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   OLG München, 14.10.2004 - 17 UF 1034/04   

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https://dejure.org/2004,19619
OLG München, 14.10.2004 - 17 UF 1034/04 (https://dejure.org/2004,19619)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.2004 - 17 UF 1034/04 (https://dejure.org/2004,19619)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 17 UF 1034/04 (https://dejure.org/2004,19619)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 § 516 § 234 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten der armen Partei bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1499
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 5 U 78/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegen

    Nach einer zum Teil vertretenen Auffassung wird sie allerdings dann nicht in Lauf gesetzt, wenn versehentlich nicht über die beantragte Beiordnung eines Berufungsanwalts entschieden worden ist; in diesem Fall soll die Frist erst mit der Zustellung des nachgeholten Beiordnungsbeschlusses beginnen (OLG München FamRZ 2005, 1499; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 384; Zöller-Greger, ZPO, 25. A., § 234 Rn. 6).

    Soweit der Beklagte die Entscheidung des OLG München (FamRZ 2005, 1499) für sich ins Felde führt, ist der dort entschiedene Sachverhalt dem streitgegenständlichen nicht vergleichbar.

  • KG, 30.05.2006 - 4 U 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn und Dauer der

    Ohne die Beiordnung eines beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwaltes kann eine mittellose Partei aufgrund des Anwaltszwangs im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht gemäß § 78 Abs. 1 ZPO weder den Wiedereinsetzungsantrag stellen noch die Berufungsbegründung selbst als versäumte Prozesshandlung nachholen (OLGR Karlsruhe 2004, 552 f.; OLGR München 2005, 214).
  • BVerwG, 04.04.2014 - 5 B 102.13

    Antrag auf Wiedereinsetzung; Vertretungszwang; Prozesskostenhilfe;

    Sie stellt sich in diesen Fällen als eine gleichsam selbstverständliche Folgeentscheidung dar (Beschluss vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53 ; noch offenlassend Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211 S. 34 f.; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. August 2004 - 16 W 1/04 - FamRZ 2005, 384; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 17 UF 1034/04 - FamRZ 2005, 1499 = juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 4 U 116/05 - NJ 2006, 415 = juris Rn. 50).
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