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   LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94   

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LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94 (https://dejure.org/1995,3674)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94 (https://dejure.org/1995,3674)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 17 Sa 1179/94 (https://dejure.org/1995,3674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesO A/B Nr. 10; BGB § 611 Abs. 1
    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feuerwehrzulage; Öffentlicher Dienst; Sondervergütung; Zulage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    Mit Urteil vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 - DÖD 1991, 282 stellte dann das Bundesverwaltungsgericht den Leitsatz auf, dass "Einsatzdienst der Feuerwehr im Sinne der Nr. 10 Abs. 1 Satz 1 der Vormerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (sog. Feuerwehrzulage) nur solche Beamte des Feuerwehrdienstes, die laufbahnentsprechend unmittelbar im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst eingesetzt würden, leisteten.

    Aufgrund dieses Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 -, aaO. stellte der Landkreistag Nordrhein-Westfalen beim Innenminister NW mit Schreiben vom 05.04.1992 die Anfrage, ob den in der Leitstelle für Feuerschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz eingesetzten Beschäftigten die sog. Feuerwehrzulage überhaupt zustehe.

    Zum anderen weicht auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 -, aaO. nicht von der vorstehend aufgezeigten Ansicht der erkennenden Berufungskammer und des Bundesarbeitsgerichts ab.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 -, aaO. ebenfalls nur aus, dass der Begriff des Einsatzdienstes in Nr. 10 zu den Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B Anlage I Abschnitt II zum BBesG nur solche Tätigkeiten umfasse, die der unmittelbaren Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und der Hilfeleistung zuzuordnen seien.

  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    Danach liegt ein feuerwehrtechnischer Dienst lediglich dann vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die unmittelbar dem Brandschutz dient (BAG, Urteil vom 06.10.1965 - 4 AZR 189/64 -, AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT ).

    Gerade mit der Herausnahme der im Krankentransport eingesetzten Angestellten sind die Tarifvertragsparteien der im Urteil vom 06.10.1965 - 4 AZR 189/64 -, aaO. vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Auffassung gefolgt.

  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88

    Anspruch auf Überstundenvergütung für die tatsächlichen Einsatzzeit in einer

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    e) Ausgehend hiervon hat jedoch das Bundesarbeitsgericht schon Urteil vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 -, das - soweit ersichtlich - nicht veröffentlicht ist, auf das aber die Parteien in der Berufungsinstanz durch den Vorsitzenden der erkennenden Berufungskammer mit Verfügung vom 04.10.1994 hingewiesen worden sind, angenommen, dass die Angestellten, die in einer Leitstelle eingesetzt seien, gerade nicht nach der Protokollerklärung zu Nr. 5 Satz 1 SR 2 x zum BAT aus dem Kreis der im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst Beschäftigten herausgenommen seien.

    Denn zum einen ist das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 -, aaO. als Revisionsentscheidung zu dem Berufungsurteil der erkennenden Berufungskammer vom 22.04.1988 - 17 Sa 2000/87 - ergangen, in dem die erkennende Berufungskammer schon die vom Bundesarbeitsgericht geteilte Auffassung vertreten hatte.

  • BAG, 22.08.1979 - 4 AZR 896/77

    Inkrafttreten des BAT - Wirksam vereinbarte Nebenabrede - Fahrtkostenzuschuß -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    - wenn der öffentliche Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten gewesen wäre, seine Angestellten auf die Schriftform hinzuweisen und er diesen Hinweis nur unterlassen hat, um sich später auf die Formnichtigkeit berufen zu können (vgl. zu allen: BAG, Urteil vom 22.08.1979 - 4 AZR 896/77 -, AP Nr. 6 zu § 4 BAT ).
  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 340/80

    Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    aa) Zwar ist in Rechtsprechung und Rechtslehre ebenfalls anerkannt, dass z. B. ein öffentlicher Arbeitgeber, der irrtümlich auch den Angestellten Leistungen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erbracht hat, trotz langjähriger Zahlung nicht gehindert ist, seinen Fehler zu korrigieren (BAG, Urteil vom 06.03.1984 - 3 AZR 340/80 -, AP Nr. 16 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 -, AP Nr. 8 zu § 4 BAG sind Nebenabreden im Sinne des BAT Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrages, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen, wozu dann im Hinblick auf im feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigten Angestellten auch die sogenannte beamtenrechtliche Feuerwehrzulage zählt.
  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    Denn nach den obigen allgemeinen Grundsätzen der Tarifauslegung muss davon ausgegangen werden, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in seiner fachspezifischen Bedeutung verwenden und angewandt wissen wollen (BAG, Urteil vom 11.05.1983 - 4 AZR 545/80 -, AP Nr. 21 zu § 611 Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    Denn eine außertarifliche Regelung betrifft Gegenstände, die die einschlägigen tariflichen Bestimmungen überhaupt nicht vorsehen (BAG, Urteil vom 31.05.1972 - 4 AZR 309/71 -, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    a) Beider Auslegung des Tarifvertrages kommt es auf den Tarifwortlaut und den tariflichen Gesamtzusammenhang an, wobei im Sinne von § 133 BGB der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist, sofern und soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, Urteil vom 09.07.1980 - 4 AZR 560/78 -, AP Nr. 2 zu § 1 Tarifverträge: Tarifverträge: Seeschifffahrt; Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 1 Rdn. 397).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
    Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist aber trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgerechten Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BAG, Urteil vom 26.04.1985 - 7 AZR 432/82 -, AP Nr. 48 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87

    Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Anspruch auf die Anpassung

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

  • LAG Hamm, 22.04.1988 - 17 Sa 2000/87

    Leitstelle für Feuerschutz - feuerwehrtechnischer Dienst - Vollarbeit -

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 11.09.1959 - 1 AZR 56/59
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1985 - 12 A 464/85
  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97

    Tarifliche Tätigkeitszulage - Feuerwehrzulage

    In der Einsatzleitzentrale der Berufsfeuerwehr der beklagten Stadt werden die Notrufe, die den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und den medizinischen Rettungsdienst betreffen, entgegengenommen sowie die Einsätze gelenkt und organisiert (ebenso LAG Hamm, Urteil vom 9. Februar 1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367).
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97

    Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

    Die Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind daher Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst (so auch BAG Urteil vom 22. März 1990, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O SR 2 x = EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 2; LAG Hamm Urteil vom 9. Februar 1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367; a.A. Claus, Lexikon der Eingruppierung, Stand Januar 1996, Stichwort "Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen").
  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 661/01

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV a BAT/VKA Nr. 2 a Abs. 1 der

    Feuerwehrtechnischer Dienst liegt immer dann vor, dies ergibt sich schon vom Zweck der Feuerwehr her gesehen, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.10.1965 - 4 AZR 189/64 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; BAG, Urteil vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - ZTR 1990, 517; BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - ZTR 1998, 35; LAG Hamm, Urteil vom 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367).
  • LAG Sachsen, 16.10.1996 - 10 Sa 699/95

    Feuerwehrzulage; Berufsfeuerwehr; Beschwerdewert; Streitwert; Berufung;

    Die Revision ist gemäß § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG zuzulassen, weil das Urteil von einer Entscheidung eines anderen Landesarbeitsgerichts hinsichtlich des in den Vorbemerkungen Nr. 10 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B enthaltenen Begriffs "Angestellter im Einsatzdienst" von einem anderen Landesarbeitsgericht abweicht (LAG Hamm, Urteil vom 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94 -, ZTR 1995, 367 ) und die vorliegende Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.
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