Rechtsprechung
AG München, 09.06.2011 - 173 C 33578/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- openjur.de
§ 910 BGB; § 15a EGZPO; § 1 Nr. 2 BaySchlG
Das Bayerische Schlichtungsgesetz ist so auszulegen, dass es jegliche Ansprüche umfasst, die unmittelbar oder mittelbar aus einem Überwuchs hergeleitet werden
Kurzfassungen/Presse (5)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Streitende Nachbarn...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streitende Nachbarn und die obligatorische Streitschlichtung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Streit zwischen Münchner Nachbarn um einen kaputten Zaun gehört vor die Schlichtungsstelle
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Schlichtung vor Klageerhebung bei nachbarlichen Streitigkeiten wegen Überwuchses obligatorisch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung?