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   OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07   

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OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07 (https://dejure.org/2008,26026)
OLG München, Entscheidung vom 19.05.2008 - 17 U 4828/07 (https://dejure.org/2008,26026)
OLG München, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 17 U 4828/07 (https://dejure.org/2008,26026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Haftung der mit dem Vertrieb eines Filmfonds befassten Bank bei unzureichender Risikoaufklärung in dem von einem Mitarbeiter im Beratungsgespräch verwendeten Flyer; Anrechnung der Steuervorteile beim Schadensersatzanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • weimann.de (Leitsatz)

    Mangelhafte Anlageberatung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    VIP Medienfonds 3 und 4: Verjährung droht mit Ablauf des 31.12.2008; Dringender Handlungsbedarf für Anleger

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Wann berechtigt ein fehlender Ausfallrisikohinweis beim Zertifikatskauf zum Schadensersatz?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    Wird der Vermittler Vertragspartner, muss er den Anlageinteressenten ebenso wie ein Berater richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren (BGH NJW 1983, 1730; 2004, 1868).

    36Die Beklagte zu 4) hat daher durch ihre Erfüllungsgehilfin R., was ihr gemäß § 278 BGB anzurechnen ist, ihre Pflicht aus dem Auskunftsvertrag, den Kläger richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände zu informieren (BGH NJW 1983, 1730; 2004, 1868), schuldhaft verletzt.

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    Wird der Vermittler Vertragspartner, muss er den Anlageinteressenten ebenso wie ein Berater richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren (BGH NJW 1983, 1730; 2004, 1868).

    36Die Beklagte zu 4) hat daher durch ihre Erfüllungsgehilfin R., was ihr gemäß § 278 BGB anzurechnen ist, ihre Pflicht aus dem Auskunftsvertrag, den Kläger richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände zu informieren (BGH NJW 1983, 1730; 2004, 1868), schuldhaft verletzt.

  • BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05

    Informations- und Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    23Der Anlagevermittler schuldet - anders als der Anlageberater - in der Regel zwar keine Bewertung dieser Umstände, haftet aber aus dem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er - wie es zur Überzeugung des Senats hier geschehen war - Fondsanteile mit dem Risikoprofil "risikobewusst" als "sicher" empfiehlt (BGH NJW-RR 2007, 348).

    Sie haftet daher dem Kläger auf Schadensersatz, da sie ihm eine "risikobewusste" Anlage als "sicher" empfohlen hatte (BGH NJW-RR 2007, 348).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    Ein Aufklärungsmangel begründet in der Regel die widerlegliche Vermutung, dass der Kunde bei ordnungsgemäßer Aufklärung von der Beteiligung abgesehen hätte, der Schaden somit nicht eingetreten wäre (BGHZ 61, 118; 124, 159).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    22Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, erstreckt sich die Auskunftspflicht des Anlagevermittlers auf alle objektbezogenen Umstände, während der Anlageberater zusätzlich eine anlegergerechte Beratung schuldet (BGHZ 123, 126; NJW 2000, 3275).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang auch die grundsätzliche Frage, ob die Beklagte zu 4), die als Vermittlerbank für den Vertrieb der V. 4 - Fondsanteile zuständig war, auch ihrer Pflicht nachgekommen war, das Anlagekonzept, über das sie dem Kläger Auskunft erteilen musste, wenigstens auf Plausibilität, insbesondere auf wirtschaftliche Tragfähigkeit hin zu überprüfen (BGH NJW-RR 2000, 998, 999).
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    22Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, erstreckt sich die Auskunftspflicht des Anlagevermittlers auf alle objektbezogenen Umstände, während der Anlageberater zusätzlich eine anlegergerechte Beratung schuldet (BGHZ 123, 126; NJW 2000, 3275).
  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    Der Anlagevermittler ist auch verpflichtet, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGH NJW-RR 2005, 1120) und er hat darüber hinaus die Pflicht zu richtiger und vollständiger Information des Anlageinteressenten über diejenigen Umstände, die für dessen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind (BGH NJW-RR 2003, 1690).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    Dies führt dazu, dass dem Kläger in dieser Hinsicht zufließende Schadensersatzleistungen als steuerpflichtige Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit anzusehen sind mit der Folge, dass zuvor erzielte Steuervorteile wieder ausgeglichen werden müssen (std Rspr., vgl. BGHZ 74, 114; BGH NJW 2006, 499).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH NJW 2007, 1362) kommt zwischen dem Anlagevermittler und dem Anlageinteressenten stillschweigend einen Auskunftsvertrag zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er bei der Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Vermittler daraufhin tätig wird.
  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09

    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch

    Auf die Frage, ob ein unzutreffend gefasster Zug-um-ZugAntrag dazu führen kann, dass Prozesszinsen nicht anfallen, kommt es aufgrund nachfolgender Ausführungen nicht an (vgl. dazu Urteile des Oberlandesgerichts München vom 19. Mai 2008 - 17 U 4828/07, vom 2. Juni 2008 - 17 U 5698/07 und vom 29. Juli 2008 - 5 U 4018/07).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der

    Der Senat sieht keine rechtliche Veranlassung, davon beim gleichgelagerten vorliegenden Sachverhalt abzuweichen und steht dabei auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG München zu den VIP 3 und 4 Fonds (vgl. Urteile vom 19.5.2008, 17 U 4828/07; vom 2.6.2008, 17 U 5698/07; vom 29.7.2008, 5 U 4018/07).
  • OLG München, 13.02.2012 - 19 U 3892/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    Ob solche Nachteile unter Berücksichtigung bereits erhaltener Steuervorteile (vgl. auch OLG München, Urteil vom 19.05.2008, 17 U 4828/07) dann tatsächlich entstehen (etwa wegen unterschiedlicher Steuersätze), ist derzeit nicht absehbar, weswegen dem Kläger in Ziff. III des landgerichtlichen Tenors auch nicht das positive Interesse zugesprochen ist.
  • OLG München, 18.09.2009 - 19 U 5408/08

    Rückabwicklung einer von einer Bank vermittelten Fondsbeteiligung; Höhe des

    Ob solche Nachteile unter Berücksichtigung bereits erhaltener Steuervorteile (vgl. auch OLG München, Urteil vom 19.05.2008 - 17 U 4828/07) dann tatsächlich entstehen (etwa wegen unterschiedlicher Steuersätze), ist derzeit nicht absehbar.
  • OLG München, 23.01.2012 - 19 U 3890/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Ersatz entgangener Anlagezinsen gemäß

    Ob solche Nachteile unter Berücksichtigung bereits erhaltener Steuervorteile (vgl. auch OLG München, Urteil vom 19.05.2008, 17 U 4828/07) dann tatsächlich entstehen (etwa wegen unterschiedlicher Steuersätze), ist derzeit nicht absehbar.
  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3877/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    Ob solche Nachteile unter Berücksichtigung bereits erhaltener Steuervorteile (vgl. auch OLG München, Urteil vom 19.05.2008, Gz.: 17 U 4828/07) dann tatsächlich entstehen, ist derzeit nicht absehbar.
  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4576/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    Ob solche Nachteile unter Berücksichtigung bereits erhaltener Steuervorteile (vgl. auch OLG München, Urteil vom 19.05.2008, Gz.: 17 U 4828/07) dann tatsächlich entstehen (etwa wegen unterschiedlicher Steuersätze), ist derzeit nicht absehbar.
  • OLG München, 22.11.2010 - 19 U 3843/10

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Schadensersatzanspruch des Kunden wegen

    Ob solche Nachteile unter Berücksichtigung bereits erhaltener Steuervorteile (vgl. auch OLG München, Urteil vom 19.05.2008, Gz.: 17 U 4828/07) dann tatsächlich entstehen (etwa wegen unterschiedlicher Steuersätze), ist derzeit nicht absehbar.
  • OLG München, 14.08.2009 - 19 U 2023/09
    Das Landgericht hat insoweit zutreffend auf eine Entscheidung des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19.05.2008, Gz. 17 U 4828/07, hingewiesen, wonach der Kläger auch verlangen kann, von "sämtlichen zukünftigen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freigestellt zu werden, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung resultieren".
  • OLG München, 12.07.2010 - 19 U 5372/09

    Kapitalanlagerecht: Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung; Zulässigkeit eines

    Ob solche Nachteile dann unter Berücksichtigung bereits erhaltener Steuervorteile (vgl. OLG München, Urteil vom 19.05.2008, Gz. 17 U 4828/07) tatsächlich entstehen, ist derzeit nicht absehbar; das positive Interesse wird dem Kläger daher hierdurch nicht zugesprochen.
  • OLG München, 13.02.2012 - 19 U 3912/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • OLG München, 04.10.2010 - 19 U 2209/10

    Verurteilung wegen Prospekthaftungsansprüchen: Zug-um-Zug-Übertragung aller

  • OLG München, 02.08.2010 - 19 U 5439/09
  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4456/10

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Feststellungsklage bezüglich der Pflicht zur

  • LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08

    Kapitalanlage: Haftung des Anlagevermittlers wegen Verletzung der

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4608/10

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Feststellungsklage bezüglich der Pflicht zur

  • OLG München, 18.04.2011 - 19 U 4482/10

    Haftung bei Kapitalanlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem

  • OLG München, 28.03.2011 - 19 U 4590/10

    Schadensersatz bei Kapitalanlageberatung: Anspruch auf Freistellung von

  • OLG München, 12.07.2010 - 19 U 1534/10
  • OLG München, 12.07.2010 - 19 U 1884/10

    Kapitalanlagerecht: Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung; Zulässigkeit eines

  • OLG München, 12.07.2010 - 19 U 5069/09

    Kapitalanlagerecht: Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung; Zulässigkeit eines

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