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   LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15   

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LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15 (https://dejure.org/2015,16198)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/15 (https://dejure.org/2015,16198)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 2015 - 17 Ta 2/15 (https://dejure.org/2015,16198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verstoß gegen Mitwirkungspflichten

  • IWW

    § 124 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO, §§ ... 11 Abs. 1 RPflG, 78 Satz 1 ArbGG, 127 Abs. 2, 567 Abs. 1, 2, 569 Abs. 1, 2 ZPO, § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 120a Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 120a Abs. 2 Satz 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 121 Abs. 1 BGB, § 276 Abs. 2 BGB, § 85 Abs. 2 ZPO, § 124 Abs. 1 ZPO, § 124 ZPO, § 124 Nr. 2 ZPO, § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I, § 66 SGB I, § 60 Abs. 1 SGB I, § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 124 Ziff. 2 ZPO, § 127 Abs. 4 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 124 Abs 1 Nr 4 ZPO vom 31.08.2013, § 85 Abs 2 ZPO, § 120a Abs 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Verstoß gegen Mitwirkungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensausübung bei der Aufhebung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Großzügiger Maßstab bei der Aufhebung der PKH Bewilligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtsanwalt - und der Verstoß gegen Mitwirkungspflichten im PKH-Überprüfungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensausübung bei der Aufhebung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren; fehlerhafter Nichtgebrauch des Ermessens bei unterlassener Mitteilung einer Anschriftenänderung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessensausübung bei der Aufhebung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren; fehlerhafter Nichtgebrauch des Ermessens bei unterlassener Mitteilung einer Anschriftenänderung

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Verstoß gegen Mitwirkungspflichten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2014 - 2 Ta 555/14

    Prozesskostenhilfe - Änderung der Anschrift

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Es ist nachvollziehbar und auch nicht zu beanstanden, wenn ein gewisser - kurzer - Zeitraum zwischen dem Wohnungswechsel und der Nachricht an das Gericht vergeht (vgl. auch LAG Düsseldorf 15.12.2014 - 2 Ta 555/14).

    d) Der angefochtene Beschluss verkennt jedoch (ebenso wie das LAG Düsseldorf in der Entscheidung vom 15.12.2014 - 2 Ta 555/14), dass auch nach der verschärften Neufassung von § 124 Abs. 1 ZPO das Gericht bei der Entscheidung über die Aufhebung der Bewilligung weiterhin eine Ermessensentscheidung zu treffen und Ermessen auszuüben hat , wenn ein atypischer Fall vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe 06.06.2014 - 18 WF 76/14, juris Rn. 20), und dass es sich vorliegend um einen solchen atypischen Fall handelt.

    Dies ist im Grundsatz zu respektieren, anderenfalls liefe die Vorschrift leer (so zu Recht LAG Düsseldorf 15.12.2014 - 2 Ta 555/14).

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 78 Satz 2 iVm § 72 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 ArbGG zuzulassen, da die Frage, unter welchen Voraussetzungen § 124 Abs. 1 ZPO eine Ermessensentscheidung eröffnet, grundsätzliche Bedeutung hat und da insoweit von der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 15.12.2014 - 2 Ta 555/14 abgewichen wird.

  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10

    Feuerversicherung: Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett als

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Den Handelnden muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen (BGH 10.05.2011 - VI ZR 196/10, juris Rn. 10; 11.07.2007 - XII ZR 197/05, juris Rn. 15; 29.01.2003 - 4 ZR 173/01, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe 06.06.2014 - 18 WF 76/14, juris Rn. 18).

    Hiernach ist es in aller Regel erforderlich, nicht nur zur objektiven Schwere der Pflichtwidrigkeit, sondern auch zur subjektiven (personalen) Seite konkrete Feststellungen zu treffen (BGH 10.05.2011 - VI ZR 196/10, juris Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2014 - 18 WF 76/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Versagung wegen unrichtiger Angaben zu

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Den Handelnden muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen (BGH 10.05.2011 - VI ZR 196/10, juris Rn. 10; 11.07.2007 - XII ZR 197/05, juris Rn. 15; 29.01.2003 - 4 ZR 173/01, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe 06.06.2014 - 18 WF 76/14, juris Rn. 18).

    d) Der angefochtene Beschluss verkennt jedoch (ebenso wie das LAG Düsseldorf in der Entscheidung vom 15.12.2014 - 2 Ta 555/14), dass auch nach der verschärften Neufassung von § 124 Abs. 1 ZPO das Gericht bei der Entscheidung über die Aufhebung der Bewilligung weiterhin eine Ermessensentscheidung zu treffen und Ermessen auszuüben hat , wenn ein atypischer Fall vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe 06.06.2014 - 18 WF 76/14, juris Rn. 20), und dass es sich vorliegend um einen solchen atypischen Fall handelt.

  • LAG München, 09.03.2015 - 10 Ta 8/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Verletzung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Aus ihrer Sicht liegt (ähnlich dem der Entscheidung des LAG München vom 09.03.2015 - 10 Ta 8/15 zugrunde liegenden Sachverhalt) lediglich ein "Übermittlungsfehler" vor, es trifft sie hieran nur geringes (nämlich ein Überwachungs-) Verschulden.
  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Das Bundesarbeitsgericht betont, dass es um die sachlich richtige Entscheidung geht (BAG 18.11.2003 - 5 AZB 46/03, juris Rn. 10 und 11; OLG Hamm 25.04.2014 - 2 WF 44/14, juris Rn. 10 bis 15).
  • OLG Hamm, 25.04.2014 - 2 WF 44/14

    Berücksichtigung nachgereichter Erklärungen und Belege im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Das Bundesarbeitsgericht betont, dass es um die sachlich richtige Entscheidung geht (BAG 18.11.2003 - 5 AZB 46/03, juris Rn. 10 und 11; OLG Hamm 25.04.2014 - 2 WF 44/14, juris Rn. 10 bis 15).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des § 124 ZPO eine verschärfte Sanktionsnorm geschaffen (Büttner/Wrobel-Sachs Rn. 847, vgl. BGH 10.10.2012 - IV ZB 16/12 zu § 124 Nr. 2 ZPO).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 739/87

    Unverzügliche Mitteilung der Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Die Mitteilung der Antragstellerin an ihre Prozessbevollmächtigten am 10.09.2014 hielt sich daher im Rahmen des von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse billigerweise zu erwartenden Verhaltens (vgl. auch BAG 20.05.1988 - 2 AZR 739/87, juris Rn. 26 und 32).
  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 197/05

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    Den Handelnden muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen (BGH 10.05.2011 - VI ZR 196/10, juris Rn. 10; 11.07.2007 - XII ZR 197/05, juris Rn. 15; 29.01.2003 - 4 ZR 173/01, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe 06.06.2014 - 18 WF 76/14, juris Rn. 18).
  • LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/02

    Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Instanzbeendigung, Zurechnung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15
    § 85 Abs. 2 ZPO findet auch im Prozesskostenhilfeverfahren Anwendung: Der Gesetzgeber hat in § 85 Abs. 2 ZPO die Gleichstellung des Verschuldens eines Bevollmächtigten mit dem Verschulden der Partei ohne jede Einschränkung angeordnet, diese Regelung in die allgemeinen Vorschriften des 1. Buchs der Zivilprozessordnung eingestellt und sie dadurch mit einem umfassenden Geltungsanspruch ausgestattet sowie in die Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe keine Sondervorschriften zur Frage der Anrechnung des Verschuldens von Prozessbevollmächtigten aufgenommen (BGH 12.06.2001 - VI ZR 161/01, juris Rn. 8 bis 10 auch zum seinerzeitigen Streitstand in Literatur und Rechtsprechung; LAG Thüringen 13.11.2002 - 8 Ta 92/02, juris Rn. 9).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 17 Ta 36/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - grobe Nachlässigkeit

    Dabei bezieht sich das Merkmal der Absicht oder groben Nachlässigkeit nach zutreffender Auffassung sowohl auf eine unrichtige als auch auf eine nicht unverzügliche Mitteilung (näher dazu vgl. LAG Baden-Württemberg 17. Juli 2015 - 21 Ta 4/15 - juris; 10. Juni 2015 - 4 Ta 8/15 - juris; 5. März 2015 - 17 Ta 2/15 - juris; aA LAG München 25. Februar 2015 - 10 Ta 51/15 - nv).

    Die bereits ab Mai 2015 eingetretene und demzufolge wesentliche Verbesserung wurde dem Gericht nicht unverzüglich mitgeteilt (näher zum Begriff der Unverzüglichkeit vgl. LAG Baden-Württemberg 5. März 2015 - 17 Ta 2/15 - juris), obgleich die Klägerin eine Belehrung über die Mitteilungspflicht und die Folgen eines Verstoßes gemäß § 120 a Abs. 2 Satz 4 ZPO bereits in der von ihr zuerst vorgelegten und am 18. Februar 2014 unterzeichneten Erklärung über persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten hatte.

    Sie muss die im Prozesskostenhilfeverfahren erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich groben Maße verletzt haben und dabei dasjenige unbeachtet gelassen haben, was jeder Partei hätte einleuchten müssen (näher dazu vgl. LAG Baden-Württemberg 10. Juni 2015 - 4 Ta 8/15 - juris; 5. März 2015 - 17 Ta 2/15 - juris; LAG Schleswig-Holstein 2. September 2015 - 5 Ta 147/15 - juris).

    Der Gesetzgeber hat in dieser Bestimmung die Gleichstellung des Verschuldens eines Bevollmächtigten mit dem Verschulden der Partei ohne jede Einschränkung angeordnet, diese Regelung in die allgemeinen Vorschriften des 1. Buchs der Zivilprozessordnung eingestellt und sie dadurch mit einem umfassenden Geltungsanspruch ausgestattet sowie in die Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe keine Sondervorschriften zur Frage der Zurechnung des Verschuldens von Prozessbevollmächtigten aufgenommen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 5. März 2015 - 17 Ta 2/15 - juris; BGH 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01; aA etwa LAG Köln 22. Juni 2015 - 1 Ta 145/15 - juris).

    Daraus folgt zugleich, dass das Beschwerdegericht befugt war, in der Sache selbst zu entscheiden, und nicht etwa gehalten war, den arbeitsgerichtlichen Beschluss aufzuheben, um dem Arbeitsgericht eine Ermessensausübung zu ermöglichen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg 5. März 2015 - 17 Ta 2/15 - juris; LAG München 9. März 2015 - 10 Ta 8/15 - nv).

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet gemäß §§ 11a Abs. 1 ArbGG, 127 Abs. 4 ZPO nicht statt (vgl. LAG Baden-Württemberg 5. März 2015 - 17 Ta 2/15 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 21 Ta 975/15

    PKH-Aufhebung wegen nicht unverzüglicher Mitteilung der geänderten Anschrift

    Ob die Partei gehalten ist, die Gründe für die unterlassene Mitteilung darzulegen, ist umstritten (dafür OLG Zweibrücken vom 31.08.2007 - 5 W 5/07 - Rn. 18 zitiert nach juris, FamRZ 2008, 160; OLG Koblenz vom 19.02.1993 - 13 WF 9/93 -, FamRZ 1996, 616; wohl auch LAG Düsseldorf vom 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 - Rn. 17, juris; a. A. unter Berufung auf den Wortlaut der Vorschrift BLAH, § 124 Rn. 38, dem folgend LAG Baden-Württemberg vom 10.06.2015 - 4 Ta 8/15 - Rn. 19, a. a. O; vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/15 - Rn. 16, a. a. O).

    (4) Denn jedenfalls ist in den Fällen, in denen die Partei - wie vorliegend die Klägerin - anwaltlich vertreten ist und deshalb der Mitteilungspflicht keine oder allenfalls eine geringe Bedeutung zukommt, weil sämtliche Schreiben und sonstigen Schriftstücke nicht unmittelbar an die Partei sondern an deren anwaltliche Vertretung zu richten sind, die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe allein wegen einer unterlassenen Mitteilung der geänderten Anschrift unverhältnismäßig und daher unangemessen (vgl. dazu auch LAG Baden-Württemberg vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/15 - Rn. 24 ff.; Groß, § 124 Rn. 33 f.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2016 - 6 Ta 2302/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Nachprüfungsverfahren - Mitteilung

    Spätestens ab zwei Monate (so der Fall in LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/15 -, juris Rn. 14), möglicherweise ab ein bis zwei Wochen (so Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 12. Aufl. 2014, § 124 ZPO, Rn. 22) ist eine Unverzüglichkeit zu verneinen.

    2.5.5 Liegen die Voraussetzungen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht vor, stellt sich die Frage nach dem "gebundenen Ermessen" des Gerichts und nach dem Vorliegen eines "atypischen Falls" erst gar nicht (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/15).

  • LAG München, 07.06.2016 - 4 Ta 11/16

    Prozesskostenhilfe, nachträgliche Aufhebung

    Dass sich diese subjektiven Voraussetzungen für die nachträgliche Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe in § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch auf die "absichtliche" oder "aus grober Nachlässigkeit", unrichtig oder "nicht unverzüglich", erfolgte Mitteilung einer wesentlichen Verbesserung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (bzw. eine Änderung der Anschrift) bezieht, ergibt sich - wie insbesondere das LAG Baden-Württemberg in einem Teil der nachfolgend zit. Entscheidungen ausführlich begründet ausgeführt hat, worauf Bezug genommen wird - zwanglos aus einer Auslegung nach dem Wortlaut, Aufbau und dem semantischen Sinn dieser Norm (so die mittlerweile wohl mindestens ganz überwiegende - zutreffende - instanzgerichtliche Rechtsprechung: LAG Baden-Württemberg, B. v. 17.07.2015, 21 Ta 4/15, Juris; LAG Baden-Württemberg, B. v. 10.06.2015, 4 Ta 8/15, NZA-RR 2015, S. 438, und Juris; LAG Baden-Württemberg, B. v. 29.10.2015, 4 Ta 26/15 Rpfl 2016, S. 166 f - Rz. 9 - LAG Baden-Württemberg, B. v. 05.03.2015, 17 Ta 2/15, Juris; LAG BadenWürttemberg, B. v. 21.01.2016, 17 Ta 36/15, FA 2016, S. 84, und Juris; LAG BerlinBrandenburg, B. v. 26.02.2016, 17 Ta 2159/15, BB 2016, S. 756 (LS), und Juris).
  • LAG Sachsen, 16.12.2015 - 4 Ta 157/15

    Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Verstoßes gegen

    Bei unterlassener Mitteilung ist entgegen der Ansicht anderer LAG 's (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 05.03.15 - 17 Ta 2/15 zitiert in juris; LAG Baden-Württemberg vom 10.06.15 - 4 Ta 8/15 zitiert in juris; LAG Schleswig-Holstein vom 02.09.15 - 5 Ta 147/15 zitiert in juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 20.04.15 - 19 Ta 519/15 zitiert in juris) nicht Voraussetzung, dass dies absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit erfolgte.
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