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   LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10   

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https://dejure.org/2011,46335
LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10 (https://dejure.org/2011,46335)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10 (https://dejure.org/2011,46335)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 (https://dejure.org/2011,46335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Verdacht der Privatnutzung eines Diensthandys; Zumutbarkeit einer ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung; Verdacht der Privatnutzung des Diensthandys; Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/023 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

    Die Beklagte verweist zutreffend darauf, dass jeder Arbeitnehmer sich so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedürfte (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO) .

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/023 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen im Bereich der auf verhaltensbedingte Gründe gestützten außerordentlichen Kündigung (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO; BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - AP BGB § 626 Nr. 213) .

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Sind die Ermittlungen jedoch abgeschlossen und hat der Kündigungsberechtigte hineichende Kenntnisse vom Kündigungssachverhalt und von den erforderlichen Beweismitteln, beginnt der Lauf der Ausschlussfrist (BAG 01. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3 mwN.) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB trägt hierbei der Kündigungsberechtigte (BAG 01. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - aaO) .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil bei der Anwendung des Prognoseprinzips (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57) .

    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/023 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 ["Emmely"]) .

  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    25 a) Unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu führen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG 04. März 2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Hessen 07. April 2009 - 13 Sa 1166/08 - n.v., juris; LAG Hamm 28. November 2008 - 10 Sa 1921/07 - NZA-RR 2009, 476) .

    Sollten sie anhand der Einzelverbindungsnachweise erstellt worden sein, kann die Kammer offen lassen, ob wie der Kläger meint ein Verstoß gegen §§ 4, 32 BDSG vorliegen kann, ebenso, ob die Rechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gewahrt sind und ein etwaiger Verstoß hiergegen zu einem Verwertungsverbot führen könnte (vgl. hierzu LAG Hamm 28. November 2008 - 10 Sa 1921/07 - NZA-RR 2009, 476) .

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 163/75

    Arbeitsverhältnis: Ordentliche Kündigung aller Betriebsratsmitglieder,

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Dies schließt mittelbare Auswirkungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Interessenabwägung nicht aus, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage im Sinne einer gleichartigen Pflichtverletzung nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit dem gekündigten Arbeitnehmer fortzusetzen (BAG 14. Oktober 1965 - 2 AZR 466/64 - AP BetrVG 1952 § 66 Nr. 27; BAG 21. Oktober 1969 - 1 AZR 93/68 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 41; BAG 25. März 1976 - 2 AZR 163/75 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 6; BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG Nr. 23; BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3) .
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Auch derartige Gesichtspunkte der Betriebsdisziplin stellen zulässige Kriterien innerhalb der Interessenabwägung dar (BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP BGB § 626 Nr. 137) , ebenso generalpräventive Gesichtspunkte (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179) .
  • LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07

    Kündigung - Verdachtskündigung - 500g-Brot - Betriebszugehörigkeit -

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Im berechtigten Interesse der Beklagten liegt es damit auch, einer Nachahmungsgefahr entgegenzuwirken (LAG Nürnberg 16. Oktober 2007 - 7 Sa 182/07 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 4) .
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Auch derartige Gesichtspunkte der Betriebsdisziplin stellen zulässige Kriterien innerhalb der Interessenabwägung dar (BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP BGB § 626 Nr. 137) , ebenso generalpräventive Gesichtspunkte (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
    Da die Kündigungen unwirksam sind und auch sonst keine überwiegenden der Beschäftigung entgegenstehenden Arbeitgeberinteressen dargelegt oder sonst ersichtlich sind, steht dem Kläger auch der zugesprochene Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) .
  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion -

  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

  • BAG, 14.10.1965 - 2 AZR 466/64

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

  • BAG, 21.10.1969 - 1 AZR 93/68

    Fristlose Kündigung wegen Beteiligung an einem wilden Streik

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • LAG Hessen, 10.09.2008 - 6 Sa 384/08

    Kündigung - Missbrauch Payback-Punkte - Gleichbehandlung

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

  • LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys

  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Verdacht

    Die Parteien haben sich mit der Verwertung der in den Rechtsstreiten vor der Kammer 17 Sa 1974/10 und 17 Sa 89/11 durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen E und F einverstanden erklärt.

    Auf diese wird verwiesen (Sitzungsprotokoll des Verfahrens 17 Sa 1974/10 vom 07. November 2011, Bl. 849 f d.A.).

    Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin F in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27).

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

    Die Parteien haben sich einverstanden erklärt, die Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen F und G in den parallelen Rechtsstreiten 17 Sa 569/11, 17 Sa 1974/10, 17 Sa 89/11, 17 Sa 1973/10, 17 Sa 857/11, 17 Sa 318/11, 17 Sa 319/11 und 17 Sa 320/11 auch im vorliegenden Rechtsstreit zu verwerten.

    Auf diese (Protokoll des Verfahrens 17 Sa 1974/10 vom 07. November 2011, Bl. 423 f d.A.) und die im vorliegenden Rechtsstreit erfolgte ergänzende Vernehmung der Zeugin G (Bl. 421 R d.A.) wird verwiesen.

    Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin G in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27).

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1551/13

    Verdachtskündigung ohne vorherige Abmahnung

    Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) .
  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

    Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin C in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27).
  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

    Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin F in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27).
  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

    Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin F in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im vorliegenden Rechtsstreit, Bl. 27).
  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 982/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

    Die Kammer hat nach Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen F und G (Bl. 695 f d.A.) die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 19. Dezember 2011, 17 Sa 1974/10, wegen Nichteinhaltung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB zurückgewiesen.
  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1554/13

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung

    Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung

    Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1553/13

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung

    Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) .
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