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   OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91   

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https://dejure.org/1992,5175
OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91 (https://dejure.org/1992,5175)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.1992 - 17 U 201/91 (https://dejure.org/1992,5175)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 1992 - 17 U 201/91 (https://dejure.org/1992,5175)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 798
  • DB 1992, 1981
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
    In diesem Fall ist umstritten, ob das Bezugsrecht im Konkurs wie ein unwiderrufliches zu behandeln und der Arbeitnehmer daher aussonderungsberechtigt ist (bejahend z.B. BAG in NJW 1991, 717 [BAG 26.06.1990 - 3 AZR 641/88]; verneinend z.B. Blomeyer/Kanz, KTS 1985, S. 177 ff.).
  • BGH, 06.10.1982 - VIII ZR 201/81

    Unwirksamkeit einer Vielzahl einzelner Bestimmungen in einem Formularvertrag -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
    Ein solcher Schadensersatzanspruch kommt in Betracht, wenn und soweit der Beklagte das Ersatzaussonderungsrecht des Klägers durch den Einzug des Rückkaufwertes der Versicherung zur Konkursmasse dadurch verletzt, daß er den Betrag mit der übrigen Masse ununterscheidbar vermengt (BGH WM 1982, 1354 Nichtannahmebeschluß-; Kilger, Konkursordnung 15. Aufl., § 82 Anm. 3; § 46 Anm. 8).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
    Somit kann der Anspruch auf den Rückkaufswert in diesen Fällen bei Konkurseröffnung über das Vermögen des Arbeitgebers nicht in die Konkursmasse fallen, weil er zum Vermögen des aussonderungsberechtigten Arbeitnehmers gehört (BGHZ 45, 162; Blomeyer/Kanz, KTS 1985, 175 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Abbuchung von Versicherungsprämien für

    Dass sie aber im Fall der Direktversicherung dazu führte, dass der Arbeitgeber bei der Prämienzahlung über Vermögen verfügt, welches ihm von den Arbeitnehmern treuhänderisch anvertraut worden wäre, ist aber bislang - soweit ersichtlich - nur vereinzelt und ohne nähere Auseinandersetzung mit den Anforderungen an die Bejahung eines Treuhandverhältnisses vertreten worden (so [für die Frage der Aussonderung des Rückkaufswerts und für eine besondere Vertragsgestaltung] OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 798 f.; Ganter in: MünchKomm InsO, § 47 Rz. 319 m.w.N.).

    Zudem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses bejaht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 798 ff.).

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01

    Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der

    b) Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil aus dem Jahre 1992 (NJW-RR 1992, 798, 799) ein Aussonderungsrecht des Versicherten bejaht, sofern der Auftraggeber sich dem Beschäftigten gegenüber verpflichtet hatte, mit dessen Lohnanteilen die Prämien für eine Versicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht des Versicherten zu bezahlen, und entgegen dieser Vereinbarung nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet hatte.
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 1992 (- 17 U 201/91 - NJW-RR 1992, 798 ff.), auf das sich der Beklagte beruft, vermengt im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Bundesgerichtshofs und Bundesverwaltungsgerichts die arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 -, aaO, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94

    Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs

    b) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Urteil vom 6. März 1992 (- 17 U 201/91 - NJW-RR 1992, 798 ff.) einem Arbeitnehmer ein Aussonderungsrecht zugesprochen, weil die Direktversicherung auf einer Gehaltsumwandlung beruhte.
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/98 R

    Fremdrentenrecht - Kürzung von Entgeltpunkten - Verfassungsmäßigkeit

    Insbesondere fällt es insoweit nicht entscheidend ins Gewicht, daß sich für die gesetzlichen Rentenversicherung der Zuzug von Aussiedlern wegen der günstigen Altersstruktur dieses Personenkreises offenbar vorteilhaft auswirkt (vgl dazu die Antwort der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage betreffend die Situation und Integration von Aussiedlerinnen und Aussiedlern, BT-Drucks 12/3498, 6 f; ähnlich auch Barth/Hain/Müller, DRV 1989, 685, 699 ff; Buttler/Winterstein/Jäger, ASP 1989, 232 ff; Deter, ZfS 1993, 203; Seffen, RV 1989, 201).
  • OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 48/06

    Formerfordernisse für Vertrag über die Verlängerung eines Landpachtverhältnisses

    In der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1992, 798 ff.; NJW-RR 2000, 744 f.) findet sich zwar nicht ausdrücklich die Formulierung, dass alle übrigen Bedingungen der "Haupturkunde" ausdrücklich aufrechterhalten werden müssen; der BGH verlangt aber, dass es "unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben" solle, "was früher bereits formgültig niedergelegt war".
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4 U 205/06

    Kein Bezugsrecht bei Insolvenz der Rückversicherung

    Dies gilt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Versicherungsvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge geschlossen worden ist, die Beiträge im Wege der Gehalts- oder Entgeltumwandlung finanziert worden sind und der Insolvenzschuldner sich verpflichtet hatte, zugunsten des Dritten ein unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen, dieser Verpflichtung aber nicht nachgekommen ist (BGH WM 2002, 1852 gegen OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 798, 799; siehe auch BAG ZIP 1996, 965 sowie OLG Hamm ZIP 1990, 1604).
  • ArbG Hagen, 27.09.2005 - 1 Ca 1168/05

    Aussonderung, Insolvenz, Rückkaufswert einer Lebensversicherung

    Der Beklagte kann sich für ein Recht am Rückkaufswert der Versicherung auch nicht auf ein etwaiges Treuhandverhältnis stützen, aus dem ihm ein Aussonderungsrecht zugestanden habe, das die Klägerin verletzt habe (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.1992 - 17 U 201/91 - DB 1992, 1981 (Leitsatz)).
  • LG Düsseldorf, 02.07.2008 - 7 O 212/06

    Treuhandverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall einer vom

    Im Fall einer vom Arbeitgeber durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktversicherung zur Altersversorgung des Arbeitnehmers wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Treuhandverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl hinsichtlich der umgewandelten Gehaltsanteile als auch der damit finanzierten Lebensversicherung besteht (OLG E NJW-RR 1992, 798. MüKo/Ganter InsO: § 47 Rn 319 m.w.N.), da die Beitragszahlung faktisch aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erfolgt.
  • LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 7 O 212/06

    Aussonderungsrecht gemäß § 47 Insolvenzordnung (InsO) in Bezug auf eine

    Im Fall einer vom Arbeitgeber durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktversicherung zur Altersversorgung des Arbeitnehmers wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Treuhandverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl hinsichtlich der umgewandelten Gehaltsanteile als auch der damit finanzierten Lebensversicherung besteht (OLG E NJW-RR 1992, 798. MüKo/Ganter InsO: § 47 Rn 319 m.w.N.), da die Beitragszahlung faktisch aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erfolgt.
  • LG Freiburg, 19.08.1999 - 10 O 53/99

    Konkursfestigkeit einer Direktversicherung aufgrund Gehaltsumwandlung

  • AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98

    Vorliegen eines sofortigen und unwiderruflichen Rechtes auf die Leistung aus

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