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   OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03   

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https://dejure.org/2004,12614
OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03 (https://dejure.org/2004,12614)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2004 - 17 W 321/03 (https://dejure.org/2004,12614)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 17 W 321/03 (https://dejure.org/2004,12614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vom Beklagten eingeholten Sachverständigengutachtens nach § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Kriterien für die Beurteilung der (zivilprozessualen) Notwendigkeit eines Auftrages für ein Gutachten an einen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattung von Kosten eines vom Versicherer wegen Betrugsverdachts beauftragten Privatsachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 803
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03
    Die Beurteilung der Frage der Notwendigkeit des Auftrages an einen Privatsachverständigen hat sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - in: NJW 2003, 1398) daran auszurichten, ob eine verständig und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit eines vorgerichtlichen

    Vor Klageandrohung lässt sich ein Prozessbezug nach Auffassung des Senats in der Regel hingegen kaum feststellen (vgl. zur Bedeutung der Klageandrohung in derartigen Fällen BGH, a.a.O.; tendenziell anders in derartigen Fällen - Prozessbezug auch ohne Klageandrohung - OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1980, 392, 393; OLG Frankfurt, Anwaltsblatt 1981, 114; OLG Frankfurt, VersR 1996, 122; OLG Köln, VersR 2004, 803; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286).
  • OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatgutachtens

    Denn sind ausreichende Anhaltspunkte für den Versuch eines Versicherungsbetrugs vorhanden, so ist von Anfang an damit zu rechnen, dass es zum Prozess kommen wird, weil der Täter bei Ablehnung der Einstandspflicht versuchen wird, sein Ziel einer nicht gerechtfertigten Schadensregulierung auch durch einen Rechtstreit zu erreichen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2003, 481, 482; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803 - jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • LG Köln, 04.06.2012 - 11 T 11/12

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit

    Wenn bereits die Erstattungsfähigkeit nicht davon abhängig zu machen ist, ob das Gutachten den Prozess tatsächlich gefördert hat bzw. die schlussendlich ergehende gerichtliche Entscheidung beeinflusst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az.: VI ZB 17/11) und gleichzeitig darauf abgestellt wird, dass die Beauftragung eines Privatgutachters erforderlich sein kann, eben wenn die "Partei infolge fehlender Sachkenntnis nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage" ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2002, Az.: VI ZB 56/02 sowie, wiederholend, Beschluss vom 20.12.2011, Az.: VI ZB 17/11. Vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2010, Az.: 6 W 114/10 (dort juris-Rn. 8) und - wenngleich im o.a. Beschluss zu anderem Ergebnis kommend - OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2004, Az.: 17 W 321/03: "Sofern der Haftpflichtversicherer die Unfreiwilligkeit des Unfallgeschehens in Zweifel zieht, steht es ihm frei, sich zur Verifizierung seines Verdachts sachverständiger Hilfe zu bedienen, ohne hierdurch in kostenerstattungsrechtlicher Hinsicht Nachteile befürchten zu müssen"), so kann eine Erstattungsfähigkeit nicht deshalb verneint werden, weil der Gegner nicht erkennen kann, dass die Partei ihren Vortrag auf die Aussagen eines Privatgutachtens stützt.
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