Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1974

Rechtsprechung
   EuGH, 23.10.1974 - 17/74   

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https://dejure.org/1974,98
EuGH, 23.10.1974 - 17/74 (https://dejure.org/1974,98)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.1974 - 17/74 (https://dejure.org/1974,98)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1974 - 17/74 (https://dejure.org/1974,98)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

    VERORDNUNG NR . 99/63, ARTIKEL 2 UND 4
    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - ANHÖRUNGSVERFAHREN - SCHRIFTLICHE MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ANWENDUNGSBEREICH

  • EU-Kommission

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Freistellungserklärung von dem Verbot des Art. 85 Abs. 1 des EWG-Vertrages unter der Beifügung von Auflagen; Eine den Wettbewerb auf dem Schiffsfarbenmarkt beschränkende Vereinbarung zwischen den Mitgliedsfirmen der Transocean Marine Paint Association; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - KARTELLE - ANHÖRUNGSVERFAHREN - SCHRIFTLICHE MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ANWENDUNGSBEREICH

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.10.1974 - 17/74
    Den Urteilen des Gerichtshofes (EuGH 21. Februar 1973 - Europemballage Corporation und Continental Can Company Inc./Kommission der Europäischen Gemeinschaften 6/72 - Slg. 1973, 215 und EuGH 15. Juli 1970 - ACF Chemiefarma NV/Kommission der Europäischen Gemeinschaften 41/69 - Slg. 1970, 661) sei aber zu entnehmen, daß die Kommission berechtigt sei, in jedem Einzelfall alle Bedingungen oder Auflagen festzusetzen, deren Grundlage und Art in ihren wesentlichen Zügen den Parteien bereits in einem früheren Verfahrensstadium mitgeteilt worden seien, ohne daß es darauf ankäme, ob ihnen der genaue Wortlaut dieser Bedingungen oder Auflagen bekanntgemacht worden sei oder nicht.
  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.10.1974 - 17/74
    Den Urteilen des Gerichtshofes (EuGH 21. Februar 1973 - Europemballage Corporation und Continental Can Company Inc./Kommission der Europäischen Gemeinschaften 6/72 - Slg. 1973, 215 und EuGH 15. Juli 1970 - ACF Chemiefarma NV/Kommission der Europäischen Gemeinschaften 41/69 - Slg. 1970, 661) sei aber zu entnehmen, daß die Kommission berechtigt sei, in jedem Einzelfall alle Bedingungen oder Auflagen festzusetzen, deren Grundlage und Art in ihren wesentlichen Zügen den Parteien bereits in einem früheren Verfahrensstadium mitgeteilt worden seien, ohne daß es darauf ankäme, ob ihnen der genaue Wortlaut dieser Bedingungen oder Auflagen bekanntgemacht worden sei oder nicht.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 23.10.1974 - 17/74
    Hierzu führen sie das Urteil des Gerichtshofes (EuGH 13. Juli 1966 - Consten GmbH und Grundig-Verkaufs- GmbH/Kommission der EWG 56 und 58/64 - Slg. 1966, 321) an, durch das eine nach Artikel 85 ergangene Entscheidung teilweise aufgehoben worden ist.
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Die Befugnis der Kommission, Unternehmen aufzugeben, ihr Auskünfte zu erteilen, um die Einhaltung des Vertrages sicherzustellen, sei in der Rechtsprechung des Gerichtshofes anerkannt (Transocean Marine Paints - Slg. 1974, 1063).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, erfordert es der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, der einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt und insbesondere Bestandteil der Verteidigungsrechte ist, dem betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände sowie zu den von ihr zur Stützung ihrer Behauptung, dass eine Zuwiderhandlung gegen den EG-Vertrag vorliege, herangezogenen Schriftstücken sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Oktober 1974, Transocean Marine Paint Association/Kommission, 17/74, Slg. 1974, 1063, Randnr. 15, vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 10, Kali & Salz, Randnr. 174, sowie Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 66).
  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    142 Nach dem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, dass die Adressaten von Entscheidungen der Behörden, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigten, Gelegenheit erhalten müssten, ihren Standpunkt sachgerecht darzulegen (Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1974 in der Rechtssache 17/74, Transocean Marine Paint/Kommission, Slg. 1974, 1063, Randnr. 15), bestehe jedoch ein Anspruch darauf, vom Rat und von der Kommission gehört zu werden, um die Streichung von der Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen zu erreichen.
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   Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1974 - 17/74   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.09.1974 - 17/74 (https://dejure.org/1974,7604)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. September 1974 - 17/74 (https://dejure.org/1974,7604)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Transocean Marine Paint Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1974 - 17/74
    Zwischen den Parteien ist unstreitig, daß der Gerichtshof nach Artikel 174 des Vertrages befugt ist, eine Entscheidung der Kommission teilweise aufzuheben, und zweifellos steht diese Auffassung, daß der Gerichtshof diese Befugnis hat, im Einklang mit der Rechtsprechung: Ich verweise auf die Rechtssachen 18/62, Barge/Hohe Behörde - Slg. 1963, 561, 66/63, Niederlande/Hohe Behörde - Slg. 1964, 1147 und 56 und 58/64, Grundig - Slg. 1966, 321.
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