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   EuGH, 27.02.1980 - 170/78   

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EuGH, 27.02.1980 - 170/78 (https://dejure.org/1980,953)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.1980 - 170/78 (https://dejure.org/1980,953)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - 170/78 (https://dejure.org/1980,953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    1 . STEUERVORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - ZIEL - VERBOT DER DISKRIMINIERUNG ZWISCHEN EINGEFÜHRTEN UND GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN WAREN - VERBOT VON ABGABEN , DIE ANDERE PRODUKTIONEN MITTELBAR ZU SCHÜTZEN GEEIGNET SIND

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des vereinigten Königreiches gegen seine Verpflichtungen aus Art. 95 Abs. 2 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) durch Erhebung einer relativ höheren Verbrauchssteuer auf stillen leichten Wein als auf Bier; Auslegung von ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERVORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - ZIEL - VERBOT DER DISKRIMINIERUNG ZWISCHEN EINGEFÜHRTEN UND GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN WAREN - VERBOT VON ABGABEN , DIE ANDERE PRODUKTIONEN MITTELBAR ZU SCHÜTZEN GEEIGNET SIND

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-381/05

    VERGLEICHENDE WERBUNG ZWISCHEN PRODUKTEN OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG UND PRODUKTEN

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann dann, wenn Waren in gewisser Weise gleichen Bedürfnissen dienen können, von einem gewissen Grad der Substitution zwischen ihnen ausgegangen werden (Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, Slg. 1980, 417, Randnr. 14, und vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, Slg. 1987, 3299, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    Bei Zugrundelegung der in den Urteilen vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67 (Fink-Frucht, Slg. 1968, 333), vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181), vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787), vom 27. Februar 1980 (a. a. O.) und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1983, 601) entwikkelten Kriterien handele es sich bei Wein aus Weintrauben und Obstwein um gleichartige Waren.

    In den Urteilen vom 27. Februar 1980 (a. a. O.) sei diese Aussage leicht abgewandelt, jedoch nicht zurückgenommen worden.

    e) In dem Urteil Hansen (a. a. O.) und in den Urteilen vom 27. Februar 1980 (a. a. O.) habe der Gerichtshof anerkannt, daß es den Mitgliedstaaten freistehe, steuerliche Vorzugsregelungen beizubehalten, die aus legitimen wirtschaftlichen oder sozialen Gründen gerechtfertigt seien, wie etwa der Verwendung bestimmter Rohstoffe oder der Erhaltung bestimmter Gruppen von Erzeugern.

    In seinem Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417) habe der Gerichtshof nicht nur auf den augenblicklichen Zustand des Marktes abgestellt, sondern auch auf die im Rahmen des freien Warenverkehrs gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten und auf neue Anreize für die Substitution von Erzeugnissen.

    Durch eine solche Regelung werden die inländischen Erzeugnisse von vornherein von der höheren Besteuerung ausgenommen, da sie niemals die Voraussetzungen für diese erhöhte Besteuerung erfüllen werden und es allein im Willen des nationalen Gesetzgebers liegt, durch Nichterlaß einer allgemeinen, auf alle Branntweine anwendbaren Regelung diese Situation, ungeachtet der Ähnlichkeiten oder Unterschiede bezüglich der Herstellungsbedingungen, der Qualität, des Preises und des Wettbewerbs zwischen inländischen Erzeugnissen und aus den anderen Mitgliedstaaten eingeführten Erzeugnissen, auf unbestimmte Zeit zu verlängern." Die ausschließliche Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 2 wurde nur in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Urteil vom 27. Februar 1980, Slg. 1980, 417 und Urteil vom 12. Juli 1983, Slg. 1983, 2265) angenommen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1982 - 216/81

    COGIS (Compagnia Generale Interscambi) gegen Amministrazione delle Finanze dello

    - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 - Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland -, Slg. 1980, 417.

    Es muß - was in der Rechtssache 170/78 4 in bezug auf die Besteuerung von Bier und Wein im Vereinigten Königreich noch zu behandeln ist - zwischen derartigen Erzeugnissen lediglich ein angemessenes Besteuerungsverhältnis bestehen.

    - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 - Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland -, Slg. 1980, 417.5 - Urteil vom 8. Januar 1980 in der Rechtssache 21/79 - Kommission/Italienische Republik -, Slg. 1980, 1.6 - Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 28/79 - La Providence agricole de la Champagne/Rat -, Slg. 1979, 3091.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    31: - Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, Randnr. 14) und vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-230/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-1909, Randnr. 9).

    37: - Siehe oben, Nr. 65.38: - Urteil in der Rechtssache 170/78 (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 9).

    40: - Urteil in der Rechtssache 170/78 (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-230/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    Damit ein Verstoß gegen Artikel 95 Absatz 2 festgestellt werden kann, muß nachgewiesen sein, daß die inländische Steuerregelung mittelbare Schutzwirkung zugunsten der inländischen Produktion entfaltet (so z. B. Urteil in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, Randnr. 9).

    Es reicht, wenn nachgewiesen ist, daß "eine bestimmte steuerliche Regelung angesichts ihrer Merkmale die im Vertrag genannte Schutzwirkung zur Folge haben kann" (Rechtssache 170/78, a. a. O., Randnr. 10), beispielsweise durch Verringerung des potentiellen Verbrauchs der eingeführten Produkte (Urteil in der Rechtssache 216/81, COGIS, Slg. 1982, 2701, Randnr. 11).

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, a. a. O., Randnr. 14) hierzu ausgeführt hat,.

  • BFH, 05.08.2002 - VII R 105/99

    Europarecht - Gemeinschaftsrecht - Vereinbarkeit - Deutsche Bierbesteuerung -

    Da anders als beim Vergleich der Abgaben auf gleichartige Waren gemäß Art. 95 Abs. 1 EGV ein arithmetischer Belastungsvergleich hier nicht möglich ist, kann die Eignung der Abgabe zum mittelbaren Schutz der inländischen Produktion im Einzelfall nur aufgrund eines Abwägungsprozesses aller wirtschaftlich in Betracht kommenden einschlägigen Umstände prognostiziert werden, wobei auch statistische Daten in die Beurteilung einfließen können (EuGH-Urteil vom 27. Februar 1980, Rs. 170/78 --Kommission/Vereinigtes Königreich--, EuGHE 1980, 417, 433; s. auch BFH in BFH/NV 1995, 829, 831, m.w.N.).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-167/05

    DIE UNTERSCHIEDLICHE BESTEUERUNG VON BIER UND WEIN IN SCHWEDEN VERSTÖSST NICHT

    Die Kommission meint hierzu unter Verweis auf das Urteil vom 27. Februar 1980, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1980, 417, Randnr. 14), dass die genannte Regelung die Verbrauchsgewohnheiten zementiere, indem sie den Vorteil des Biers als inländischem Erzeugnis verstärke und eine Ungleichbehandlung in Bezug auf das kommerzielle Potenzial von Wein als dem aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Erzeugnis vorsehe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-601/21

    Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    55 Vgl. z. B. Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, EU:C:1980:53), und vom 17. Dezember 1980, Kommission/Belgien (149/79, EU:C:1980:297).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96

    Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer -

    Vgl. auch Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, Randnr. 5), in dem der Gerichtshof erneut bekräftigt hat, daß Artikel 95 "insgesamt auf die Beseitigung von Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs und der normalen Wettbewerbsverhältnisse zwischen Mitgliedstaaten infolge einer diskriminierenden oder schützenden inländischen Besteuerung [zielt]", sowie unlängst Urteil Ayuntamiento de Ceuta (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 29).
  • EuGH, 14.01.1981 - 140/79

    Chamial Farmaceutici

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/ Vereinigtes Königreich) ergebe sich, daß die Festsetzung einer angemessenen Steuerrelation zwischen zwei Produkttypen in einer solchen Situation außerordentlich schwierig sei.
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 184/94

    Besteuerung von Bier und Wein; Erhebung einer Mindestverbrauchsteuer; Allgemeines

  • EuGH, 18.04.1991 - C-230/89

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-167/05

    Kommission / Schweden - Alkoholische Getränke - Unterschiedliche Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Artikel

  • EuGH, 14.01.1981 - 46/80

    Vianl / Orbat

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1983 - 38/82

    Hauptzollamt Flensburg gegen Firma Hansen GmbH & Co. - Besteuerung von Branntwein

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-289/96

    Dänemark / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1989 - 323/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 356/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1983 - 319/81

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89

    Strafverfahren gegen Enzo Nespoli und Giuseppe Crippa. - Freier Warenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

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Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1983 - 170/78   

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https://dejure.org/1983,1930
EuGH, 12.07.1983 - 170/78 (https://dejure.org/1983,1930)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1983 - 170/78 (https://dejure.org/1983,1930)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - 170/78 (https://dejure.org/1983,1930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - ABGABEN , DIE GEEIGNET SIND , ANDERE PRODUKTIONEN MITTELBAR ZU SCHÜTZEN - KONKURRIERENDE ERZEUGNISSE - BEURTEILUNGSKRITERIEN - AUGENBLICKLICHER ZUSTAND DES MARKTES UND ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2028 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 12.07.1983 - 170/78
    D - Zur Rückwirkung des Urteils Sollte der Gerichtshof wider Erwarten dahin entscheiden, daß die Steuerregelung des Vereinigten Königreichs gegen Artikel 95 Absatz 2 verstoße, könnten daraus rückwirkend bestimmte individuelle Rechte entstehen, sofern der Gerichtshof diese Rückwirkung nicht entsprechend den in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Defrenne, Rechtssache 43/75, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    Eine Prüfung der dänischen Rechtsvorschriften anhand der im Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265) niedergelegten Kriterien belege deutlich den diskriminierenden Charakter der Besteuerung der eingeführten Weine aus Weintrauben, was die steuerliche Belastung bezogen auf den Alkoholgehalt und das Volumen angehe.

    In seinem Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417) habe der Gerichtshof nicht nur auf den augenblicklichen Zustand des Marktes abgestellt, sondern auch auf die im Rahmen des freien Warenverkehrs gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten und auf neue Anreize für die Substitution von Erzeugnissen.

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/ Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265) entschieden, daß auf den ersten Blick sehr unterschiedliche Erzeugnisse wie Wein und Bier in einem Substitutionsverhältnis stehen könnten, da sie bei gleichen Verbrauchergruppen, die sich nicht notwendigerweise in einem bestimmten Mitgliedstaat oder in einem bestimmten Gebiet befinden müßten,.

    Das Kriterium der Gleichartigkeit Den zwölf Urteilen, die in den vorliegenden Rechtssachen im einzelnen zitiert worden sind (Rechtssachen 27/67, 31/67, 148/77, 45/75, 168/78, 169/78, 170/78 (zwei Urteile), 171/78, 45/79, 46/80, 206/81 und 319/81), lassen sich folgende Merkmale des für die Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 1 entscheidenden Kriteriums der Gleichartigkeit von Waren entnehmen.

    Durch eine solche Regelung werden die inländischen Erzeugnisse von vornherein von der höheren Besteuerung ausgenommen, da sie niemals die Voraussetzungen für diese erhöhte Besteuerung erfüllen werden und es allein im Willen des nationalen Gesetzgebers liegt, durch Nichterlaß einer allgemeinen, auf alle Branntweine anwendbaren Regelung diese Situation, ungeachtet der Ähnlichkeiten oder Unterschiede bezüglich der Herstellungsbedingungen, der Qualität, des Preises und des Wettbewerbs zwischen inländischen Erzeugnissen und aus den anderen Mitgliedstaaten eingeführten Erzeugnissen, auf unbestimmte Zeit zu verlängern." Die ausschließliche Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 2 wurde nur in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Urteil vom 27. Februar 1980, Slg. 1980, 417 und Urteil vom 12. Juli 1983, Slg. 1983, 2265) angenommen.

    Dies ergebe sich vor allem aus Ihrem zweiten Urteil in der Rechtssache 170/78.

    Die anderen von ihr vorgelegten Zahlen weisen ja wohl unter Berücksichtigung Ihrer Urteile in der Rechtssache 170/78 auf einen protektionistischen Charakter hin.

    Bereits aus diesem Grund - unter Berücksichtigung Ihres Urteils in der Rechtssache 170/78 - ist der protektionistische Charakter des Steuersatzes für Whisky nach meiner Meinung nicht bewiesen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 356/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

    5 - Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265, 2288.6 - Urteile vom 27. Februar 1980, "Besteuerung von Branntwein", in der Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Sle.

    - Zwischenurteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, 432; Urteil vom 12. Juli 1983 in derselben Rechtssache, Slg. 1983, 2265, 2286.

    - Kommission/Dänemark, Randnr. 7; Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 9.

    - Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 621.19 - Rechtssache 278/83, Slg. 1985, 2503, 2509.20 - Urteil vom 27. Februar 1980, Kommission Vereinigtes Königreich, a. a. O., 432, Randnr. 5.21 - Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, a. a. O., Randnr. 6; Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, a. a. O., Randnr. 7.

    Die Schlußanträge des Generalanwalts Gerhard Reischl in der zitierten Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 441, gehen in die gleiche Richtung.

    - Im gleichen Sinne siehe Schlußanträge des Generalanwalts Reischl in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 441, und Slg. 1983, 2299.

  • EuG, 18.06.2008 - T-175/06

    Coca-Cola / OHMI - San Polo (MEZZOPANE) - Gemeinschaftsmarke -

    Der Gerichtshof hat jedoch die Auffassung eingenommen, dass in Anbetracht der großen Qualitäts- und dementsprechend Preisunterschiede zwischen den Weinen zur Ermittlung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Bier, einem volkstümlichen und in großem Umfang konsumierten Getränk, und Wein entscheidend auf die dem allgemeinen Publikum am ehesten zugänglichen Weine abzustellen ist, bei denen es sich im Regelfall um die leichtesten und billigsten Weine handelt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, Slg. 1987, 3299, Randnr. 10; vgl. auch Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, Slg. 1983, 2265, Randnr. 8, und vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-167/05

    DIE UNTERSCHIEDLICHE BESTEUERUNG VON BIER UND WEIN IN SCHWEDEN VERSTÖSST NICHT

    Die im Rahmen der vorliegenden Klage streitige Steuerregelung habe denselben Gegenstand wie die, um die es in Randnr. 27 des Urteils vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1983, 2265), gegangen sei und die nach den Feststellungen des Gerichtshofs zur Folge gehabt habe, dass Wein aus anderen Mitgliedstaaten einer höheren Besteuerung unterlegen habe, die geeignet gewesen sei, die einheimische Bierproduktion zu schützen, die unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs die nächstliegende Bezugsgröße darstelle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09

    Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung

    Nach der Rechtsprechung steht diese Bestimmung einer steuerlichen Regelung entgegen, die eine eingeführte Ware unmittelbar oder mittelbar gegenüber einer inländischen Ware benachteiligt, sei es, weil sie nur die eingeführte Ware belastet, sei es, weil sie diese stärker belastet oder die Bedingungen für ihre Entrichtung oder Bemessung ungünstiger sind; Urteile vom 16. Juni 1966, Lütticke (57/65, Slg. 1966, 258), vom 22. Juni 1976, Bobie Getränkevertrieb (127/75, Slg. 1976, 1079), vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien (21/79, Slg. 1980, 1), vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland (55/79, Slg. 1980, 481), vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1983, 2265), vom 3. Juli 1985, Kommission/Italien (277/83, Slg. 1985, 2049), vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum (C-90/94, Slg. 1997, I-4085), vom 2. April 1998, 0utokumpu (C-213/96, Slg. 1998, I-1777), vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana (C-68/96, Slg. 1998, I-3775), vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), vom 19. September 2002, Tulliasiamies und Siilin (C-101/00, Slg. 2002, I-7487, Randnr. 54), vom 5. Oktober 2006, Németh (C-290/05 und C-333/05, Slg. 2006, I-10115), und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski (C-313/05, Slg. 2007, I-513).
  • EuG, 22.09.2021 - T-195/20

    Sociedade da Água de Monchique/ EUIPO - Ventura Vendrell (chic ÁGUA ALCALINA 9,5

    So ist entschieden worden, dass in Anbetracht der großen Qualitäts- und dementsprechend Preisunterschiede zwischen Weinen zur Ermittlung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Bier, einem volkstümlichen und in großem Umfang konsumierten Getränk, und Wein entscheidend auf die dem allgemeinen Publikum am ehesten zugänglichen Weine abzustellen ist, bei denen es sich im Regelfall um die leichtesten und billigsten Weine handelt (Urteile vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, EU:C:1983:202, Rn. 8, vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, EU:C:1987:353, Rn. 10, und vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, EU:C:1999:316, Rn. 18).
  • EuG, 03.10.2012 - T-584/10

    Yilmaz / OHMI - Tequila Cuervo (TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO) -

    Der Gerichtshof hat jedoch, wie vom Gericht ebenfalls hervorgehoben, ausgeführt, dass in Anbetracht der großen Qualitäts- und dementsprechend Preisunterschiede zwischen Weinen zur Ermittlung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Bier, einem volkstümlichen und in großem Umfang konsumierten Getränk, und Wein entscheidend auf die dem allgemeinen Publikum am ehesten zugänglichen Weine abzustellen ist, bei denen es sich im Regelfall um die leichtesten und billigsten Weine handelt (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, Slg. 1987, 3299, Randnr. 10; vgl. auch Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, Slg. 1983, 2265, Randnr. 8, und vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 18).
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 184/94

    Besteuerung von Bier und Wein; Erhebung einer Mindestverbrauchsteuer; Allgemeines

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  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-167/05

    Kommission / Schweden - Alkoholische Getränke - Unterschiedliche Besteuerung von

    19 - Urteil vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1983, 2265, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1987 - 194/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes ist in diesem Punkt ganz eindeutig: Handelt 12 - Siehe Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265.13 - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Sle 1974, 837, 852, Randnr. 5.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 112/84

    Michel Humblot gegen Directeur des services fiscaux.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98

    Socridis

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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 15.05.1979 - W 170/78   

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VG Hamburg, 15.05.1979 - W 170/78 (https://dejure.org/1979,23576)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.1979 - W 170/78 (https://dejure.org/1979,23576)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 1979 - W 170/78 (https://dejure.org/1979,23576)
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   VG Stuttgart, 04.09.1978 - X 170/78   

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VG Stuttgart, 04.09.1978 - X 170/78 (https://dejure.org/1978,19808)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.09.1978 - X 170/78 (https://dejure.org/1978,19808)
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   Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78 (https://dejure.org/1982,10028)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.06.1982 - 170/78 (https://dejure.org/1982,10028)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - 170/78 (https://dejure.org/1982,10028)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

    Besteuerung von Wein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    Entscheidend ist lediglich, wie der Gerichtshof -in seinen Branntwein- Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 55/79 Urteilen vom 27. Februar 19802.

    - Kommission/Irland -, Slg. 1980, 481 ; Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79 - Hans Just/Ministerium für das Steuerwesen -, Slg. 1980, 501.

  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    Diese Feststellung bestätigt die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach bei der Bestimmung der Gleichartigkeit beziehungsweise der Substituierbarkeit darauf abzustellen ist, ob die betreffenden Erzeugnisse "in den Augen des Verbrauchers die gleichen Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen" (vgl. Rechtssachen 45/75, Rewe '), und wonach Artikel 95 Absatz 2 schon dann anwendbar ist, wenn ein eingeführtes Erzeugnis mit der geschützten inländischen Produktion bei einer oder mehreren wirtschaftlichen Verwendungen im Wettbewerb steht (vgl. Rechtssache 27/67, Fink-Frucht2.

    - Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67 - Firma Fink-Frucht GmbH/Hauptzollamt MUnchcn- Landsbcrgcr Straße -, Slg. 1968, 333.

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    Diese Feststellung bestätigt die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach bei der Bestimmung der Gleichartigkeit beziehungsweise der Substituierbarkeit darauf abzustellen ist, ob die betreffenden Erzeugnisse "in den Augen des Verbrauchers die gleichen Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen" (vgl. Rechtssachen 45/75, Rewe '), und wonach Artikel 95 Absatz 2 schon dann anwendbar ist, wenn ein eingeführtes Erzeugnis mit der geschützten inländischen Produktion bei einer oder mehreren wirtschaftlichen Verwendungen im Wettbewerb steht (vgl. Rechtssache 27/67, Fink-Frucht2.

    Gleichzeitig hat der Gerichtshof in seinem Zwischenurteil in der vorliegenden Sache verdeutlicht, daß die Steuerpolitik eines Mitgliedstaats nicht dazu dienen darf, "die gegebenen Verbrauchsgewohnheiten zu zementieren, um einer mit deren Befrie- 1 - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 - Rewe-Zcntrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/Hauptzollamt Landau (Pfalz) -, Slg. 1976, 181.

  • EuGH, 27.02.1980 - 68/79

    Just

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    - Kommission/Irland -, Slg. 1980, 481 ; Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79 - Hans Just/Ministerium für das Steuerwesen -, Slg. 1980, 501.
  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78 - Kommission/Königreich Dänemark -, Slg. 1980, 447; .
  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 - Kommission/Französische Republik -, Slg. 1980, 347;.
  • EuGH, 27.02.1980 - 170/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    In tatsächlicher Hinsicht ist dabei lediglich nachzutragen, daß seit 1977 das Ausein- 1 - Slg. 1980, 417, 438 ff.
  • EuGH, 14.01.1981 - 46/80

    Vianl / Orbat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    1978, 1787; Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici/DAF -, Slg. 1981, 1 ; Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 46/80 - S.p.A. Vinal/S.p.A. Orbat -, Slg. 1981, 77, mit weiteren Nachweisen.
  • EuGH, 27.02.1980 - 169/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78 - Kommission/Italienische Republik -, Slg. 1980, 385;.
  • EuGH, 14.01.1981 - 140/79

    Chamial Farmaceutici

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
    1978, 1787; Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici/DAF -, Slg. 1981, 1 ; Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 46/80 - S.p.A. Vinal/S.p.A. Orbat -, Slg. 1981, 77, mit weiteren Nachweisen.
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 170/78   

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https://dejure.org/1979,6868
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 170/78 (https://dejure.org/1979,6868)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.1979 - 170/78 (https://dejure.org/1979,6868)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 1979 - 170/78 (https://dejure.org/1979,6868)
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  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

    Besteuerung von Wein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 170/78
    Eine solche Austauschbarkeit liegt nach dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 27/67 (Firma Fink-Frucht GmbH gegen Hauptzollamt München- Landsberger Straße, Urteil vom 4. April 1968, Slg. 1968, 333) dann vor, wenn das Inlandsprodukt mit der eingeführten Ware "im Hinblick auf eine oder mehrere wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeiten in Wettbewerb steht, ohne daß jedoch der Tatbestand der Gleichartigkeit im Sinne von Artikel 95 Absatz 1 erfüllt ist".

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn er in dem bereits genannten Urteil in der Rechtssache 27/67 (Fink-Frucht) feststellt, daß nicht jede Höherbelastung eingeführter Waren auch schon einen Verstoß gegen Absatz 2 bedeute und deshalb der nationale Richter zu prüfen habe, unterhalb welcher Höhe die Abgabe keine Schutzwirkung mehr entfalte.

  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 170/78
    Im Unterschied zu den Rechtssachen 168/78, 169/78, 171/78 und 55/79, zu denen ich soeben Ausführungen gemacht habe, ist diese Klage nicht auf Artikel 95 Absatz 1 des EWG-Vertrages gestützt, sondern lediglich auf dessen Absatz 2. Wie wir in den genannten Verfahren gesehen haben, enthält Absatz 1 in erster Linie ein Gleichbehandlungsgebot, während Absatz 2 schon seinem Wortlaut nach auf eine Protektionseignung der Einfuhrbelastung abstellt, indem er es den Mitgliedstaaten verbietet, auf Einfuhrwaren aus anderen Mitgliedstaaten Abgaben zu erheben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen.

    Wie ich bereits in meinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 168/78 ausführlich nachgewiesen habe, ist es Aufgabe von Artikel 95 des EWG-Vertrags, der zu den Grundlagen der Gemeinschaft gehört, die Lücke zu schließen, die nach dem Abbau der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung sowie dem Wegfall der mengenmäßigen Beschränkungen den Mitgliedstaaten zur Errichtung neuer Hindernisse verblieben sein könnte.

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