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   OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14   

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https://dejure.org/2016,8218
OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14 (https://dejure.org/2016,8218)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.03.2016 - 17 U 112/14 (https://dejure.org/2016,8218)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. März 2016 - 17 U 112/14 (https://dejure.org/2016,8218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrlehrer, Sorgfaltspflicht, Motorradunterricht

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    (Motorrad-)Fahrunterricht: Fahrschüler darf nicht überfordert werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten des Fahrlehrers bei Motorradunterricht

  • RA Kotz

    Motorradunfall während der Fahrschulausbildung - Schmerzensgeldanspruch des Motorradfahrschülers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 280
    Fahrschulvertrag; Motorradunterricht; Dokumentation

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 280
    Sorgfaltspflichten des Fahrlehrers bei Motorradunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Fahrschulfahrt mit Motorrad - und die Haftung des Fahrlehrers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Motorradunfall: Urteil zu den Sorgfaltspflichten des Fahrlehrers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgfalts- und Dokumentationspflichten des Fahrlehrers beim Motorradfahrunterricht ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorrad-Fahrschüler verunglückt - Fahrlehrer überforderte seinen Motorrad-Fahrschüler mit unangemessen schwieriger Aufgabe: Schmerzensgeld

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Schleswig zu einem Unfall bei Fahrschulfahrt mit Motorrad

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten des Fahrlehrers bei Motorradunterricht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beim Motorrad-Fahrunterricht muss der Fahrlehrer besonders vorsichtig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Fahrlehrers für unfallbedingte Verletzungen eines überforderten Motorradfahrschülers während Überlandfahrt - Fahrlehrer darf Fahrschüler insbesondere bei Motorradausbildung nicht überfordern

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 16
  • NZV 2017, 34
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 13.07.1999 - 8 U 1164/98

    Haftung der Fahrschule für Schäden des Fahrschülers

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14
    Grundsätzlich muss der Fahrlehrer allerdings, wie vorliegend im Ansatz auch geschehen, zunächst ausführlich das Anfahren und sodann das Fahren mit einer Maschine außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs oder in einem sogenannten "Schonraum" üben, bevor der Fahrschüler in den öffentlichen Straßenverkehr geführt wird (OLG Jena, NZV 2000, 171 f.).

    Die schuldhaften Pflichtverletzungen sind - und dies bereits nach Anscheinsgrundsätzen (vgl. OLG Jena, Urteil vom 13. Juli 1999 - 8 U 1164/98 -, NZV 2000, 171 f. -, bei [...] Rn. 52 f) - ursächlich für den Unfall geworden.

  • OLG Hamm, 30.01.2004 - 9 U 143/03

    Fahrschule, Ausbildung, Zweirad, Sturz, Übungsfahrt, Verrichtungsgehilfe,

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14
    Der Fahrlehrer muss darauf achten, dass keine Überforderung des Schülers vorliegt (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1095 ).

    Zusammenfassend hat das OLG Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 30. Januar 2004 - 9 U 143/03 -, NJW-RR 2004, 1095 f., bei [...] Rn. 15,) den zu wahrenden Standard wie folgt beschrieben:.

  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 6 U 228/03

    Pflichtenumfang des Fahrlehrers bei der Kradausbildung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14
    Er darf dem Fahrschüler keine Aufgaben stellen, die dieser nicht oder noch nicht meistern kann, weil sie seinem Ausbildungsstand und seinen Fähigkeiten nicht oder noch nicht entsprechen (OLG Rostock, DAR 2005, 32 f.).
  • KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02

    Fahrlehrerhaftung: Sturz eines Motorradschülers

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14
    Da die Eingriffsmöglichkeiten des Fahrlehrers im Rahmen der Motorradausbildung vergleichsweise begrenzt sind, hat der Fahrlehrer die Pflicht, den Motorradschüler nur mit ausreichender Vorbereitung in den öffentlichen Verkehr zu schicken und den Schwierigkeitsgrad der Ausbildung nur sehr behutsam zu steigern (OLG Rostock a.a.O.; KG NZV 2004, 93).
  • OLG Koblenz, 06.12.1991 - 2 U 290/90

    Rechtscharakter eines Vertrages über die Erteilung von Fahrunterricht;

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14
    Der Fahrlehrer schuldet diesen Erfolg aber naturgemäß nicht, sondern allein eine gute Ausbildung (OLG Koblenz, NZV 1992, 151).
  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/68

    Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Fahrlehrers - Seitenabstand zum rechten

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14
    An die Einhaltung der Pflichten des Fahrlehrers ist zum Schutze der Fahrschüler ein strenger Maßstab anzulegen (BGH NJW 1969, 2197).
  • OLG Hamm, 15.04.1997 - 27 U 247/96

    Überforderung eines Fahrschülers in der ersten praktischen Fahrstunde

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14
    Zu den Pflichten gehört, dass dem Fahrschüler keine Aufgaben gestellt werden, die er nicht oder noch nicht bewältigen kann, weil sie seinem Ausbildungsstand noch nicht entsprechen (OLG Celle, OLGR Celle, 2001, 115; OLG Hamm, VersR 1998, 910 ; KG VerkMitt, 2004, 4).
  • OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22

    Haftung des Fahrlehrers bei Verwendung eines ungeeigneten Ausbildungsmotorrads

    Im Rahmen der ihm obliegenden Ausbildung hatte er als Fahrlehrer nämlich dafür Sorge zu tragen, dass dem Kläger keine Aufgaben gestellt wurden, die er nicht oder nicht bewältigen konnte, weil sie seinem Ausbildungsstand oder seinen Fähigkeiten nicht entsprachen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2017, 16 ; KGR Berlin 2007, 223; OLGR Hamm 2005, 465).
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