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   OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 17 U 49/04   

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https://dejure.org/2005,5624
OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 17 U 49/04 (https://dejure.org/2005,5624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2005 - 17 U 49/04 (https://dejure.org/2005,5624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2005 - 17 U 49/04 (https://dejure.org/2005,5624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachweis des Abschlusses eines Bauvertrages mit Generalunternehmer und Interventionswirkung des Vorprozesses gegen den Bauherrn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für Gerüstbauarbeiten; Auslegung des Bauvertrages

  • Judicialis

    ZPO § 68

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; ZPO § 68
    Beweislast hinsichtlich des Zustandekommens eines Werkvertrages über Gerüstbauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Reichweite der Interventionswirkung bei Streitverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündung: Keine Bindungswirkung, wenn Tatsachen unaufgeklärt und Streithelfer nicht beweisbelastet! (IBR 2005, 408)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 519
  • BauR 2005, 1221 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 17 U 49/04
    Vielmehr kann der beweispflichtige Gerüstbauer erneut aus Gründen der Beweislast ("non liquet") unterliegen (im Anschluss an BGHZ 85, 252 = NJW 1983, 820).

    Die Interventionswirkung kann sich aber nur auf wirkliche Feststellungen beziehen, nicht auf solche, die das Gericht im Ausgangsprozess bei Erschöpfung des Prozessvortrages und zutreffender rechtlicher Beurteilung möglicherweise hätte treffen müssen, um zu seiner Entscheidung zu kommen (BGHZ 85, 252 = NJW 1983, 820, 821).

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 103/86

    Anspruch eines Vertreters ohne Vertretungsmacht aus einem Wechsel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 17 U 49/04
    Da der Kläger hier die Beweislast für einen Vertragsabschluss mit dem Beklagten trägt, kann es auch - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - im Folgeprozess zu einer weiteren non liquet-Entscheidung zu Ungunsten des Klägers kommen (BGHZ 99, 50, 52 = NJW 1987, 649; Zöller/Vollkommer, ZPO § 68 Rn. 10).
  • LG Heidelberg, 22.01.2004 - 3 O 234/03

    Beweisbarkeit eines telefonischen Vertragschlusses; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 17 U 49/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 22.01.2004 - 3 O 234/03 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03

    Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 17 U 49/04
    Was hierzu gehört, beurteilt sich nicht danach, was das Erstgericht selbst als entscheidungserheblich angesehen hat, sondern ausschließlich danach, worauf die Entscheidung objektiv nach zutreffender Rechtsauffassung beruht (BGHZ 157, 97, 99 = MDR 2004, 464; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 68 Rn. 9).
  • AG Brandenburg, 18.04.2016 - 31 C 204/15

    Fitnessstudio-Vertrag wird gekündigt: Höhe der ersparten Aufwendungen?

    Diese Vermutungsregelung des § 632 BGB erstreckt sich zwar nur auf die Entgeltlichkeit eines bewiesenen bzw. unstreitigen Werkvertrags und nicht auch auf den Vertragsabschluss selbst, so dass die Anwendung dieser Vorschrift immer voraussetzt, dass es überhaupt zu einer schuldrechtlichen Bindung der Prozessparteien gekommen war ( BGH , NJW 1999, Seiten 3554 f.; KG Berlin , BauR 1988, Seite 621; OLG Düsseldorf , OLG-Report 2002, Seiten 119 ff.; OLG Düsseldorf , NZBau 2003, Seiten 442 ff.; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seiten 890 f.; OLG Karlsruhe , OLG-Report 2005, Seiten 629 ff.; OLG Celle , MDR 2007, Seite 86; LG Mönchengladbach , Urteil vom 11.07.2006, Az.: 2 S 176/05 ).
  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 209/12

    Schadensersatzprozess gegen den Lagerhalter: Revisionsgerichtliche Überprüfung

    Ist der vormalige Streitverkündete im Folgeprozess nicht beweisbelastet, dann geht es nicht zu seinen Lasten, dass die streitige Tatsache im Vorprozess nicht bewiesen worden ist (BGHZ 85, 252, 257 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 629, 630).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - 15 U 78/12

    Rückforderung auf ein Anderkonto des Insolvenzverwalters gezahlter Beträge

    Die bei Zöller zitierten Entscheidungen des BGH ( Urteil vom 09.11.1982, VI ZR 293/79, BGHZ 85, 256 ) und des OLG Karlsruhe ( Urteil vom 26.04.2005, 17 U 49/04, OLGR Karlsruhe 2005, 629 ) betreffen jedoch nicht die vorliegende Situation.
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