Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.03.2016

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19457
OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14 (https://dejure.org/2015,19457)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.06.2015 - 17 U 103/14 (https://dejure.org/2015,19457)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 17 U 103/14 (https://dejure.org/2015,19457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters eines Pferdes mit erkennbar problematischem Verhalten für Schäden des Bereiters

  • RA Kotz

    Tierhalterhaftung bei Bereitung von Problempferden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 833; BGB § 834
    Haftung des Halters eines Pferdes mit erkennbar problematischem Verhalten für Schäden des Bereiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung bei mitwirkendem Verschulden eines selbständigen Bereiters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Problempferd wirft Pferdeflüsterer ab - Nach dem Reitunfall eines Pferdefachwirts müssen sich Tierhalterin und Krankenversicherung die Behandlungskosten teilen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung bei mitwirkendem Verschulden eines selbständigen Bereiters

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tierhalterhaftung - mitwirkendes Verschulden eines Bereiters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.2014 - VI ZR 372/13

    Tierhalterhaftung wegen Hundebiss: Ausschlussgrund des Handelns auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
    Die in § 833 BGB begründete Gefährdungshaftung des Tierhalters findet ihren Grund in dem unberechenbaren und selbstständigen Verhalten eines Tieres und der dadurch hervorgerufenen besonderen Gefährdung (BGH, Urteil vom 25.3.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 5; BGH, Urteil vom 20.12.2005, VI ZR 225/04, [...] Rn 7 m.w.N.).

    Der Umstand, dass sich ein Geschädigter der Gefahr eines Tieres selbst ausgesetzt hat, ist regelmäßig erst bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 254 BGB zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 25.03.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 7; BGH BeckRS 2009, 10839 Rn 7; BGH, NJW-RR 2006, 813, 815).

    Bei Personen, die sich - wie hier der Versicherungsnehmer - aus beruflichen Gründen der Tiergefahr aussetzen, ist ein vollständiger Haftungsausschluss sowohl in Hinblick auf den Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr als auch unter Schutzzweckerwägungen abzulehnen (BGH, Urteil vom 25.3.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 9; BGH, Urteil vom 28.5.1968, VI ZR 35/67, [...] Rn 8; OLG Celle, BeckRS 2012, 15264; BGH, Urteil vom 17.3.2009, VI ZR 166/08, [...] Rn 9).

    Die Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB greift grundsätzlich aber auch dann ein, wenn der Tieraufseher im Rahmen seiner Aufsichtsführung durch das betreute Tier verletzt wird (BGH, Urteil vom 25.03.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn. 6).

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
    Der Umstand, dass sich ein Geschädigter der Gefahr eines Tieres selbst ausgesetzt hat, ist regelmäßig erst bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 254 BGB zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 25.03.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 7; BGH BeckRS 2009, 10839 Rn 7; BGH, NJW-RR 2006, 813, 815).

    Bei Personen, die sich - wie hier der Versicherungsnehmer - aus beruflichen Gründen der Tiergefahr aussetzen, ist ein vollständiger Haftungsausschluss sowohl in Hinblick auf den Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr als auch unter Schutzzweckerwägungen abzulehnen (BGH, Urteil vom 25.3.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 9; BGH, Urteil vom 28.5.1968, VI ZR 35/67, [...] Rn 8; OLG Celle, BeckRS 2012, 15264; BGH, Urteil vom 17.3.2009, VI ZR 166/08, [...] Rn 9).

    Von einem Handeln auf eigene Gefahr im Rechtssinne kann nur dann die Rede sein, wenn sich jemand in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt, obwohl er die besonderen Umstände kennt, die für ihn eine konkrete Gefahrenlage begründen, ohne dass dafür ein triftiger - rechtlicher, beruflicher oder sittlicher - Grund vorliegt (BGH, Urteil vom 17.3.2009, VI ZR 166/08, [...] Rn 9).

    Im Rahmen von § 254 BGB kann lediglich vorwerfbares bzw. unsachgemäßes Verhalten anspruchsmindernd in Ansatz gebracht werden (vgl. auch BGH, NJW-RR 1992, 2474; BGH, Urteil vom 17.03.2009, VI ZR 166/08, [...] Rn 15).

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
    Die in § 833 BGB begründete Gefährdungshaftung des Tierhalters findet ihren Grund in dem unberechenbaren und selbstständigen Verhalten eines Tieres und der dadurch hervorgerufenen besonderen Gefährdung (BGH, Urteil vom 25.3.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 5; BGH, Urteil vom 20.12.2005, VI ZR 225/04, [...] Rn 7 m.w.N.).

    Grundlage eines solchen Haftungsausschlusses ist der Grundsatz von Treu und Glauben und das sich hieraus ergebende Verbot widersprüchlichen Verhaltens (BGH, NJW-RR 2006, 813, 814).

    Der Umstand, dass sich ein Geschädigter der Gefahr eines Tieres selbst ausgesetzt hat, ist regelmäßig erst bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 254 BGB zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 25.03.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 7; BGH BeckRS 2009, 10839 Rn 7; BGH, NJW-RR 2006, 813, 815).

  • OLG Naumburg, 12.12.2007 - 6 U 200/06

    Rückgriff wegen grob fahrlässiger Anweisung eines Arbeiters zu Eingriff in

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
    Ein Verhalten ist dabei nur dann als vorwerfbar anzusehen, wenn sich ein Arbeitnehmer aus freier Willensentschließung in eine Gefahrenlage begeben hat, diese Gefahrenlage aber ebenso hätte meiden können (OLG Hamburg, VersR 1965, 1009; vgl. auch OLG Naumburg, VersR 2008, 704).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
    Ein Haftungsverzicht, der lediglich den Versicherer entlasten würde, entspricht in der Regel nicht dem Willen der Parteien und ihrem wohlverstandenen Interesse (BGH, Urteil vom 09.06.1992, VI ZR 49/91, [...] Rn 14).
  • OLG Celle, 11.06.2012 - 20 U 38/11

    Haftung des Hundehalters gegenüber dem Tierarzt

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
    Bei Personen, die sich - wie hier der Versicherungsnehmer - aus beruflichen Gründen der Tiergefahr aussetzen, ist ein vollständiger Haftungsausschluss sowohl in Hinblick auf den Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr als auch unter Schutzzweckerwägungen abzulehnen (BGH, Urteil vom 25.3.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 9; BGH, Urteil vom 28.5.1968, VI ZR 35/67, [...] Rn 8; OLG Celle, BeckRS 2012, 15264; BGH, Urteil vom 17.3.2009, VI ZR 166/08, [...] Rn 9).
  • BGH, 28.05.1968 - VI ZR 35/67

    Übernahme der mit einem Hufbeschlag verbundenen Tiergefahr bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
    Bei Personen, die sich - wie hier der Versicherungsnehmer - aus beruflichen Gründen der Tiergefahr aussetzen, ist ein vollständiger Haftungsausschluss sowohl in Hinblick auf den Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr als auch unter Schutzzweckerwägungen abzulehnen (BGH, Urteil vom 25.3.2014, VI ZR 372/13, [...] Rn 9; BGH, Urteil vom 28.5.1968, VI ZR 35/67, [...] Rn 8; OLG Celle, BeckRS 2012, 15264; BGH, Urteil vom 17.3.2009, VI ZR 166/08, [...] Rn 9).
  • OLG Koblenz, 21.03.2017 - 1 U 1322/16

    Zur Tierhalterhaftung bei Unfall eines Pferdetrainers

    Ein Ausnahmefall wie der, bei dem sich der Geschädigte bewusst Problemfällen angenommen habe (OLG Schleswig, Urteil vom 12. Juni 2015, Az.: 17 U 103/14) sei vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15

    Stute verletzt Tierarzt - ¼ Mitverschulden des Tierarztes

    Vorwerfbar verhält sich ein Geschädigter insbesondere dann, wenn er sich aufgrund freier Willensentschließung - für ihn erkennbar - in eine zum Schaden führende Lage gebracht hat, die durch zumutbares alternatives Verhalten ebenso hätte vermieden werden können (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 12.6.2015 - 17 U 103/14, abgedr.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.2016 - I-17 U 103/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16715
OLG Köln, 02.03.2016 - I-17 U 103/14 (https://dejure.org/2016,16715)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2016 - I-17 U 103/14 (https://dejure.org/2016,16715)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2016 - I-17 U 103/14 (https://dejure.org/2016,16715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages zu einem niedrigeren als dem vereinbarten Kaufpreis; Treuwidrigkeit der Berufung des Unternehmers auf den Wegfall der Gewährleistungsverpflichtung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages zu einem niedrigeren als dem vereinbarten Kaufpreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufung auf nichtiges Scheingeschäft ist nicht treuwidrig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung auf nichtiges Scheingeschäft ist nicht treuwidrig! (IBR 2016, 1106)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    In neueren Entscheidungen (vgl. BGHZ 198, 141 = NJW 2013, 3167 = BauR 2013, 1852; Z 201, 1 = NJW 2014, 1805 = BauR 2014, 1141; vgl. auch Werner/Pastor , a.a.O., Rn. 1300) ist der BGH hiervon abgerückt und hat ausgeführt, dass es dem Werkunternehmer jedenfalls in den Fällen unbenommen ist, sich auf die Nichtigkeit der zu Grunde liegenden Vereinbarung zu berufen, wenn der Besteller den Verstoß des Auftragnehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.

    Erst mit der Entscheidung vom 1. August 2013 (BauR 2013, 1852 = NJW 2013, 3167) änderte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung dahingehend, dass mangels einer vertraglichen Grundlage dem Besteller keine Mängelansprüche erwachsen, wenn er den Verstoß der Gegenseite kennt und dies bewusst zum eigenen Vorteil nutzt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2013, 1852 = NJW 2013, 3167) sind die sich aus §§ 812 ff. BGB ergebenden Ansprüche in der Regel geeignet, unerträgliche Ergebnisse auch in den Fällen zu verhindern, in denen die auf Grund eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen rückabzuwickeln sind.

  • OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98

    Verweigerung der Erfüllung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    Eine hiervon grundlegend abweichende Situation liegt dagegen in solchen Fällen vor, in denen beide Parteien bewusst und gewollt die Formvorschriften missachten, etwa bei einem Grundstücksgeschäft den eigentlich vereinbarten (höheren) Kaufpreis nicht notariell beurkunden lassen mit der sich aus §§ 117, 125, 311 b Abs. 1 BGB ergebenden Rechtsfolge, sich dann später aber eine der Parteien auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft (BGH NJW 1980, 451; vgl. auch OLG Jena NJW-RR 1999, 1687 Tz. 8).

    Dieses Vertrauen auf ein rechtsunwirksam gegebenes Wort ist jedoch nicht schutzwürdig (OLG Jena NJW-RR 1999, 1687 Tz. 3).

  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77

    Schwarzkauf I - § 815 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    Eine hiervon grundlegend abweichende Situation liegt dagegen in solchen Fällen vor, in denen beide Parteien bewusst und gewollt die Formvorschriften missachten, etwa bei einem Grundstücksgeschäft den eigentlich vereinbarten (höheren) Kaufpreis nicht notariell beurkunden lassen mit der sich aus §§ 117, 125, 311 b Abs. 1 BGB ergebenden Rechtsfolge, sich dann später aber eine der Parteien auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft (BGH NJW 1980, 451; vgl. auch OLG Jena NJW-RR 1999, 1687 Tz. 8).

    Es handelt sich um einen typischen, immer wieder vorkommenden Sachverhalt (s. bereits: BGH NJW 1980, 451), dessen einziger Zweck es ist, Notarkosten und Grunderwerbssteuer zu sparen.

  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    Denn es kann nicht der Disposition der Parteien überlassen werden, ob die vorgeschriebene Form beachtet wird oder nicht (vgl. BGH NJW 1967, 1167; BGHZ 29, 6 = NJW 1959, 626 Tz. 30 - juris -, Z 138, 339 = NJW 1998, 2350 Tz. 18 - juris - BGH, NJW 2007, 3202 Tz. 23 - juris - jew. m. w. Nachw.) .

    Letzteres wurde in höchstrichterlicher Rechtsprechung etwa bei Existenzgefährdung des Vertragspartners oder dann bejaht, wenn den anderen Teil eine besonders schwere Treuepflichtverletzung trifft, etwa weil der eine Vertragsteil den Formmangel verursacht und später in der von Anfang an vorhandenen Absicht gerade unter Berufung darauf sich vom Vertrag lösen wollte (vgl. BGHZ 29, 6) oder die eine Partei die andere von der Einhaltung der gesetzlichen Form abgehalten, sich aber später auf deren Fehlen berufen hat (vgl. BGHZ 48, 396 = NJW 1968, 39).

  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    Letzteres wurde in höchstrichterlicher Rechtsprechung etwa bei Existenzgefährdung des Vertragspartners oder dann bejaht, wenn den anderen Teil eine besonders schwere Treuepflichtverletzung trifft, etwa weil der eine Vertragsteil den Formmangel verursacht und später in der von Anfang an vorhandenen Absicht gerade unter Berufung darauf sich vom Vertrag lösen wollte (vgl. BGHZ 29, 6) oder die eine Partei die andere von der Einhaltung der gesetzlichen Form abgehalten, sich aber später auf deren Fehlen berufen hat (vgl. BGHZ 48, 396 = NJW 1968, 39).
  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    In neueren Entscheidungen (vgl. BGHZ 198, 141 = NJW 2013, 3167 = BauR 2013, 1852; Z 201, 1 = NJW 2014, 1805 = BauR 2014, 1141; vgl. auch Werner/Pastor , a.a.O., Rn. 1300) ist der BGH hiervon abgerückt und hat ausgeführt, dass es dem Werkunternehmer jedenfalls in den Fällen unbenommen ist, sich auf die Nichtigkeit der zu Grunde liegenden Vereinbarung zu berufen, wenn der Besteller den Verstoß des Auftragnehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.
  • BGH, 25.07.2007 - XII ZR 143/05

    Rechtsfolgen einer allgemeinen salvatorischen Klausel in einem

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    Denn es kann nicht der Disposition der Parteien überlassen werden, ob die vorgeschriebene Form beachtet wird oder nicht (vgl. BGH NJW 1967, 1167; BGHZ 29, 6 = NJW 1959, 626 Tz. 30 - juris -, Z 138, 339 = NJW 1998, 2350 Tz. 18 - juris - BGH, NJW 2007, 3202 Tz. 23 - juris - jew. m. w. Nachw.) .
  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    Der Bundesgerichtshof (BauR 2008, 1301; 1330; s. hierzu: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 1299 f.) ging bei Werkverträgen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) zunächst davon aus, dass der Vertrag zwar gemäß § 134 BGB nichtig sei, der Unternehmer sich jedoch treuwidrig, weil widersprüchlich verhalte, wenn er sich unter Berufung darauf seinen Gewährleistungspflichten zu entziehen versuche.
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14
    Denn es kann nicht der Disposition der Parteien überlassen werden, ob die vorgeschriebene Form beachtet wird oder nicht (vgl. BGH NJW 1967, 1167; BGHZ 29, 6 = NJW 1959, 626 Tz. 30 - juris -, Z 138, 339 = NJW 1998, 2350 Tz. 18 - juris - BGH, NJW 2007, 3202 Tz. 23 - juris - jew. m. w. Nachw.) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht