Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 17 Sa 810/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
BGB § 626
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Sicherheitsmitarbeiter verlässt Kontrollbereich - Kündigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Sicherheitsmitarbeiter verlässt Kontrollbereich - Kündigung
- hensche.de
Eidesstattliche Versicherung, Versicherung an Eides Statt, Kündigung: Verdachtskündigung, Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Fristlos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters
- berlin.de (Pressemitteilung)
Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kontrollbereich verlassen - Fristlose Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Längeres grundloses Verlassen von Sicherungsbereich kann fristlose Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters rechtfertigen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Verlassens des Arbeitsplatzes
- osborneclarke.com (Kurzinformation und -anmerkung)
Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters wegen Verlassens seines Kontrollbereichs zulässig
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsplatz verlassen - Rauswurf rechtens
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Sicherheitsmitarbeiter überwacht nicht - Kündigung rechtens
- haerlein.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters
- haufe.de (Kurzinformation)
Sicherheitsmitarbeiter lässt Kontrollbereich unbeaufsichtigt - Kündigung rechtmäßig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung für Sicherheitsmitarbeiter in Münzprägeanstalt
Besprechungen u.ä. (3)
- osborneclarke.com (Kurzinformation und -anmerkung)
Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters wegen Verlassens seines Kontrollbereichs zulässig
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung wegen schwerer Pflichtverletzung
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Ohne Abmahnung läuft (fast) nichts
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 26.03.2015 - 24 Ca 12072/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 17 Sa 810/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 17 Sa 810/15
Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 - AP Nr. 51 zu § 626 BGB Ausschlussfrist m.w.N.). - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 17 Sa 810/15
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer sein künftiges Verhalten auf eine Abmahnung hin ändern wird; ist jedoch bereits erkennbar, dass eine Abmahnung nicht zur Änderung des Verhaltens führen wird, oder handelt es sich um eine so schwere Pflichtverletzung, dass selbst deren erste Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - offensichtlich ausgeschlossen ist, bedarf es einer Abmahnung vor Ausspruch einer - außerordentlichen oder ordentlichen - Kündigung nicht (BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 651713 - NZA 2015, 294 m.w.N.).
- LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16
Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis
Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass die Verletzung einer dem Arbeitnehmer wegen der bestehenden Gefahren oder Risiken übertragenen Überwachungspflicht im Einzelfall grundsätzlich an sich auch ohne eine vorherige Abmahnung dazu geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.09.2015 - 17 Sa 810/15, juris).