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   OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05   

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https://dejure.org/2005,6998
OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05 (https://dejure.org/2005,6998)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2005 - 17 W 21/05 (https://dejure.org/2005,6998)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2005 - 17 W 21/05 (https://dejure.org/2005,6998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Streitwerterhöhung durch Zinsen; Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 9; ; GKG § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 9; GKG § 12
    Darlehensvertrag: Zusammensetzung des Streitwerts aus dem Wert des Zahlungsantrags und dem Wert des Feststellungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unwirksamer Darlehensvertrag: Streitwert Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 14.05.1999 - 11 W 3/99

    Streitwert Klage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
    Damit handelt es sich in der Sache um eine den § 3 ZPO konkretisierende Vorschrift, die die Fälle erfassen soll, in denen das Stammrecht selbst keinen eigenen, bezifferbaren Wert hat (so auch OLG Köln, OLGR Köln 1999, 404; MünchKomm-ZPO/Schwerdtfeger 2. Aufl. § 9 Rn. 6).
  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 42/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
    Sie werden bei einer negativen Feststellungsklage, die das Stammrecht betrifft, nur als Nebenforderungen geltend gemacht, die gemäß §§ 12 Abs. 1, 22 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO bei der Wertberechnung außer Betracht bleiben (vgl. auch BGH, NJW 1960, 2336 zum Fall der Schuldbefreiung).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der

    Soweit § 9 ZPO voraussetzt, dass das Stammrecht selbst im Streit ist (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 9 Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005 - 17 W 21/05), ist diese Voraussetzung hier erfüllt, da die Feststellung des Fortbestands des Bausparvertrages die des Bezugsrechts des Bausparers für die künftigen Zinsen umfasst.
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Umstritten muss dabei das Stammrecht selbst sein (OLG Karlsruhe, NJOZ 2005, 2051, 2052; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 9 Rn. 11).
  • OLG München, 18.02.2021 - 33 W 92/21

    Verjährung von Ansprüchen auf Übertragung von Grundstückseigentum aufgrund eines

    Der Senat hält die Schätzung jedoch noch für vertretbar, weswegen er von einer Korrektur absieht, obwohl eine solche im Beschwerdeverfahren jederzeit möglich wäre, da das Beschwerdegericht nicht einem Verbot der reformatio in peius unterliegt (OLG Karlsruhe NJOZ 2005, 2051; Schneider NJW 2017, 3764).
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