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   OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16   

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OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16 (https://dejure.org/2017,18547)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2017 - 17 W 8/16 (https://dejure.org/2017,18547)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 (https://dejure.org/2017,18547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes als rechtliche Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennungsfähigkeit einer standesamtlichen Eintragung der biologischen Eltern im Falle einer Leihmutterschaft

  • rechtsportal.de

    Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes als rechtliche Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anerkennungsfähigkeit einer standesamtlichen Eintragung der biologischen Eltern im Falle einer Leihmutterschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung einer ausländischen standesamtlichen Eintragung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft - Anerkennung einer standesamtlichen Eintragung im Ausland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leihmutterschaft im Ausland: Ausländische standesamtliche Beurkundung der Mutterschaft der genetischen Mutter begründet deren Anspruch auf Eintragung der Mutterschaft in Deutschland - Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland steht Eintragung nicht entgegen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Anerkennung einer standesamtlichen Eintragung bei Leihmutterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1496
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16
    Eine solche Eintragung verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014, XII ZB 463/13, entgegen OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. April 2017, 1 UF 83/13).

    Die Frage, ob und inwieweit die behördliche Entscheidung der Rechtskraft fähig ist, eignet sich gleichfalls nicht dazu, der Anerkennung zugängliche behördliche Akte von anderen zu unterscheiden (a. A. wohl BGH FamRZ 2015, 240 ff., Tz. 22 a. E. der Entscheidung).

    Angesichts dessen sind auch lediglich feststellende Entscheidungen einer Anerkennung zugänglich (vgl. BGH FamRZ 2015, 240 ff., Tz. 22 der Entscheidung).

    Für die Anerkennung der rechtlichen Verwandtschaft durch die Entscheidung eines US-Gerichts hat der BGH anerkannt, dass diese grundsätzlich der Anerkennung nach § 108 Abs. 1 FamFG zugänglich ist (BGH FamRZ 2015, 240 ff.).

    Die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen genetischen Eltern und dem von einer genetisch nicht verwandten Leihmutter ausgetragenen Kind verstößt nicht gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts (vgl. dazu im Einzelnen insgesamt: BGH FamRZ 2015, 240 ff., Tz. 33 ff.).

  • OLG Braunschweig, 12.04.2017 - 1 UF 83/13

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Elternschaft aufgrund einer

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16
    Eine solche Eintragung verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014, XII ZB 463/13, entgegen OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. April 2017, 1 UF 83/13).

    Demgegenüber kann nicht eingewandt werden, das Kindeswohl gebiete nicht die rechtliche Anerkennung des durch die ausländische Entscheidung herbeigeführten und tatsächlich gelebten Eltern-Kind-Verhältnisses (so aber OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. April 2017, 1 UF 83/13, juris).

    Dabei kommt es nicht darauf an, inwiefern die fehlende Anerkennung zur "psychischen Instabilität" (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. April 2017, 1 UF 83/13, juris) eines Kindes beitragen könnte.

  • KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12

    Anerkennung ausländischer Urteile: Anerkennungsfähigkeit eines kalifornischen

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16
    Auch der Fortbestand einer nach ukrainischem Recht wirksam begründeten Abstammung nach Aufenthaltswechsel (vgl. dazu etwa Helms, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2015, Art. 19 EGBGB Rz. 26) kommt hier nicht in Betracht: Ist - wie hier - der Aufenthalt eines im Ausland geborenen Kindes von vorneherein zeitlich begrenzt und der der Geburt unmittelbar nachfolgende Umzug nach Deutschland bereits geplant gewesen, so begründet das Kind auch keinen vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (vgl. insofern OLG Celle, FamRZ 2011, 1518 ff.; KG Berlin StAZ 2013, 348 ff.).
  • KG, 08.12.2010 - 3 UF 100/09

    Zur "Günstigerprüfung" bei der Anwendung verschiedener Rechtsordnungen im

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16
    Auch der Fortbestand einer nach ukrainischem Recht wirksam begründeten Abstammung nach Aufenthaltswechsel (vgl. dazu etwa Helms, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2015, Art. 19 EGBGB Rz. 26) kommt hier nicht in Betracht: Ist - wie hier - der Aufenthalt eines im Ausland geborenen Kindes von vorneherein zeitlich begrenzt und der der Geburt unmittelbar nachfolgende Umzug nach Deutschland bereits geplant gewesen, so begründet das Kind auch keinen vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (vgl. insofern OLG Celle, FamRZ 2011, 1518 ff.; KG Berlin StAZ 2013, 348 ff.).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16
    Insbesondere Entscheidungen zum Sorgerecht sind auch nach deutschem Recht der materiellen Rechtskraft nicht fähig (vgl. etwa BGH FamRZ 2007, 1969 ff, Tz. 38 der Entscheidung); ausländische Entscheidungen zum Sorgerecht gehören aber ohne weiteres zum Anwendungsbereich des § 108 Abs. 1 FamFG.
  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16
    Ein die Anerkennung einer Entscheidung hindernder Verstoß gegen den ordre public setzt voraus, dass das in der konkreten Entscheidung gefundene Ergebnis zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint (vgl. statt aller: BGH NJW 1998, 2358 ff. m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18

    Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft

    Nach Auffassung des Senats gilt es, im Rahmen der Rechtsprechung de legelata unbeschadet dessen generalpräventive Motive nicht über das Kindeswohl zu stellen (vgl. Unger, Anmerkung zu OLG Celle, FamRZ 2017, 1496, 1500).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18

    Nachzug zum minderjährigen Kind

    Der Verweis des Antragstellers auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 - (juris), auf den er seine Annahme stützt, die im Irak begründete Abstammung seiner Tochter bestehe fort, trägt nicht, da nach der Feststellung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 - juris Rn. 9) das Kind, um dessen Abstammung es in jenem Verfahren ging, im Ausland auch keinen nur vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalt begründet hatte und das Fortbestehen einer nach ausländischem Recht wirksam begründeten Abstammung nach Aufenthaltswechsel nicht in Betracht kam.

    Der Antragsteller ist zwar unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 - (juris Rn. 12 ff.) der Annahme des Verwaltungsgerichts entgegengetreten, dass eine analoge Anwendung von § 108 FamFG auf Entscheidungen ausländischer Behörden oder Notariate nur in Betracht komme, wenn sie in ihrer Stellung deutschen Gerichten entsprächen, hingegen nicht der weiteren Annahme des Verwaltungsgerichts, Voraussetzung für eine Anerkennung nach § 108 FamFG sei, dass die Entscheidung nach einer erfolgten Sachprüfung eine in dem jeweiligen Verfahren behandelte Rechtsfrage beziehungsweise Rechtsfolge für den Rechtsverkehr verbindlich und abschließend kläre und hierzu Entscheidungen zählten, durch die endgültig über einen Streitgegenstand entschieden werde, sowie Entscheidungen, welche die Rechtslage, insbesondere einen familienrechtlichen Status, gestalteten.

    Davon, dass die Beurkundung der Tatsache der Geburt keine Entscheidung im Sinne von § 108 FamFG ist, geht auch das Oberlandesgerichts Celle im Beschluss vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 - (juris Rn. 17) aus.

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17

    Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2017, 1496 veröffentlicht ist, ist die Geburt des Kindes schon deshalb einzutragen, weil der Antragsteller auch nach deutschem Recht aufgrund Anerkennung rechtlicher Vater des Kindes sei und dieses die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
  • OLG Hamm, 26.09.2017 - 15 W 413/16

    Anerkennungsfähigkeit der Eintragung der genetischen Eltern in einem

    Durch einen von vornherein zeitlich beschränkt geplanten Auslandsaufenthalt eines neugeborenen Kindes wird für dieses aber kein gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Land begründet (OLG Celle NZFam 2017, 658; Münchener Kommentar zum BGB-Helms, 6. Auflage, Art. 19 EGBGB Rn.8).

    Die rechtliche Position der Beteiligten zu 2) als Mutter des Kindes M ergibt sich auch nicht in einer für die deutschen Gerichte verbindlichen Weise aus der Eintragung der Beteiligten zu 2) als Mutter in der vom ukrainischen Standesamt ausgestellten Geburtsurkunde, da diese Eintragung keine Entscheidung im Sinne des § 108 Abs. 1 FamFG darstellt (a. A. OLG Celle NZFam 2017, 658).

    Die Rechtsbeschwerde war nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da der Senat in seiner Entscheidung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (NZFam 2017, 658) abweicht, soweit es die Einordnung der von dem ukrainischen Standesbeamten vorgenommenen Geburtsregistereintragung als Entscheidung im Sinne des § 108 FamFG angeht.

  • OLG München, 12.10.2017 - 31 Wx 243/16

    Eintragung der nicht leiblichen Mutter in das ukrainische Geburtenregister stellt

    Die Eintragung der nicht leiblichen Mutter in das ukrainische Geburtenregister stellt keine anerkennungsfähige Entscheidung im inländischen Nachbeurkundungsverfahren dar (in Abweichung zu OLG Celle NZFam 2017, 658).

    In diesem Sinne zieht der BGH in Bezug auf die seiner Entscheidung zugrunde liegende Rechtsfrage (Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Gerichtsentscheidung, die die Feststellung der rechtlichen Verwandtschaft enthält) auch die Rechtskraftwirkung als Kriterium für die Anerkennungsfähigkeit einer Entscheidung im Sinne des § 108 FamFG heran (a.A. OLG Celle FamRZ 2017, 1496/1497).

  • KG, 04.07.2017 - 1 W 153/16

    Geburtenregisterrechtssache: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen

    Die Feststellungsentscheidung entfaltet entsprechende Rechtskraftwirkung und ist, weil keine Anerkennungshindernisse vorliegen, auch für deutsche Behörden und Gerichte verbindlich (vgl. BGH Beschl. v. 10.12.14 - XII ZB 463/13 -, MDR 2015, 93 ff; Senatsbeschluss v. 01.08.2013 - 1 W 413/12 -, StAZ 2013, 348 ff; OLG Celle Beschl. v. 22.05.2017 - 17 W 8/16 -, juris).
  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

    Die weitergehende, vom 17. Senat des Oberlandesgerichts Celle ( FamRZ 2017, 1496, 1497 [zur Leihmutterschaft in der Ukraine]; zust. Biermann Anm. NZFam 2017, 662 ff.; Oldenburger, jurisPR-FamR 16/2019 Anm. 3; wohl auch Lugani, FS Koch, S. 635, 641 ff., 645) vertretene Auffassung, wonach das Kriterium einer Funktionsentsprechung ausländischer Behörden mit staatlichen Gerichten im Hinblick auf das in § 108 FamFG normierte Prinzip der automatischen Anerkennung zur Abgrenzung nicht geeignet sei und die Vorschrift selbst keine konkreten Anforderungen festlege, hat der Bundesgerichtshof nicht geteilt.
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