Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 27.04.2005

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04   

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https://dejure.org/2007,15851
LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04 (https://dejure.org/2007,15851)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04 (https://dejure.org/2007,15851)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2007 - 17 Sa 1517/04 (https://dejure.org/2007,15851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines Zwischenverdienstes bei Freistellung nur aufgrund eines ausdrücklichen Vorbehalts; Übergang des Arbeitsentgelts auf die Arbeitsverwaltung nur in Höhe der tatsächlichen Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Zwischenverdienst bei Freistellung nur aufgrund ausdrücklichen Vorbehalts - Übergang des Arbeitsentgelt auf die Arbeitsverwaltung nur in Höhe tatsächlicher Leistungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04
    Dem Anspruchsübergang auf die Arbeitsverwaltung unterfällt lediglich das dem Arbeitnehmer zugeflossene Arbeitslosengeld, nicht jedoch die von der Arbeitsverwaltung abgeführten Sozialversicherungsbeiträge, hier die beklagtenseits aufgelisteten Krankenversicherungsbeträge i. H. von 50, 96 EUR, Pflegeversicherungsbeiträge i. H. von 6, 32 EUR und Rentenversicherungsbeiträge i. H. von 87, 74 EUR - vgl. BAG, Urteil vom 27.11.1991 - BAGE 69, 119 ff. = AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung.
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04

    Auslegung eines Vergleichs - Freistellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04
    Eine Anrechnung etwaigen Zwischenverdienstes kommt für einen solchen Fall nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde - st. des BAG, vgl. Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 - EzA Nr. 108 zu § 615 BGB und zuletzt Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - NZA 2005 S. 104 f. Einen derartigen Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beklagte indes in die Freistellungsvereinbarung nicht aufgenommen.
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04
    Eine Anrechnung etwaigen Zwischenverdienstes kommt für einen solchen Fall nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde - st. des BAG, vgl. Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 - EzA Nr. 108 zu § 615 BGB und zuletzt Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - NZA 2005 S. 104 f. Einen derartigen Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beklagte indes in die Freistellungsvereinbarung nicht aufgenommen.
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   LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04   

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https://dejure.org/2005,17712
LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04 (https://dejure.org/2005,17712)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04 (https://dejure.org/2005,17712)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2005 - 17 Sa 1517/04 (https://dejure.org/2005,17712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung während der Freistellung eines Arbeitnehmers im Insolvenzverfahren; Annahmeverzug und Anrechnung von Zwischenverdienst; Voraussetzungen des Anspruchsübergangs auf die Bundesanstalt für Arbeit nach Zahlung von Überbrückungsgeld oder Arbeitslosengeld

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04
    Dem Anspruchsübergang auf die Arbeitsverwaltung unterfällt lediglich das dem Arbeitnehmer zugeflossene Arbeitslosengeld, nicht jedoch die von der Arbeitsverwaltung abgeführten Sozialversicherungsbeiträge, hier die beklagtenseits aufgelisteten Krankenversicherungsbeträge i. H. von 50, 96 EUR, Pflegeversicherungsbeiträge i. H. von 6, 32 EUR und Rentenversicherungsbeiträge i. H. von 87, 74 EUR - vgl. BAG, Urteil vom 27.11.1991 - BAGE 69, 119 ff. = AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung.
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04

    Auslegung eines Vergleichs - Freistellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04
    Eine Anrechnung etwaigen Zwischenverdienstes kommt für einen solchen Fall nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde - st. des BAG, vgl. Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 - EzA Nr. 108 zu § 615 BGB und zuletzt Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - NZA 2005 S. 104 f. Einen derartigen Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beklagte indes in die Freistellungsvereinbarung nicht aufgenommen.
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04
    Eine Anrechnung etwaigen Zwischenverdienstes kommt für einen solchen Fall nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde - st. des BAG, vgl. Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 - EzA Nr. 108 zu § 615 BGB und zuletzt Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - NZA 2005 S. 104 f. Einen derartigen Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beklagte indes in die Freistellungsvereinbarung nicht aufgenommen.
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. April 2005 - 17 Sa 1517/04 - aufgehoben.
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