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   BPatG, 02.03.2010 - 17 W (pat) 32/08   

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https://dejure.org/2010,31477
BPatG, 02.03.2010 - 17 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2010,31477)
BPatG, Entscheidung vom 02.03.2010 - 17 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2010,31477)
BPatG, Entscheidung vom 02. März 2010 - 17 W (pat) 32/08 (https://dejure.org/2010,31477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Patentfähigkeit einer Anordnung zur Menüsteuerung einer Set Top Box - keine Erfindung auf technischem Gebiet - mangelnde erfinderische Tätigkeit

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Patentfähigkeit einer Anordnung zur Menüsteuerung einer Set Top Box - keine Erfindung auf technischem Gebiet - mangelnde erfinderische Tätigkeit

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Patentfähigkeit einer Anordnung zur Menüsteuerung einer Set Top Box - keine Erfindung auf technischem Gebiet - mangelnde erfinderische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 05.09.2006 - 17 W (pat) 10/04

    Beruhen des Patentanspruchs einer EDV-gestützten Darstellungseinrichtung auf

    Auszug aus BPatG, 02.03.2010 - 17 W (pat) 32/08
    Indes liegen den Maßnahmen nach (B) und (C) nicht "auf technischen Überlegungen beruhende Erkenntnisse" zugrunde (vgl. BGH BlPMZ 2000, 273 "Logikverifikation"), sondern sie orientieren sich vielmehr allein an menschlichen Bedürfnissen und Eigenheiten, um die Forderung nach einer ergonomischen (d. h. auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bedienperson zugeschnittenen) Gestaltung der Menüsteuerung zu erfüllen (vgl. 17 W (pat) 10/04 "Bedienoberfläche", in BlPMZ 2007, 214).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 156/04

    Sicherheitssystem

    Auszug aus BPatG, 02.03.2010 - 17 W (pat) 32/08
    Unklarheit allein stellt - solange sie, wie vorliegend, der Ausführbarkeit nicht entgegensteht - keinen Widerrufsgrund dar, vgl. BGH BlPMZ 2009, 428 "Sicherheitssystem" II. Nr. 2 letzter Absatz (dort für das Nichtigkeitsverfahren).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BPatG, 02.03.2010 - 17 W (pat) 32/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Patentanmeldung jedoch "über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus" Anweisungen enthalten, "welche die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben", wobei " bei der Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit diese Problemlösung in den Blick zu nehmen ist " (BGH BlPMZ 2009, 183 "Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten").
  • BPatG, 04.05.2010 - 17 W (pat) 2/06
    Ob die hinzugekommenen technischen Merkmale nahe gelegt sind, bleibt deshalb der weiteren Prüfung überlassen, wobei bei einer aus technischen und nichttechnischen Merkmalen bestehenden Lehre die Anweisungen, die auf nichttechnischem Gebiet liegen, das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit nicht begründen können und somit die technischen Merkmale in den Blick zu nehmen sind; außerhalb der Technik liegende Anweisungen sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGH, GRUR 2009, 479, 2.b -Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BPatG, Mitt. 2009, 233 -2 Ni 30/07, Leitsatz; BPatG 17 W (pat) 46/06; BPatG 17 W (pat) 32/08).
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