Rechtsprechung
AG München, 25.05.2018 - 172 C 10218/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Leben ohne Internet?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine einstweilige Verfügung gegen Sperrung des DSL-Anschlusses - Zugriff auf Internet auch über Handy oder öffentliches WLAN möglich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Internetverbindung am Wohnort
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kein Eilrechtsschutz gegen Sperrung des Internetanschlusses
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Die Sperrung des Internetanschlusses muss nicht einstweilig vor der Entscheidung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren aufgehoben werden
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Kein Eilrechtsschutz gegen Sperrung des Internetanschlusses
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Gesperrter Internetanschluss rechtfertigt keine Eilbedürftigkeit für Erlass einer einstweiligen Verfügung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine einstweilige Verfügung gegen Sperrung des DSL-Anschlusses
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)
DSL-Anschluß nicht lebensnotwendig
Papierfundstellen
- MMR 2019, 60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Baden-Baden, 03.12.2012 - 2 T 65/12
Einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung eines Internet- und Telefonanschlusses …
Auszug aus AG München, 25.05.2018 - 172 C 10218/18
Im Gegensatz zu dem vom Antragssteller zitierten Urteil des LG Baden-Baden vom 03.12.2012, 2 T 65/12) wurde gerade nicht behauptet, dass Handytelefonate nicht möglich sind.