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OLG Frankfurt, 19.11.2018 - 17 W 41/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
SGB VII § 104, SGB VII § 105
Schadensausgleich bei Arbeitesunfällen - Haftungsprivileg nach §§ 104, 105 SGB VII - verkehrslexikon.de
Haftungsprivilegierung bei Arbeitsunfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensausgleich bei Arbeitesunfällen - Haftungsprivileg nach §§ 104, 105 SGB VII
- Wolters Kluwer
Schadensausgleich bei Arbeitesunfällen - Haftungsprivileg nach §§ 104, 105 SGB VII
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 13.07.2018 - 3 O 452/17
- OLG Frankfurt, 19.11.2018 - 17 W 41/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11
Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2018 - 17 W 41/18
Die Verlagerung des Schadensausgleichs bei Arbeitsunfällen aus dem individualrechtlichen in den sozialrechtlichen Bereich dient trotz der Freistellung der zivilrechtlichen Haftung des Unternehmers sowie des Mitarbeiters gerade auch dem Schutz des Geschädigten durch Einräumung eines vom Verschulden unabhängigen Anspruchs gegenüber einem leistungsfähigen Schuldner und stellt damit einen gerechten Ausgleich der Gefahrengemeinschaft dar (BGH, Urteil vom 08.03.2012 - III ZR 191/11 -, juris, Rn. 10 m. w. N.).