unternehmerdisposition des Arbeitgebers (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
    Die Personalkompetenz muss auch tatsächlich ausgeübt werden, damit sie einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Arbeitnehmers ausmacht und nicht nur auf dem Papier steht (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 33).

    Entscheidend für das Gewicht der Personalkompetenz ist, welchen Stellenwert die Tätigkeit der Mitarbeiter, die der Betreffende einstellt oder entlässt, für das Unternehmen hat; es kann insoweit ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung sind (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 31).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Köln, 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01

    Kündigung; Auflösungsvertrag

  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93

    Ausschlußfrist - Abfindung - § 613a BGB

  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 2/87

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Auflösungsantrages durch das

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04

    Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - 18 Sa 1721/06

    Zustimmung zu künftiger Herabsetzung und Umverteilung der Arbeitszeit - fehlende

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Beschwerde der Nichtzulassung der Revision - Divergenz bei Doppelbegründung

  • LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00

    Betriebsübergang, Beschäftigungsantrag, Passivlegitimation des

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 879/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

  • BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2011 - 12 Sa 75/11

    Anspruch auf Prozessbeschäftigung gegen Betriebserwerberin

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZN 974/17

    Nebenintervenient - "Partei" iSv. § 547 Nr. 4 ZPO

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 720/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 3 Sa 553/17

    Parteibeitritt im Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung; Zulässigkeit;

    Liegt allerdings wie hier eine form- und fristgerecht eingelegte Berufung der im Kündigungsschutzverfahren unterlegenen Beklagten zu 1. vor, kann bei einem infolge Betriebsübergangs eingetretenen Wechsel in der Arbeitgeberstellung der Betriebserwerber - hier die Beklagte zu 2. - dem Rechtsstreit auch noch in der Berufungsinstanz als Partei beitreten und aus eigenem Recht einen Auflösungsantrag stellen (so auch LAG L. vom 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01, juris, Rz. 211; Berkowsky, NZI 2006, 81, 83; a.A. LAG Baden-Württemberg vom 24.05.2018 - 17 Sa 105/17, juris, Rz. 64 ff.).

    Stellt eine Partei Anträge in einem durch das Hauptrechtsmittel einer anderen Partei eröffneten Berufungsverfahren, ist dies nur im Rahmen einer Anschlussberufung möglich (LAG Baden-Württemberg vom 24.05.2018 - 17 Sa 105/17, juris, Rz. 63).

    Denn im Falle des nach Kündigungszugang, aber vor dem Auflösungszeitpunkt eintretenden Betriebsübergangs und damit Wechsels der Arbeitgeberstellung ist "Arbeitgeber" im Sinne des § 9 KSchG der Betriebserwerber und nicht mehr der Veräußerer (BAG vom 20.03.1997 - 8 AZR 769/95, juris, Rz. 24; LAG Baden-Württemberg vom 24.05.2018 - 17 Sa 105/17, juris, Rz. 108; LAG L. vom 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01, juris, Rz. 211; Berkowsky, NZI 2006, 81, 83).

    Damit fehlt dem Betriebsveräußerer für Auflösungsanträge mit einem Auflösungszeitpunkt nach dem Betriebsübergang im Falle der Antragstellung des Arbeitnehmers die Passivlegitimation (BAG vom 20.03.1997 - 8 AZR 769/95, juris, Rz. 26) und im Falle der eigenen Antragstellung die Aktivlegitimation (LAG Düsseldorf vom 23.05.2018 - 1 Sa 762/17, juris, Rz. 113 ff.; LAG Baden-Württemberg vom 24.05.2018 - 17 Sa 105/17, juris, Rz. 108; LAG L. vom 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01, juris, Rz. 212).

    Das gilt aufgrund der Sonderregelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG auch noch in der Berufungsinstanz und im Wege der - über § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO hinaus - noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Berufungsverhandlung zulässigen Anschlussberufung (ebenso LAG L. vom 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01, juris, Rz. 211; Berkowsky, NZI 2006, 81, 83; a.A. LAG Baden-Württemberg vom 24.05.2018 - 17 Sa 105/17, juris, Rz. 64 ff).

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot -

    § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG ist insofern lex specialis (aA LAG Baden-Württemberg 24. Mai 2018 - 17 Sa 105/17 - zu A III 2 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21

    Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten

    Enthält eine Entscheidung eine doppelte Begründung und weicht nur eine von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, so beruht sie nicht auf dieser Abweichung (LAG Baden-Württemberg v. 24.05.2018 - 17 Sa 105/17, Rn. 140).Dies gilt auch dann, wenn eine der beiden Begründungen zur Unzulässigkeit, die andere zur Unbegründetheit eines Antrags führt, da in diesem Fall auszuschließen ist, dass das Berufungsgericht auf der Grundlage des in der divergierenden Entscheidung enthaltenen Rechtssatzes möglicherweise eine andere, für den Rechtsmittelführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 23.07.1996 - 1 ABN 18/95, Rn. 9 ff.).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    a) Beim Weiterbeschäftigungsantrag ist die Aufnahme der Tätigkeit "als Pförtner" als Teilentnahme der arbeitsvertraglichen Bestimmung mit Blick auf das Weisungsrecht hinreichend bestimmt (vgl. BAG vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08, juris Rn. 19 f.; LAG Baden-Württemberg vom 24. Mai 2018 - 17 Sa 105/17, juris Rn. 106); ob damit das Weisungsrecht verengt wird, wäre keine Frage der Bestimmtheit, sondern der Begründetheit des Antrags.
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    a) Beim Weiterbeschäftigungsantrag ist die Aufnahme der Tätigkeit "als Pförtner" als Teilentnahme der arbeitsvertraglichen Bestimmung mit Blick auf das Weisungsrecht hinreichend bestimmt (vgl. BAG vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08, juris Rn. 19 f.; LAG Baden-Württemberg vom 24. Mai 2018 - 17 Sa 105/17, juris Rn. 106); ob damit das Weisungsrecht verengt wird, wäre keine Frage der Bestimmtheit, sondern der Begründetheit des Antrags.
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