Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung eines Zwischenverdienstes bei Freistellung nur aufgrund eines ausdrücklichen Vorbehalts; Übergang des Arbeitsentgelts auf die Arbeitsverwaltung nur in Höhe der tatsächlichen Leistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung von Zwischenverdienst bei Freistellung nur aufgrund ausdrücklichen Vorbehalts - Übergang des Arbeitsentgelt auf die Arbeitsverwaltung nur in Höhe tatsächlicher Leistungen
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.06.2004 - 8 Ca 4030/04
- LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04
- BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
- LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04
Dem Anspruchsübergang auf die Arbeitsverwaltung unterfällt lediglich das dem Arbeitnehmer zugeflossene Arbeitslosengeld, nicht jedoch die von der Arbeitsverwaltung abgeführten Sozialversicherungsbeiträge, hier die beklagtenseits aufgelisteten Krankenversicherungsbeträge i. H. von 50, 96 EUR, Pflegeversicherungsbeiträge i. H. von 6, 32 EUR und Rentenversicherungsbeiträge i. H. von 87, 74 EUR - vgl. BAG, Urteil vom 27.11.1991 - BAGE 69, 119 ff. = AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung. - BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04
Auslegung eines Vergleichs - Freistellung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04
Eine Anrechnung etwaigen Zwischenverdienstes kommt für einen solchen Fall nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde - st. des BAG, vgl. Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 - EzA Nr. 108 zu § 615 BGB und zuletzt Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - NZA 2005 S. 104 f. Einen derartigen Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beklagte indes in die Freistellungsvereinbarung nicht aufgenommen. - BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04
Eine Anrechnung etwaigen Zwischenverdienstes kommt für einen solchen Fall nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde - st. des BAG, vgl. Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 - EzA Nr. 108 zu § 615 BGB und zuletzt Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - NZA 2005 S. 104 f. Einen derartigen Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beklagte indes in die Freistellungsvereinbarung nicht aufgenommen.
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Vergütung während der Freistellung eines Arbeitnehmers im Insolvenzverfahren; Annahmeverzug und Anrechnung von Zwischenverdienst; Voraussetzungen des Anspruchsübergangs auf die Bundesanstalt für Arbeit nach Zahlung von Überbrückungsgeld oder Arbeitslosengeld
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.06.2004 - 8 Ca 4030/04
- LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04
- BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
- LAG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 Sa 1517/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04
Dem Anspruchsübergang auf die Arbeitsverwaltung unterfällt lediglich das dem Arbeitnehmer zugeflossene Arbeitslosengeld, nicht jedoch die von der Arbeitsverwaltung abgeführten Sozialversicherungsbeiträge, hier die beklagtenseits aufgelisteten Krankenversicherungsbeträge i. H. von 50, 96 EUR, Pflegeversicherungsbeiträge i. H. von 6, 32 EUR und Rentenversicherungsbeiträge i. H. von 87, 74 EUR - vgl. BAG, Urteil vom 27.11.1991 - BAGE 69, 119 ff. = AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung. - BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04
Auslegung eines Vergleichs - Freistellung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04
Eine Anrechnung etwaigen Zwischenverdienstes kommt für einen solchen Fall nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde - st. des BAG, vgl. Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 - EzA Nr. 108 zu § 615 BGB und zuletzt Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - NZA 2005 S. 104 f. Einen derartigen Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beklagte indes in die Freistellungsvereinbarung nicht aufgenommen. - BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2005 - 17 Sa 1517/04
Eine Anrechnung etwaigen Zwischenverdienstes kommt für einen solchen Fall nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde - st. des BAG, vgl. Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 - EzA Nr. 108 zu § 615 BGB und zuletzt Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - NZA 2005 S. 104 f. Einen derartigen Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Beklagte indes in die Freistellungsvereinbarung nicht aufgenommen.
- BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
Freistellung von der Arbeit
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. April 2005 - 17 Sa 1517/04 - aufgehoben.