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   AG München, 25.05.2018 - 172 C 10218/18   

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https://dejure.org/2018,18560
AG München, 25.05.2018 - 172 C 10218/18 (https://dejure.org/2018,18560)
AG München, Entscheidung vom 25.05.2018 - 172 C 10218/18 (https://dejure.org/2018,18560)
AG München, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 172 C 10218/18 (https://dejure.org/2018,18560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 3, § 91, § 940
    Anforderungen an die Darlegung des Verfügungsgrundes

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung des Verfügungsgrundes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Leben ohne Internet?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung gegen Sperrung des DSL-Anschlusses - Zugriff auf Internet auch über Handy oder öffentliches WLAN möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Internetverbindung am Wohnort

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Eilrechtsschutz gegen Sperrung des Internetanschlusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Sperrung des Internetanschlusses muss nicht einstweilig vor der Entscheidung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren aufgehoben werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kein Eilrechtsschutz gegen Sperrung des Internetanschlusses

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Gesperrter Internetanschluss rechtfertigt keine Eilbedürftigkeit für Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung gegen Sperrung des DSL-Anschlusses

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Baden-Baden, 03.12.2012 - 2 T 65/12

    Einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung eines Internet- und Telefonanschlusses

    Auszug aus AG München, 25.05.2018 - 172 C 10218/18
    Im Gegensatz zu dem vom Antragssteller zitierten Urteil des LG Baden-Baden vom 03.12.2012, 2 T 65/12) wurde gerade nicht behauptet, dass Handytelefonate nicht möglich sind.
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