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   OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 17 UF 142/14   

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https://dejure.org/2014,41856
OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 17 UF 142/14 (https://dejure.org/2014,41856)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2014 - 17 UF 142/14 (https://dejure.org/2014,41856)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 17 UF 142/14 (https://dejure.org/2014,41856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Zuweisung der Ehewohnung wegen unzumutbarer häuslicher Verhältnisse

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1361b Abs 1 S 2 BGB, § 29 Abs 2 FamFG, § 383 Abs 1 Nr 3 ZPO
    Zuweisung einer Ehewohnung: Beeinträchtigung des Kindeswohls; Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht bei Anhörung eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zuweisung der Ehewohnung bei häuslicher Gewalt; Anforderungen an die Belehrung eines Kindes über das ihm zustehende Zeugnisverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Zuweisung der Ehewohnung bei häuslicher Gewalt

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuweisung einer Ehewohnung - und die Gefährdung des Kindeswohls

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuweisung einer Ehewohung - Getrenntleben oder Gewaltschutz?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familiensachen - und das Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Zuweisung einer Ehewohnung aus Gründen des Kindeswohls

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehepartner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trennung: Bei Spannungen kann Gericht einem Ehegatten allein die Wohnung zuweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuweisung einer Ehewohung bei Streitigkeiten und rücksichtslosem Umgang der Eltern vor den Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 773
  • MDR 2015, 225
  • FamRZ 2015, 1189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13

    Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 17 UF 142/14
    Denn gesundheitliche oder seelische Störungen bei Kindern können nicht nur durch verbale oder tätliche Auseinandersetzungen, sondern auch durch eine spannungsgeladene Atmosphäre, die auch ein erträgliches Nebeneinander der in Trennung lebenden Eltern unter einem Dach nicht mehr möglich macht, ausgelöst werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 118; OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2013, 2 UF 58/13 - juris).
  • OLG Naumburg, 30.07.2009 - 3 UF 126/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 17 UF 142/14
    Geht man mit der wohl h. M. davon aus, dass § 1361 b BGB für den Fall, dass es sich um Eheleute handelt und diese getrennt leben oder getrennt zu leben beabsichtigen, die speziellere Norm ist, die § 2 GewSchG vorgeht (MüKoBGB/Weber-Monecke, 6. Aufl. 2013, § 1361 b Rn. 2; Voppel in Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2012 - § 1361 b Rn. 88; Brudermüller, FamRZ 2003, 1705, 1707; Lorenz in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 200 FamFG Rn. 4; BTDrs 14/5429, S 21; OLG Naumburg, BeckRS 2009, 29089), war § 1361 b BGB von Anfang an für das hiesige Verfahren streitentscheidend.
  • OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 142/09

    Wohnungszuweisung: (Un-)Erträglichkeit des Lebens getrennter Ehegatten in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 17 UF 142/14
    Denn gesundheitliche oder seelische Störungen bei Kindern können nicht nur durch verbale oder tätliche Auseinandersetzungen, sondern auch durch eine spannungsgeladene Atmosphäre, die auch ein erträgliches Nebeneinander der in Trennung lebenden Eltern unter einem Dach nicht mehr möglich macht, ausgelöst werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 118; OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2013, 2 UF 58/13 - juris).
  • OLG Dresden, 27.08.2018 - 22 UF 601/18

    Erschütterung der Glaubhaftmachung im Gewaltschutzverfahren

    Die Regelungen wegen Gewaltschutzes stehen jedoch weiterhin für die Abwehr von Rechtsgutsverletzungen außerhalb der Ehewohnung zur Verfügung (vgl. OLG Stuttgart vom 16.12.2014, 17 UF 142/14, Rn. 21 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 09.11.2020 - 5 UF 85/20

    Zuweisung einer Ehewohnung zur alleinigen Nutzung; Vermeidung einer unbilligen

    Erhebliche Belastungen eines Kindes können schon durch schwere Spannungen zwischen den Erwachsenen hervorgerufen werden, wenn die häusliche Atmosphäre durch Streitigkeiten und rücksichtslosen Umgang miteinander nachhaltig gestört ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2019, 12 UF 11/19, FamRZ 2019, 1405, 1406; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2014, 17 UF 142/14, FamRZ 2015, 1189, 1190; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2010, 9 WF 40/10, FamRZ 2010, 1983, 1984; MünchKomm/Weber-Monnecke, 8. Auflage 2019, § 1361b BGB, Rn. 9; Staudinger/Voppel (2018), § 1361b BGB, Rn. 37; Palandt/Brudermüller, 79. Auflage 2020, § 1361b BGB, Rn. 11).
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