Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 24.03.2010 | OLG Karlsruhe, 17.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3336
OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,3336)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2010 - 17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,3336)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,3336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistige Täuschung des Erwerbers von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds durch Bezugnahme auf inhaltlich überholte Prospektangaben; Haftung der finanzierenden Bank

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arglistige Täuschung des Anlegers durch ein inhaltlich überholtes Prospekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistige Täuschung des Erwerbers von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds durch Bezugnahme auf inhaltlich überholte Prospektangaben; Haftung der finanzierenden Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der veraltete Emissionsprospekt

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Zur Frage, wann einer einen Fondsbeitritt finanzierenden Bank veraltete Prospektdarstellungen zuzurechnen sind

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1891 (Ls.)
  • WM 2010, 1408
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Erforderlich ist aber auch hierfür das Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (BGH WM 2009, 2366, Tz. 38; Palandt/Grüneberg, BGB, § 276 Rn. 11).

    Der Inhaber oder das Organ der Organisation muss sowohl die Pflicht zur Aufklärung des Kunden gekannt oder zumindest für möglich gehalten, es aber bewusst unterlassen haben, die unmittelbar tätigen Vermittler entsprechend zu instruieren (BGH WM 2009, 2366 Tz. 29 f. m.w.N.).

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Ändern sich die für die Anlageentscheidung maßgeblichen Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, oder erweisen sich die darin enthaltenen Annahmen nachträglich als unrichtig, ist dies dem Anlageinteressenten nämlich durch eine Berichtigung des Prospekts oder in anderer Weise mitzuteilen (BGH WM 2008, 391).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Bei endfälligen Darlehen mit Tilgungsaussetzung liegt eine Rückzahlung des Kredits in Teilbeträgen mit der Folge einer Pflicht zur Angabe des Gesamtbetrags regelmäßig nur dann vor, wenn das Darlehen bei Fälligkeit zumindest zum Teil mittels in der Zwischenzeit angesparter Bausparverträge oder Lebensversicherung abgelöst werden soll (BGHZ 149, 302, 306 ff. m.w.N).
  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Vielmehr kann sie die behauptete arglistige Täuschung nach § 138 Abs. 4 ZPO mit Nichtwissen bestreiten (vgl. BGH WM 2007, 440, 443).
  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 68/07

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Dies setzt eine Verbindung des Darlehens mit der Lebensversicherung in der Weise voraus, dass seine Tilgung ausgesetzt ist, und dafür parallel Zahlungen auf den Lebensversicherungsvertrag geleistet werden, die nach der übereinstimmenden Vorstellung der Parteien bei Abschluss des Darlehensvertrages bei planmäßigem Verlauf mindestens zur teilweisen Rückzahlung des Kredits verwendet werden sollen (BGH, Urteil vom 11.03.2008 - XI ZR 68/07 - Tz. 32, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Darüber hinaus muss sich die finanzierende Bank im Wege des Einwendungsdurchgriffs nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 VerbrKrG a.F. arglistige Täuschungen durch den Fondsvertreiber oder Vermittler zurechnen lassen, wenn es sich bei dem Fondsbeitritt und dem Finanzierungskredit um verbundene Geschäfte nach § 9 Abs. 1 VerbrKrG a.F. handelt (BGH WM 2009, 1028 Tz. 38 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Voraussetzung hierfür wäre eine objektiv nachprüfbare Falschaussage bzw. unrichtige Angabe im Prospekt mit einem konkreten und einer Beweisaufnahme zugänglichen Tatsachenkern (BGH Urteil vom 13.03.2007 - XI ZR 159/05).
  • BGH, 14.01.2008 - II ZR 85/07

    Wirksamkeit eines durch Computerfax mit eingescannter Unterschrift übermittelten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Der Prospekt muss aber eine wahrheitsgetreue, vollständige und realistische Darstellung der für die Anlageentscheidung erheblichen Umstände geben, wobei es ausreicht, wenn die Prognosen und Werturteile nach den tatsächlichen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken kaufmännisch zumindest vertretbar sind und ausreichend durch Tatsachen gestützt werden (BGH Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08 - WM 2009, 2303; BGH NJW-RR 2008, 1119 ff.; 2007, 1329 ff.).
  • BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Wie die Beklagte im Ausgangspunkt zutreffend annimmt, kommt zwar eine Beweiserleichterung für das Vorliegen eines konkreten Wissensvorsprungs hinsichtlich einer arglistigen Täuschung durch Verkäufer, Fondsinitiatoren oder beauftragten Vermittler in Betracht, wenn die Bank mit diesen institutionalisiert zusammengearbeitet hat und deren Angaben - etwa im Fondsprospekt - objektiv evident so grob falsch sind, dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH WM 2007, 1831, 1833).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
    Dies hat der Bundesgerichtshof für die Bezeichnung der Anlage als "risikolos" und "zur Altersvorsorge hervorragend geeignet", ausdrücklich bestätigt (BGH WM 2006, 2343 Tz. 26).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 145/06

    Voraussetzungen für eine Risikoaufklärung seitens der Bank bei der Finanzierung

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Soweit die Vermittlerin D1 fälschlich angegeben haben soll, es handele sich um eine risikoarme, solide und sichere Anlage, die mehr Gewinn verspreche als der Ankauf einer Immobilie, die Beteiligung eigne sich zur Altersvorsorge und sei absolut sicher, stellen die angeblich verwandten Äußerungen erkennbar wertende Anpreisungen mit ersichtlich werbendem Charakter und ohne einen konkreten Tatsachenkern dar, welche nicht zu einer Haftung der finanzierenden Bank führen (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04, BGHZ 169, 109 ff, zitiert nach juris, Rn. 24 ff; OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2011 - 31 U 163/09, zitiert nach juris, Rn. 53; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2010 - 17 U 60/09, zitiert nach juris, Rn. 32).
  • OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10

    Steuersparende Anlagemodelle: Darlegungslast des Anlegers für arglistige

    Hinsichtlich der prospektierten Miete handelt es sich auch nicht lediglich um eine unverbindliche optimistische Prognose für die Zukunft, auf deren Unrichtigkeit ein Schadensersatzanspruch deshalb nicht gestützt werden könnte (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2010 - 17 U 60/09, WM 2010, 1408, juris Rn. 22).
  • OLG Köln, 06.02.2012 - 18 U 67/11

    Ansprüche des Anlegers gegen die den Beitritt zu einem Immobilienfonds

    Die angebliche Äußerung, die Beteiligung sei absolut sicher, stellt erkennbar eine wertende Anpreisung ohne einen konkreten Tatsachenkern dar, welche nicht zu einer Haftung der finanzierenden Bank führt (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04, BGHZ 169, 109 ff, zitiert nach juris, Rn. 24 ff; OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2011 - 31 U 163/09, zitiert nach juris, Rn. 53; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2010 - 17 U 60/09, zitiert nach juris, Rn. 32).
  • OLG Hamm, 13.04.2011 - 31 U 182/10

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz gegen die einen Fondsbeitritt

    Die - behaupteten - Erklärungen, die Beteiligung eigne sich zur Altersvorsorge und sei sicher, weil in erstklassige wertstabile Immobilien investiert werde, stellen erkennbar wertende Anpreisungen ohne einen konkreten Tatsachenkern dar, welche nicht zu einer Haftung der finanzierenden Bank führen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 19.9.2006 - XI ZR 204/04, Rn. 24, BGHZ 169, 109 = WM 2006, 2343; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2010 - 17 U 60/09, Juris-Rn. 32).
  • OLG Hamm, 26.01.2011 - 31 U 163/09

    Rückzahlung überzahlter Zinsen wegen fehlender Gesamtbetragsangabe bei einem

    Die - behaupteten - Erklärungen, die Beteiligung eigne sich zur Altersvorsorge und sei sicher und die Immobilien seien erstklassig, stellen erkennbar wertende Anpreisungen ohne einen konkreten Tatsachenkern dar, welche nicht zu einer Haftung der finanzierenden Bank führen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 19.9.2006 - XI ZR 204/04, Rn. 24, BGHZ 169, 109 = WM 2006, 2343; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2010 - 17 U 60/09, Juris-Rn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.2010 - I-17 U 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5808
OLG Köln, 24.03.2010 - I-17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,5808)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2010 - I-17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,5808)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2010 - I-17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,5808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit; doppelrelevante Tatsachen; Deliktsort; Erfolgsort; Handlungsort

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    LugÜ [1988] Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Nr. 3; BGB § 823; StGB § 27; ZPO §§ 32, 513 Abs. 2
    Internationale Zuständigkeit; doppelrelevante Tatsachen; Deliktsort; Erfolgsort; Handlungsort

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen geschlossen in Lugano am 16. September 1988 (LugÜ)

  • unalex.eu

    Art. 23 Brüssel I-VO, 5 Nr. 3 LugÜ1988
    Der Ort des Schadenseintritts - Mehrparteienfälle im Deliktsrecht - Anwendung von Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO in besonderen Rechtsbereichen - Verbraucherdeliktsrecht - Börsen- und Termingeschäfte - Gerichtsstandsvereinbarungen - Reichweite der Gerichtsstandsvereinbarung - ...

  • Betriebs-Berater

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung

  • rechtsportal.de

    LugÜ Art. 5 Nr. 3
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 LugÜ

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Wird ein in der Schweiz ansässiger Beklagter wegen Beihilfe zum Betrug auf Schadensersatz in Anspruch genommenen, so genügt für die Begründung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 LugÜ unter dem Gesichtspunkt des Handlungsorts eine in der Schweiz begangene Beihilfehandlung, wenn die der Vermögensverfügung zugrunde liegende Täuschung des Geschädigten durch den Haupttäter im Inland erfolgt ist (Anschluss an BGH NJW-RR 2008, 516; entgegen OLG Nürnberg OLGR 2006, 467).

    Das Übereinkommen ist deshalb von den deutschen Gerichten im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 517 Tz. 13 = WM 2008, 479 = VersR 2008, 1129 = RiW 2008, 399 = EuZW 2008, 189).

    Das gilt auch, soweit dieselben Tatsachen sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Klage erheblich sind (sog. doppelrelevante Tatsachen; vgl. BGHZ 124, 237 = NJW 1994, 1413 = EuZW 1994, 283; BGH NJW-RR 2008, 516, 517 Tz. 14).

    Der Beklagte kann dann nach Wahl des Klägers bei dem Gericht des Ortes, an dem der schädigende Erfolg eingetreten ist, oder bei dem Gericht des Ortes des dem Schaden zu Grunde liegenden ursächlichen Geschehens verklagt werden (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 518 Tz. 17, 24).

    Sie kann jedoch nicht so weit ausgelegt werden, dass sie jeden Ort erfasst, an dem schädliche Folgen eines Umstands spürbar werden können, der bereits einen Schaden verursacht hat, der tatsächlich an einem anderen Ort entstanden ist (vgl. EuGH, Slg. 1995, I-2719 = EuZW 1995, 765 = JZ 1995, 1107 Rn. 14f. - Marinari; NJW 2004, 2441 = EuZW 2004, 477 = IPRax 2005, 32 Rn. 14 - Kronhofer; BGH NJW-RR 2008, 516, 518).

    Insbesondere in Fällen einer in einem anderen Vertragsstaat begangenen treuwidrigen Verwendung von Geldbeträgen lässt sich ein inländischer Deliktsort (Erfolgsort) nicht allein mit einem vom inländischen Anleger im Sinne einer Minderung seines Vermögens erlittenen "Gesamtvermögensschaden" bzw. unter dem Gesichtspunkt des Anlegerwohnsitzes als des "Mittelpunkts des Vermögens" begründen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 518 Tz. 21; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 138, 139; Zöller/Geimer, ZPO 28. Aufl. Anh I Art. 5 EuGVÜ Rn. 27).

    Mit ihrer Klage macht die Klägerin insoweit eine Schadenshaftung des Beklagten geltend, die nicht an einen "Vertrag" i.S. von Art. 5 Nr. 1 LugÜ anknüpft, sondern die eine - autonom zu verstehende - unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung i.S. von Art. 5 Nr. 3 LugÜ zum Gegenstand hat (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 518 Tz. 20).

    aaaa) Dass in Bezug auf die "Ovid"-Zahlungen eine beihilfefähige Haupttat als solche in Gestalt eines von dem insoweit Verurteilten T. begangenen Betrugs (§ 263 StGB) zum Nachteil der Klägerin durch Bezugnahme auf die Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil des Landgerichts Aachen schlüssig dargelegt ist, stellt auch die Berufung nicht in Abrede (vgl. Bl. 344 GA); dass die Klägerin sich im Zivilprozess auf die im Strafverfahren getroffenen Feststellungen berufen kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 518 Tz. 26).

    bbbb) Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 LugÜ unter dem Gesichtspunkt zwar nicht des Erfolgs-, aber des - alternativ berücksichtigungsfähigen - Handlungsorts ausreichend ist jedoch der Umstand, dass die der Vermögensverfügung durch Überweisung der beiden "Tranchen" am 29.03.2006 zugrunde liegende Täuschung der Klägerin durch den Verurteilten T. - also das erfolgreiche Suggerieren, die Zahlung von insgesamt 2, 08 Millionen Euro sei als Vorauszahlung erforderlich, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen für ein ganzes Jahr bestreiten zu können - im Inland erfolgt ist (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 518 Tz. 23, wo ausdrücklich allein auf die inländische Täuschungshandlung abgestellt wird; anders noch OLG Nürnberg OLGR 2006, 487 m. w. N., Rz. 10 des juris-Abdrucks, wo der Täuschungsort als Handlungsort nicht für maßgeblich erachtet, sondern als Begehungsort ausschließlich auf den Ort des Schadenseintritts abgestellt wird, weil letzterer beim Betrug zum Tatbestand der Rechtsgutsverletzung dazu gehöre); nach dem Sach- und Streitstand spricht nichts dafür, dass T. diese Täuschung an einem anderen Ort als dem Wohnsitz der Klägerin bzw. jedenfalls in Deutschland begangen haben könnte.

    Insbesondere für die Untreue, sei es zum Nachteil der Klägerin, sei es zu Ungunsten von Frau S., ist davon auszugehen, dass der Beklagte die Tathandlung einer - etwaigen - tatbestandsmäßigen Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht an seinem schweizer Kanzleiort begangen hat (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516,m 518 Tz. 21; vgl. auch Mankowski EWiR 2008, 215, 216).

    Der Bundesgerichtshof ist etwa in seiner wiederholt zitierten Entscheidung BGH NJW-RR 2008, 516 (unter Tz. 39) davon ausgegangen, dass es im weiteren Verlauf des dortigen Rechtsstreits auf die - in der vorgenannten Revisionsentscheidung in Bezug auf Art. 5 Nr. 3 LugÜ ausdrücklich verneinte (Tz. 21) - Strafbarkeit wegen Untreue doch noch ankommen könne; eine solche Überlegung macht aber nur Sinn, wenn die Verneinung des § 266 StGB im Zwischenstreit über die internationale Zuständigkeit keine endgültige Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfaltet.

    Die im vorliegenden Rechtsstreit einschlägigen Rechtsfragen sind weitestgehend durch die Entscheidung BGH NJW-RR 2008, 516 beantwortet worden; verbleibende Fragen, die Anlass zu einer ergänzenden Anrufung des Bundesgerichtshofs sein könnten, sind nicht ersichtlich.

    Insbesondere auf das von der Berufung (S. 17 der Berufungsbegründung, Bl. 352 GA) ausdrücklich zur Prüfung durch den Senat gestellte Postulat, wonach es bei einer Anknüpfung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte an den Handlungsort nur auf die Handlung des als Gehilfe in Anspruch genommenen Beklagten ankommen könne, hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH NJW-RR 2008, 516 bereits eine Antwort im gegenteiligen Sinne gegeben, soweit er dort davon ausgegangen ist, für die Inanspruchnahme eines in der Schweiz ansässigen Beklagten wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem Betrug genüge die Anknüpfung an eine (von einer anderen Person, also nicht vom Beklagten) im Inland begangene Täuschungshandlung.

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Diese der Klagepartei eröffnete Wahlmöglichkeit darf allerdings nicht über die sie rechtfertigenden besonderen Umstände hinaus erstreckt werden, soll nicht der in Art. 2 Abs. 1 LugÜ aufgestellte allgemeine Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, ausgehöhlt und im Ergebnis über die ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinaus die Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers anerkannt werden (vgl. EuGH, NJW 2004, 2441 = EuZW 2004, 477 = IPRax 2005, 32 Rn. 14 - Kronhofer).

    Sie kann jedoch nicht so weit ausgelegt werden, dass sie jeden Ort erfasst, an dem schädliche Folgen eines Umstands spürbar werden können, der bereits einen Schaden verursacht hat, der tatsächlich an einem anderen Ort entstanden ist (vgl. EuGH, Slg. 1995, I-2719 = EuZW 1995, 765 = JZ 1995, 1107 Rn. 14f. - Marinari; NJW 2004, 2441 = EuZW 2004, 477 = IPRax 2005, 32 Rn. 14 - Kronhofer; BGH NJW-RR 2008, 516, 518).

  • OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 8 U 2651/05

    Internationale Zuständigkeit für eine Schadensersatzanklage nach einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Der schädigende (Erst-) Erfolg ist vielmehr aufgrund der in der Schweiz vorgenommenen Vermögensverfügung dort eingetreten; die hiermit zugleich verbundene Einbuße der Klägerin an ihrem "Gesamtvermögen" begründet keinen - weiteren - Erfolgsort an ihrem deutschen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 138, 139; OLG Nürnberg OLGR 2006, 487).

    bbbb) Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 LugÜ unter dem Gesichtspunkt zwar nicht des Erfolgs-, aber des - alternativ berücksichtigungsfähigen - Handlungsorts ausreichend ist jedoch der Umstand, dass die der Vermögensverfügung durch Überweisung der beiden "Tranchen" am 29.03.2006 zugrunde liegende Täuschung der Klägerin durch den Verurteilten T. - also das erfolgreiche Suggerieren, die Zahlung von insgesamt 2, 08 Millionen Euro sei als Vorauszahlung erforderlich, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen für ein ganzes Jahr bestreiten zu können - im Inland erfolgt ist (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 518 Tz. 23, wo ausdrücklich allein auf die inländische Täuschungshandlung abgestellt wird; anders noch OLG Nürnberg OLGR 2006, 487 m. w. N., Rz. 10 des juris-Abdrucks, wo der Täuschungsort als Handlungsort nicht für maßgeblich erachtet, sondern als Begehungsort ausschließlich auf den Ort des Schadenseintritts abgestellt wird, weil letzterer beim Betrug zum Tatbestand der Rechtsgutsverletzung dazu gehöre); nach dem Sach- und Streitstand spricht nichts dafür, dass T. diese Täuschung an einem anderen Ort als dem Wohnsitz der Klägerin bzw. jedenfalls in Deutschland begangen haben könnte.

  • OLG Stuttgart, 06.07.1998 - 5 U 22/98

    Entscheidung über die Frage der Zuständigkeit eines deutschen oder eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Insbesondere in Fällen einer in einem anderen Vertragsstaat begangenen treuwidrigen Verwendung von Geldbeträgen lässt sich ein inländischer Deliktsort (Erfolgsort) nicht allein mit einem vom inländischen Anleger im Sinne einer Minderung seines Vermögens erlittenen "Gesamtvermögensschaden" bzw. unter dem Gesichtspunkt des Anlegerwohnsitzes als des "Mittelpunkts des Vermögens" begründen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 518 Tz. 21; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 138, 139; Zöller/Geimer, ZPO 28. Aufl. Anh I Art. 5 EuGVÜ Rn. 27).

    Der schädigende (Erst-) Erfolg ist vielmehr aufgrund der in der Schweiz vorgenommenen Vermögensverfügung dort eingetreten; die hiermit zugleich verbundene Einbuße der Klägerin an ihrem "Gesamtvermögen" begründet keinen - weiteren - Erfolgsort an ihrem deutschen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 138, 139; OLG Nürnberg OLGR 2006, 487).

  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Dabei ist dann, wenn derjenige Ort, an dem das für die Begründung einer Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung in Betracht kommende Ereignis stattgefunden hat, nicht auch der Ort ist, an dem aus diesem Ereignis ein Schaden entstanden ist, der Begriff "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" - ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH zu der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (vgl. EuGH, Slg. 1976, 1735 = NJW 1977, 493 Rn. 24f. - Mines de Potasse; Slg. 1995, I-415 = NJW 1995, 1881 = EuZW 1995, 248 Rn. 20 - Shevill; Slg. 1995, I-2719 = EuZW 1995, 765 = JZ 1995, 1107 Rn. 11 - Marinari) - so zu verstehen, dass er sowohl den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, als auch den Ort des ursächlichen Geschehens meint.

    Sie kann jedoch nicht so weit ausgelegt werden, dass sie jeden Ort erfasst, an dem schädliche Folgen eines Umstands spürbar werden können, der bereits einen Schaden verursacht hat, der tatsächlich an einem anderen Ort entstanden ist (vgl. EuGH, Slg. 1995, I-2719 = EuZW 1995, 765 = JZ 1995, 1107 Rn. 14f. - Marinari; NJW 2004, 2441 = EuZW 2004, 477 = IPRax 2005, 32 Rn. 14 - Kronhofer; BGH NJW-RR 2008, 516, 518).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Das gilt auch, soweit dieselben Tatsachen sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Klage erheblich sind (sog. doppelrelevante Tatsachen; vgl. BGHZ 124, 237 = NJW 1994, 1413 = EuZW 1994, 283; BGH NJW-RR 2008, 516, 517 Tz. 14).

    Für die Zulässigkeit der Klage reicht hierbei nach allgemeiner Meinung die schlüssige Behauptung von Tatsachen durch den Kläger aus, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, und deren Nachweis jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint; die Feststellung dieser Tatsachen ist hingegen erst zur Begründetheit der Klage notwendig (vgl. BGHZ 124, 237 = NJW 1994, 1413 = EuZW 1994, 283; BGH NJW-RR 2007, 516, 517 Tz. 14; OLG Frankfurt ZIP 2006, 2385, 2386 f.; OLG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2006 - 4 U 179/05, juris [Rz. 23]; OLG Koblenz OLGR 2008, 30, 32; Mankowski IPrax 2006, 454).

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Physische Beihilfe zum Betrug (§ 263 StGB) durch kann danach schon begehen, wer dem Täter - insbesondere auch im Rahmen "berufstypischer" Handlungen - ein entscheidendes Tatmittel willentlich an die Hand gibt und damit bewusst das Risiko erhöht, dass durch den Einsatz gerade dieses Mittels eine mittels Täuschung gegen fremdes Vermögen gerichtete Haupttat verübt wird; Opfer, Tatzeit oder nähere Details der konkreten Begehungsweise müssen dem Gehilfen nicht bekannt sein (vgl. BGHSt 42, 135, 137; LG Bochum NJW 2000, 1430, 1432; Fischer aaO § 27 Rn. 23, § 263 Rn. 205).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Das Interesse des Beklagten an der Aufhebung des angefochtenen, ihm ungünstigen Zwischenurteils ist mit einem Bruchteil der mit der Klage verfolgten Hauptforderung zu bewerten; der Senat hält insoweit einen Betrag in Höhe eines Drittels für angemessen (vgl. OLG Dresden OLGR 2001, 350; OLG Frankfurt OLGR 1999, 153; s. auch BGH NJW 1998, 909, 910 (zu § 17a GVG); LG Braunschweig NJW 1973, 1846; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Zwischenstreit").
  • LG Braunschweig, 14.05.1973 - 7 S 43/73
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Das Interesse des Beklagten an der Aufhebung des angefochtenen, ihm ungünstigen Zwischenurteils ist mit einem Bruchteil der mit der Klage verfolgten Hauptforderung zu bewerten; der Senat hält insoweit einen Betrag in Höhe eines Drittels für angemessen (vgl. OLG Dresden OLGR 2001, 350; OLG Frankfurt OLGR 1999, 153; s. auch BGH NJW 1998, 909, 910 (zu § 17a GVG); LG Braunschweig NJW 1973, 1846; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Zwischenstreit").
  • LG Bochum, 15.03.1999 - 12 KLs 35 Js 409/98

    Transfer von Wertpapieren ins Ausland zur Vermeidung der inländischen

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09
    Physische Beihilfe zum Betrug (§ 263 StGB) durch kann danach schon begehen, wer dem Täter - insbesondere auch im Rahmen "berufstypischer" Handlungen - ein entscheidendes Tatmittel willentlich an die Hand gibt und damit bewusst das Risiko erhöht, dass durch den Einsatz gerade dieses Mittels eine mittels Täuschung gegen fremdes Vermögen gerichtete Haupttat verübt wird; Opfer, Tatzeit oder nähere Details der konkreten Begehungsweise müssen dem Gehilfen nicht bekannt sein (vgl. BGHSt 42, 135, 137; LG Bochum NJW 2000, 1430, 1432; Fischer aaO § 27 Rn. 23, § 263 Rn. 205).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05

    Verkehrssicherungspflicht, Pflanzkübel, Hindernis, Straßenbeleuchtung

  • OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 109/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ausländische

  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 16 U 106/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand der möglichen

  • OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05

    Unerlaubte Handlung; Kapitalanlagebetrug: Internationale Zuständigkeit;

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

  • OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 1 U 574/09

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand bei einem Schadensersatzanspruch auf

    Daher kann entgegen dem zu allgemein gefassten Wortlaut des § 513 Abs. 2 ZPO, wonach mit Rechtsmitteln nicht gerügt werden kann, dass die erste Instanz die örtliche Zuständigkeit zu Unrecht bejaht hat, das Fehlen der internationalen Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz, auch dann gerügt werden, wenn das Erstgericht sie unzutreffend angenommen hat (BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02, zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 24.3.2010 - 17 U 60/09, I-17 U 60/09, zitiert nach Juris; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Auflage, Rn. 1009).
  • OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 187/18
    In zeitlicher Hinsicht müsse die Beihilfe nicht zur unmittelbaren Tatausführung geleistet werden; es genüge die Hilfe bei einer vorbereitenden Handlung oder aber erst nach Vollendung der Haupttat im Zeitraum bis zu deren Beendigung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.03.2010 - 17 U 60/09, NJOZ 2011, 532, 539).
  • LG Bonn, 19.09.2018 - 19 O 421/17
    In zeitlicher Hinsicht muss die Beihilfe nicht zur unmittelbaren Tatausführung geleistet werden; es genügt die Hilfe bei einer vorbereitenden Handlung oder aber erst nach Vollendung der Haupttat im Zeitraum bis zu deren Beendigung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.03.2010 - 17 U 60/09, NJOZ 2011, 532, 539).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.05.2010 - 17 U 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,48636
OLG Karlsruhe, 17.05.2010 - 17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,48636)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2010 - 17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,48636)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 17 U 60/09 (https://dejure.org/2010,48636)
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