Rechtsprechung
AG München, 13.04.2016 - 171 C 28560/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Keine Raten für Ältere
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Zu alt für einen Ratenkredit? 84-Jährige klagt wegen Diskriminierung
- lto.de (Kurzinformation)
Altersdiskriminierung: Im Alter bitte nur bar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Ratenzahlung für Ältere
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Das Versagen von Ratenzahlungen gegenüber betagten Kunden ist ein Fall zulässiger Altersdiskriminierung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Ratenvertrag für Senioren - Betagten Kunden eine Ratenzahlung zu verweigern, ist sachlich begründete, also zulässige Altersdiskriminierung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vertragspartner darf Ratenzahlungen bei älteren Menschen ablehnen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Handyvertrag mit Krebs!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Ratenzahlung für Alte
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vertragspartner darf Ratenzahlungen bei älteren Menschen ablehnen
Verfahrensgang
- AG München, 13.04.2016 - 171 C 28560/15
- LG München I, 04.05.2017 - 31 S 7910/16
Papierfundstellen
- WM 2018, 1744
Wird zitiert von ... (2)
- AG Kassel, 07.09.2023 - 435 C 777/23
Altersdiskriminierung durch Bank: 3.000 Euro Entschädigung für 88-Jährigen …
Selbst wenn man bei Ratenzahlungskreditverträgen die Laufzeit der Verträge bezüglich der Rückzahlung des gewährten Darlehens berücksichtigt (so AG München, Urteil vom 13.04.2016 - 171 C 28560/15, zit. n. juris), so gilt dies nicht für die hier zu betrachtende Fallkonstellation. - LG München I, 04.05.2017 - 31 S 7910/16 Landgericht München I Az.: 31 S 7910/16 171 C 28560/15 AG München.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 13.04.2016, Az 171 C 28560/15, wird zurückgewiesen.
Das am 13.04.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts München, Az.: 171 C 28560/15 wird dahingehend abgeändert, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin eine der Höhe nach in des Ermessen des Gerichts gestellte Entschädigung zu bezahlen zzgl- Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 17.11.2015, sowie die Klägerin von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 334, 75 Euro freizustellen, zzgl.