Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 28.11.2002

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   OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 128/02, 17 WF 129/02   

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https://dejure.org/2002,25047
OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 128/02, 17 WF 129/02 (https://dejure.org/2002,25047)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2002 - 17 WF 128/02, 17 WF 129/02 (https://dejure.org/2002,25047)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2002 - 17 WF 128/02, 17 WF 129/02 (https://dejure.org/2002,25047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Frage der Zuerkennung eines Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist bei der Anwendung ausländischen Rechts gesondert zu prüfen, und nach dem maßgebenden Recht zu bestimmen

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Antrages auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 04.10.1988 - 17 UF 131/88

    Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit; Anhängigkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 128/02
    Soweit in diesen Fällen das ausländische Recht im Gegensatz zur deutschen lex fori vom Amtsermittlungsgrundsatz ausgeht - wie hier das italienische Recht - ist diese Lücke nach h.A. im Wege der Angleichung in der Weise zu lösen, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch entsprechend § 1379 BGB gewährt wird (s. Palandt, BGB, 61. Aufl., Art. 15 EGBGB Rz 25; OLG Stuttgart IPRax 1990, 113; OLG Frankfurt IPRax 1992, 49 mit Anmerkung).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1994 - 2 UF 147/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 128/02
    Lediglich in der Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 1995, 738) wird darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht nach erteilter Auskunft ggf. noch über den Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu entscheiden habe.
  • OLG Frankfurt, 02.10.1990 - 4 UF 4/90

    Auskunft; Auskunftsanspruch; Rechtslücke; Inkongruenz; Kongruenz; Ausland;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 128/02
    Soweit in diesen Fällen das ausländische Recht im Gegensatz zur deutschen lex fori vom Amtsermittlungsgrundsatz ausgeht - wie hier das italienische Recht - ist diese Lücke nach h.A. im Wege der Angleichung in der Weise zu lösen, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch entsprechend § 1379 BGB gewährt wird (s. Palandt, BGB, 61. Aufl., Art. 15 EGBGB Rz 25; OLG Stuttgart IPRax 1990, 113; OLG Frankfurt IPRax 1992, 49 mit Anmerkung).
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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2002 - 17 WF 129/02 (https://dejure.org/2002,24607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2002 - 17 WF 129/02 (https://dejure.org/2002,24607)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Die Frage der Zuerkennung eines Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist bei der Anwendung ausländischen Rechts gesondert zu prüfen, und nach dem maßgebenden Recht zu bestimmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1749
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1994 - 2 UF 147/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 129/02
    Lediglich in der Entscheidung des OLG Karlsruhe ( FamRZ 1995, 738 ) wird darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht nach erteilter Auskunft ggf. noch über den Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu entscheiden habe.
  • OLG Frankfurt, 02.10.1990 - 4 UF 4/90

    Auskunft; Auskunftsanspruch; Rechtslücke; Inkongruenz; Kongruenz; Ausland;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 129/02
    Soweit in diesen Fällen das ausländische Recht im Gegensatz zur deutschen lex fori vom Amtsermittlungsgrundsatz ausgeht - wie hier das italienische Recht - ist diese Lücke nach h.A. im Wege der Angleichung in der Weise zu lösen, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch entsprechend § 1379 BGB gewährt wird (s. Palandt, BGB, 61. Aufl., Art. 15 EGBGB Rz 25; OLG Stuttgart IPRax 1990, 113 [OLG Stuttgart 04.10.1988 - 17 UF 131/88] ; OLG Frankfurt IPRax 1992, 49 mit Anmerkung).
  • OLG Stuttgart, 04.10.1988 - 17 UF 131/88

    Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit; Anhängigkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 129/02
    Soweit in diesen Fällen das ausländische Recht im Gegensatz zur deutschen lex fori vom Amtsermittlungsgrundsatz ausgeht - wie hier das italienische Recht - ist diese Lücke nach h.A. im Wege der Angleichung in der Weise zu lösen, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch entsprechend § 1379 BGB gewährt wird (s. Palandt, BGB, 61. Aufl., Art. 15 EGBGB Rz 25; OLG Stuttgart IPRax 1990, 113 [OLG Stuttgart 04.10.1988 - 17 UF 131/88] ; OLG Frankfurt IPRax 1992, 49 mit Anmerkung).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2022 - 17 UF 198/21
    Bei einem Auseinanderfallen von Untersuchungsmaxime im ausländischen Recht und der Parteimaxime im deutschen Verfahrensrecht geht die h. M., der sich der Senat anschließt, davon aus, dass ein solcher Normenmangel über eine kollisionsrechtliche Anpassung dergestalt auszugleichen ist, dass dem sich nach ausländischem Recht richtenden Hauptanspruch als Hilfsanspruch ein Auskunftsanspruch nach der lex fori, d.h. hier nach § 1379 BGB analog, zur Seite zu stellen ist (OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 1749; Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Aufl. 2019, Kap. 4 Rn. 346; Hausmann, IntEuFamR, 2. Aufl. 2018, B. Güterrechtssachen Rn. 523; Henrich, Int. Scheidungsrecht, 4. Aufl. 2018, Rn. 147 für das Unterhaltsrecht).
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