Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 16.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.10.2000 - 17 W 10/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21407
OLG Celle, 18.10.2000 - 17 W 10/00 (https://dejure.org/2000,21407)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.10.2000 - 17 W 10/00 (https://dejure.org/2000,21407)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00 (https://dejure.org/2000,21407)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00 -,.

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00 -, des Landgerichts Verden vom 18. Januar 2000 - 3 T 1/00 - und des Amtsgerichts Syke vom 6. Dezember 1999 - 14 XIV 910 B - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 06.11.2002 - 2 BvR 2292/00

    Beschluss zur Streitwertfestsetzung

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00 -,.
  • BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 2292/00

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00 -,.
  • KG, 07.11.2003 - 25 W 172/02

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit für die Rechtswidrigkeitfeststellung

    Diese Prüfung und damit die Prüfung der Zulässigkeit der Haft (vgl. § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG) obliegt aber dem Haftrichter (vgl. Melchior, Abschiebungshaft, "Abgrenzung zur Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts" - unter Hinweis auf VG Berlin InfAuslR 1999, 80 f.; s. auch OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00 - und sich darauf beziehend: BVerfG NJW 2002, 1361 ff.; s. zur Funktion der Fachgerichte auch: BVerfG InfAuslR 2002, 132 ff.; anders, sofern die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Abschiebevorganges im einzelnen betroffen ist: vgl. KG, 1. Zivilsenat, OLGZ 1975, 257; OLGZ 1982, 423, 427; InfAuslR 1985, 9, 10; s. a. …
  • OLG Celle, 20.01.2005 - 16 W 182/04

    Ausweisung eines Ausländers wegen begangener Straftaten im Bundesgebiet;

    Diese Rechtsprechung liegt auf der Linie der niedersächsischen Oberlandesgerichte (OLG Celle, Beschluss v. 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00; OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 6 W 12/04).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.04.2002 - 17 W 10/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28340
OLG Rostock, 16.04.2002 - 17 W 10/00 (https://dejure.org/2002,28340)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.04.2002 - 17 W 10/00 (https://dejure.org/2002,28340)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. April 2002 - 17 W 10/00 (https://dejure.org/2002,28340)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Dienstleistungen bezüglich der Betriebsführung inklusive Investition für die Anlagen und Netze der Wasserversorgung und Abwasserversorgung; Festsetzung des Gegenstandswertes eines Nachprüfungsverfahrens im Rahmen einer Vergabe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des

    Dieses aus der Auslegung des § 12 a Abs. 2 GKG nach seinem Wortlaut und Zweck folgende Ergebnis kann nicht mit der Erwägung korrigiert werden, die ,,Auftragssumme" stiege, wenn man für ihre Bestimmung im Sinne von § 12 a Abs. 2 GKG bei langfristigen Verträgen auf die gesamte Laufzeit abstellen würde, in Höhen, die Rechtsmittel gegen die Vergabeentscheidung zu einem schwerwiegenden Risiko machen würden, zumal da regelmäßig dasjenige Unternehmen, das der Auftraggeber für den Zuschlag ausersehen habe, beigeladen werde (so aber OLG Rostock, Beschluß vom 16.4. 2002 - 17 W 10/00 -, auf den sich die Antragstellerinnen berufen [GA 166 ff., 169 R]; so auch schon die Vergabekammer).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Dieses aus der Auslegung des § 12 a Abs. 2 GKG nach seinem Wortlaut und Zweck folgende Ergebnis kann nicht mit der Erwägung korrigiert werden, die "Auftragssumme" stiege, wenn man für ihre Bestimmung im Sinne von § 12 a Abs. 2 GKG bei langfristigen Verträgen auf die gesamte Laufzeit abstellen würde, in Höhen, die Rechtsmittel gegen die Vergabeentscheidung zu einem schwerwiegenden Risiko machen würden, zumal da regelmäßig dasjenige Unternehmen, das der Auftraggeber für den Zuschlag ausersehen habe, beigeladen werde (so aber OLG Rostock, Beschluss vom 16.4.2002 - 17 W 10/00 -, auf den sich die Antragstellerin beruft [GA 143 ff., 146 R]).
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