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   LAG Hessen, 01.06.2015 - 17 Sa 22/14   

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https://dejure.org/2015,42857
LAG Hessen, 01.06.2015 - 17 Sa 22/14 (https://dejure.org/2015,42857)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.06.2015 - 17 Sa 22/14 (https://dejure.org/2015,42857)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 17 Sa 22/14 (https://dejure.org/2015,42857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 286 BGB
    Einzelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ersatz des Verzugsschadens bei verspäteter Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus einem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2015 - 17 Sa 22/14
    Zu einem wegen verspäteter Vergütungszahlung zu ersetzenden Verzugsschaden gehört zwar auch der hieraus entstandene Steuerschaden (BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 171/07 - AP BetrAVG § 16 Nr. 66; BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11), der dadurch entsteht, dass nach dem im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzip (§§ 11 Abs. 1 Satz 1, 38 Abs. 2 Satz 2, 38a Abs. 1 EStG) Nachzahlungen für das Vorjahr im Steuerjahr zu einer "progressionsbedingten" erhöhten Steuerbelastung führen können und der grundsätzlich auch die Kosten für die Einschaltung eines die Schadenshöhe ermittelnden Steuerberaters umfasst (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - a.a.O.).

    Ob die Beklagte zunächst aufgrund unwirksamer Kündigung vom 24. Februar 2011 zum 30. April 2011 mit den Vergütungszahlungen des Klägers für die Monate ab Mai 2011 in Verzug geriet, weil sie nicht oder nicht mehr auf deren Wirksamkeit hätte vertrauen dürfen (hierzu BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - a.a.O.; BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - AP BGB § 615 Nr. 97; BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/98 - Volltext: juris) , kann offen bleiben.

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2015 - 17 Sa 22/14
    Ob die Beklagte zunächst aufgrund unwirksamer Kündigung vom 24. Februar 2011 zum 30. April 2011 mit den Vergütungszahlungen des Klägers für die Monate ab Mai 2011 in Verzug geriet, weil sie nicht oder nicht mehr auf deren Wirksamkeit hätte vertrauen dürfen (hierzu BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - a.a.O.; BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - AP BGB § 615 Nr. 97; BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/98 - Volltext: juris) , kann offen bleiben.
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07

    Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2015 - 17 Sa 22/14
    Zu einem wegen verspäteter Vergütungszahlung zu ersetzenden Verzugsschaden gehört zwar auch der hieraus entstandene Steuerschaden (BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 171/07 - AP BetrAVG § 16 Nr. 66; BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11), der dadurch entsteht, dass nach dem im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzip (§§ 11 Abs. 1 Satz 1, 38 Abs. 2 Satz 2, 38a Abs. 1 EStG) Nachzahlungen für das Vorjahr im Steuerjahr zu einer "progressionsbedingten" erhöhten Steuerbelastung führen können und der grundsätzlich auch die Kosten für die Einschaltung eines die Schadenshöhe ermittelnden Steuerberaters umfasst (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - a.a.O.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 330/13

    Auslegung einer Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2015 - 17 Sa 22/14
    Unabhängig davon, von der Frage, ob tatsächlich eine Novation (hierzu LAG Rheinland4 Pfalz 25. November 2013 - 5 Sa 330/13 - n.v., juris) vorliegt und ebenso unabhängig davon, dass es sich bei den nach Ziffer 2 Satz 2 des Vergleichs abzurechnenden Ansprüchen möglicherweise ohnehin um Leistungen handelt, für die eine Zeit nach dem Kalender bestimmt und deshalb eine Mahnung entbehrlich ist, scheitert der Ersatzanspruch am fehlenden Verschulden der Beklagten.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14

    Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers -

    Vielmehr führt die Eingliederung der Arbeitnehmer in solchen Dreiecksbeziehungen gerade klassisch zur (verdeckten) Arbeitnehmerüberlassung und somit zum Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

    Ist aber der Arbeitsvertrag gar nicht von einer Unwirksamkeit betroffen, bedarf es auch keines weiteren Schutzes des Arbeitnehmers durch fiktive Begründung eines (weiteren) Arbeitsverhältnisses (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

    Denn bei einer offenen Arbeitnehmerüberlassung hätte der Kläger Ansprüche aus §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG auch nicht gehabt (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Eine verdeckte Überlassung des Klägers als Arbeitnehmer würde für sich genommen aber nicht zu einem faktischen oder fehlerhaften Arbeitsverhältnis zwischen den hiesigen Parteien führen (vgl. LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem, der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 01. August 2013 (2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017) zu Grunde lag (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

    d) Auch eine Beschränkung auf eine offene Arbeitnehmerüberlassung kann der Erlaubnis nicht entnommen werden, vielmehr wird auch die sogenannte verdeckte Arbeitnehmerüberlassung von einer vorhandenen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erfasst (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14; Arbeitsgericht Stuttgart 08. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

    Auch die Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) gibt das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den hiesigen Parteien nicht vor (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384; bestätigt durch BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007; LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - Arbeitsgericht Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

    Schließlich würde auch eine Verletzung des in § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG niedergelegten Schriftformerfordernisses nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwischen der M. und dem Kläger, sondern ausschließlich zur Unwirksamkeit des - unterstellten - Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zwischen der M. und der Beklagten führen (vgl. LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - unter II. 1. b) cc) der Entscheidungsgründe - mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Eine verdeckte Überlassung des Klägers als Arbeitnehmer würde für sich genommen aber nicht zu einem faktischen oder fehlerhaften Arbeitsverhältnis zwischen den hiesigen Parteien führen (vgl. LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem, der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 01. August 2013 (2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017) zu Grunde lag (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

    d) Auch eine Beschränkung auf eine offene Arbeitnehmerüberlassung kann der Erlaubnis nicht entnommen werden, vielmehr wird auch die sogenannte verdeckte Arbeitnehmerüberlassung von einer vorhandenen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erfasst (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14; Arbeitsgericht Stuttgart 08. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

    Auch die Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) gibt das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den hiesigen Parteien nicht vor (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384; bestätigt durch BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007; LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - Arbeitsgericht Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

    Schließlich würde auch eine Verletzung des in § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG niedergelegten Schriftformerfordernisses nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwischen der (...) und dem Kläger, sondern ausschließlich zur Unwirksamkeit des - unterstellten - Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zwischen der (...) und der Beklagten führen (vgl. LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - unter II. 1. b) cc) der Entscheidungsgründe - mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 21 Sa 98/14

    Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - verdeckte

    Eine verdeckte Überlassung des Klägers als Arbeitnehmer würde für sich genommen aber nicht zu einem faktischen oder fehlerhaften Arbeitsverhältnis zwischen den Prozessparteien des vorliegenden Rechtsstreits führen (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - Az: 17 Sa 22/14).

    " d) Auch eine Beschränkung auf eine offene Arbeitnehmerüberlassung kann der Erlaubnis nicht entnommen werden, vielmehr wird auch die sogenannte verdeckte Arbeitnehmerüberlassung von einer vorhandenen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erfasst (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14; Arbeitsgericht Stuttgart 08. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

    Auch die Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) gibt das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den hiesigen Parteien nicht vor (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384; bestätigt durch BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - BB 2014, 3007; LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - Arbeitsgericht Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980).

    Schließlich würde auch eine Verletzung des in § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG niedergelegten Schriftformerfordernisses nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwischen der MBtech und dem Kläger, sondern ausschließlich zur Unwirksamkeit des - unterstellten - Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zwischen der MBtech und der Beklagten führen (vgl. LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14 - unter II. 1. b) cc) der Entscheidungsgründe - mwN).".

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch die sogenannte verdeckte Arbeitnehmerüberlassung von einer vorhandenen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erfasst wird (LAG Baden-Württemberg 10.10.2014, 17 Sa 22/14).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14

    Unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag -

    aa) Ein institutioneller Rechtsmissbrauch liegt nicht vor (LAG Baden-Württemberg aaO Rn. 95 bis 98 der Gründe, LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014, 17 Sa 22/14 mwN.).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - 6 Sa 52/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Übernahmeanspruch - Anschlussnorm - Betriebsnorm -

    aa) Ein institutioneller Rechtsmissbrauch liegt nicht vor (LAG Baden-Württemberg aaO Rn. 95 bis 98 der Gründe, LAG Baden-Württemberg 10.10.2014, 17 Sa 22/14 mwN.).
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