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   LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14   

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LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14 (https://dejure.org/2014,32711)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2014 - 17 Sa 637/14 (https://dejure.org/2014,32711)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2014 - 17 Sa 637/14 (https://dejure.org/2014,32711)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verfügungen über Konto der Mutter mit Generalvollmacht?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Buchungen auf eigene Konten durch Bank-Mitarbeiter rechtfertigen nicht unbedingt eine Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfügungen über Konto der Mutter mit Generalvollmacht - Abmahnung ausreichend

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abmahnung wegen Anschein einer Pflichtenkollision bei Verfügungen über das Konto der Mutter mit Generalvollmacht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bankmitarbeiterin fristlos gekündigt - Abbuchungen vom Konto der Mutter verstießen gegen Bankvorschriften

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Bank kündigt Mitarbeiterin wegen unbefugter Buchungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung bei Verstoß gegen interne Anweisungen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßige Kündigung einer Bankangestellten trotz erheblicher Pflichtverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung einer Bankangestellten wegen Verfügung über das Sparbuch der Mutter per Generalvollmacht unwirksam - Abmahnung zur Sanktionierung der Pflichtverletzung ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung einer Bankangestellten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -, juris; BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 -, BAGE 137, 54; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB; BAG, Beschluss vom 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180 - 184).

    In einer Gesamtwürdigung ist das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -, juris; BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - AP Nr. 53 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 - AP Nr. 238 zu § 626 BGB mwN; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen der in Rede stehenden Pflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -aaO).

    Ein gegenüber der fristlosen Kündigung in diesem Sinne milderes Mittel ist u.a. die ordentliche Kündigung (BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

    bb) Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; Schlachter NZA 2005, 433, 436).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - aaO; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - AP BGB § 626 Nr. 203).

    bb) Beruht die Vertragspflichtverletzung, wie im vorliegenden Fall auf einem steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, kommt es für das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung folglich darauf an, ob von einer negativen oder positiven Zukunftsprogose ausgegangen werden kann, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

    Aus dieser Perspektive und im Hinblick auf den bis dahin verwirklichten Kündigungssachverhaltes ist zu fragen, ob mit der Wiederherstellung des Vertrauens in eine künftige korrekte Vertragserfüllung gerechnet werden kann (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG, Urteil vom 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 -, NZA 2014, 250-254; BAG, Urteil vom - 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 - BAGE 140, 47; BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52).

    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen zusätzlich greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht rechtfertigt, gleichwohl so beschaffen ist, dass er eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht erwarten lässt (BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - AP Nr. 49 zu § 9 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61; BAG 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52).

    Auch das Verhalten eines Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - aa; BAG, Urteil vom 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42).

    Bei der Anwendung des § 9 KSchG sind die wechselseitigen Grundrechtspositionen des betroffenen Arbeitgebers und Arbeitnehmers zu berücksichtigen und abzuwägen (BAG 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - aaO).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    In einer Gesamtwürdigung ist das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -, juris; BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - AP Nr. 53 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 - AP Nr. 238 zu § 626 BGB mwN; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen der in Rede stehenden Pflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -aaO).

    Ein gegenüber der fristlosen Kündigung in diesem Sinne milderes Mittel ist u.a. die ordentliche Kündigung (BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Das Erfordernis weitergehend zu prüfen, ob nicht schon eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, folgt aus dem Wortlaut des § 626 Abs. 1 BGB und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (die Kündigung als "ultima ratio") und trägt zugleich dem Prognoseprinzip bei der verhaltensbedingten Kündigung Rechnung (BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - aaO; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - AP BGB § 626 Nr. 203).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -, juris; BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 -, BAGE 137, 54; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB; BAG, Beschluss vom 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180 - 184).

    In einer Gesamtwürdigung ist das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -, juris; BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - AP Nr. 53 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 - AP Nr. 238 zu § 626 BGB mwN; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Auch das Verhalten eines Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - aa; BAG, Urteil vom 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen zusätzlich greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht rechtfertigt, gleichwohl so beschaffen ist, dass er eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht erwarten lässt (BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - AP Nr. 49 zu § 9 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61; BAG 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52).
  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzender Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen (so schon BAG, Urteil vom 30.06.1959 - 3 AZR 111/58 - AP KSchG § 1 Nr. 56).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen zusätzlich greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht rechtfertigt, gleichwohl so beschaffen ist, dass er eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht erwarten lässt (BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - AP Nr. 49 zu § 9 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61; BAG 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52).
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94

    Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

  • BAG, 26.11.1964 - 2 AZR 211/63

    Angestellte einer gemeinnützigen Stiftung - Krankenhaus - Wirtschaftliche Leitung

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • Drs-Bund, 27.03.1951 - BT-Drs I/2090
  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

    Insofern kann der Auflösungsantrag vernünftigerweise nur dahingehend verstanden werden, dass er für den Fall der Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung gestellt ist (so auch LAG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2014 - 17 Sa 637/14, juris).
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