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   BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84   

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BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens (Multiple-Choice-Verfahren) als Form der Ärztlichen Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - "Beschränkung auf zweimalige Wiederholung verfassungsgemäß"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorprüfung - Arzt - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorprüfung - Arzt - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 1
  • NJW 1989, 2317 (Ls.)
  • NJW 1989, 2939 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 850
  • DVBl 1989, 814
 
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Wird zitiert von ... (571)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Auf die Sprungrevision des Beklagten wies das Bundesverwaltungsgericht durch sein Urteil vom 18. Mai 1982 (BVerwGE 65, 323 = Buchholz 421.0 Nr. 159) die Klage insgesamt ab.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend ausführt, ist damit die wesentliche Entscheidung darüber getroffen, wie einerseits der im Verfassungsrang stehende Gemeinschaftswert der Volksgesundheit geschützt und gefördert werden soll, andererseits das Grundrecht der Berufsfreiheit im Bereich der Ärzteausbildung auszugestalten und einzuschränken ist (BVerwGE 65, 323 (325)).

    Liegt sie von vornherein im Grenzbereich dessen, was viele Studenten bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad normalerweise leisten können, und das ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts für die 60 vom Hundert-Grenze anzunehmen (BVerwGE 65, 323 (340)), so müssen zwangsläufig schon kleine Abweichungen des Schwierigkeitsgrades zu drastischen Schwankungen der Mißerfolgsquote führen.

    Dem Verordnungsgeber gebühre bei einem solchen Sachverhalt ein zeitlicher Anpassungsspielraum, den die Dritte Änderungsverordnung zur Approbationsordnung vom 15. Juli 1981 (AppOÄ 1981) durch eine "Nachbesserung" des § 14 Abs. 5 in verfassungsmäßiger Weise genutzt habe (BVerwGE 65, 323 (341 f.)).

    Daher sei trotz der Schwierigkeiten, Einigkeit über den notwendigen Mindeststandard an Wissen herbeizuführen, unter diesem Gesichtspunkt gegen die absolute Bestehensgrenze nichts einzuwenden (BVerwGE 65, 323 (338)).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Die Ärztliche Prüfung, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 BÄO eine Voraussetzung für die Approbation als Arzt bildet, ist eine subjektive Zulassungsvoraussetzung, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG ) eingegriffen wird (grundlegend BVerfGE 7, 377 (406) - Apothekenurteil).

    Obwohl nach Art. 12 Abs. 1 GG strenge fachliche Qualifikationsnachweise verlangt werden dürfen, können die entsprechenden Regelungen nur Bestand haben, wenn sie zu diesem Zweck nicht außer Verhältnis stehen, wenn sie also dafür geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar sind (st. Rspr.; BVerfGE 7, 377 (406); 69, 209 (218) m.w.N.).

    a) Subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind Teil der rechtlichen Ordnung eines Berufsbildes (BVerfGE 7, 377 (406); 25, 236 (247)).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 9, 338 (346); 13, 97 (107); 25, 236 (247); 78, 179 (192)).

    Dessen Schutz rechtfertigt bei Ärzten strenge fachliche Maßstäbe und sogar einen gewissen "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen (vgl. BVerfGE 25, 236 (248)).

    a) Subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind Teil der rechtlichen Ordnung eines Berufsbildes (BVerfGE 7, 377 (406); 25, 236 (247)).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Dazu sind sie als Mittel geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 (316)).

    Erforderlich ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann, wenn ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. BVerfGE 30, 292 (316); 75, 246 (269)).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Gesetzgeber soll im Bereich der Grundrechtsausübung die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und, sofern Einzelregelungen einer Verordnung überlassen bleiben, die Tendenz und das Programm schon so weit umreißen, daß sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen (BVerfGE 20, 296 (305); 38, 61 (83); 58, 257 (268)).

    Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (BVerfGE 19, 17 (30); 58, 257 (277); 62, 203 (210)).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (BVerfGE 19, 17 (30); 58, 257 (277); 62, 203 (210)).

    Es ist ein Gebot der Praktikabilität, die Aufstellung etwa von Prüfungsstoffkatalogen dem Verordnungsgeber zu überlassen, der sich dabei an dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Prüfung orientieren muß (vgl. BVerfGE 62, 203 (212) mit Beispielen, unter anderem § 4 Abs. 1 BÄO).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1982 - 9 S 1863/81

    Arzt; Prüfung; absolute Bestehensgrenze; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Hingegen verpflichtete der Verwaltungsgerichtshof den Beklagten des Ausgangsverfahrens, die Vorprüfung des Beschwerdeführers für bestanden zu erklären (DÖV 1982, S. 507).

    Das hat der Verwaltungsgerichtshof im Ausgangsverfahren des Beschwerdeführers zu 2) zutreffend dargetan (DÖV 1982, S. 507).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    aa) Die weitgehende oder vollständige Freistellung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist dann erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem der Gesetzgeber unter Bewirkung geringerer Ungleichheiten das angestrebte Regelungsziel gleich wirksam erreichen oder fördern kann (entsprechend für Eingriffskonstellationen vgl. BVerfGE 80, 1 ; 117, 163 ; 121, 317 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Die Leistungsanforderungen in einer solchen Prüfung und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die Prüfungsschranke darf nach Art und Höhe nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 80, 1 [24]).

    Aber auch die Bestehensgrenze, also der Maßstab für ungenügende Prüfungsleistungen, läßt sich nicht starr und ohne den Blick auf durch schnittliche Ergebnisse bestimmen (zu einer ähnlichen Problematik bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren vgl. BVerfGE 80, 1 [26 ff.]).

    Auszugehen ist von dem Zweck, dem eine Prüfung als Berufszugangsschranke dient und den sie nach Art. 12 Abs. 1 GG nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verfolgen darf (vgl. BVerfGE 80, 1 [24 ff.]).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Da das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG schon durch die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts verletzt worden ist, ist die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, um eine Verkürzung des Rechtsweges zu vermeiden (vgl. BVerfGE 80, 1 [34]).
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Rechtsprechung
   EuGH, 18.02.1986 - 174/84   

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EuGH, 18.02.1986 - 174/84 (https://dejure.org/1986,1805)
EuGH, Entscheidung vom 18.02.1986 - 174/84 (https://dejure.org/1986,1805)
EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - 174/84 (https://dejure.org/1986,1805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bulk Oil / Sun International

    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - POLITIK , DIE KEINE BINDENDE MASSNAHME DARSTELLT - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Bulk Oil / Sun International

  • Wolters Kluwer

    Mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhr von Rohöl; Vereinbarkeit der Politik mit dem Gemeinschaftsrecht; Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen; Qualifizierung nichtbindender Maßnahmen; Beschränkungen aus Gründen der Sittlichkeit, Ordnung und ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 12

  • rechtsportal.de

    EG-Vertrag Art. 12
    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - POLITIK , DIE KEINE BINDENDE MASSNAHME DARSTELLT - EINBEZIEHUNG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vom Vereinigten Königreich verhängte mengenmäßige Beschränkungen bei der Ausfuhr von Rohöl in Drittländer (Israel) - Gültigkeit unter dem Gesichtspunkt des Abkommens EWG-Israel.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    52 Selbst wenn jedoch das Vereinigte Königreich seiner Verpflichtung nach der Entscheidung vom 9. Oktober 1961, seine Politik mitzuteilen, nicht nachgekommen sei, so sei doch die Mitteilungspflicht keine gemeinschaftsrechtliche Regel, die im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64.

    (Costa/ENEL, Slg. 1964, 1251) unmittelbare Wirkung habe, da die Entscheidung von 1961 die Mitgliedstaaten nicht verpflichte, die Billigung der beabsichtigten Maßnahmen zu erlangen oder auch nur um sie nachzusuchen.

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    34 Das Vorbringen der Klägerin, in dieser Auslegung sei Artikel 10 der Verordnung Nr. 2603/69 mit Artikel 113 EWG-Vertrag unvereinbar und daher nichtig, kann sich zwar dem ersten Anschein nach auf das Gutachten des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 (Gutachten 1/78, Slg. 1979, 2871) stützen, wo der Gerichtshof folgendes ausgeführt hat: "Die Erwägung, daß die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen der Gemeinschaft zu den Drittländern Auswirkungen auf bestimmte Bereiche der Wirtschaftspolitik haben kann, etwa auf die Versorgung der Gemeinschaft mit Rohstoffen oder die Preispolitik, wie dies gerade bei der Regelung des internationalen Rohstoffhandels der Fall ist, bietet... keinen Anlaß, derartige Bereiche vom Anwendungsgebiet der Vorschriften über die gemeinsame Handelspolitik auszunehmen.
  • EuGH, 24.11.1982 - 249/81

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    Auch nichtbindende Maßnahmen einer Regierung können das Verhalten von Unternehmen in dem betreffenden Staat beeinflussen und damit die Ziele der Gemeinschaft vereiteln (vgl. Urteil vom 24. November 1982 in der Rechtssache 249/81, Kommission/Irland, Slg. 1982, 4005).
  • EuGH, 10.07.1980 - 32/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    47 Weiter seien die Mitgliedstaaten nach den Urteilen des Gerichtshofes in den Fischerei-Sachen, insbesondere den Urteilen vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 2403) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) zur vorherigen Mitteilung verpflichtet.
  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 8. November 1979 in der Rechtssache 15/79 (Groenveld/Produktschap voor Vee en Vlees, Sig. 1979, 3409) entschieden hat, bezieht sich Artikel 34 EWG-Vertrag "auf nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel schaffen, so daß die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates zum Nachteil der Produktion oder des Handels anderer Mitgliedstaaten einen besonderen Vorteil erlangt".
  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    47 Weiter seien die Mitgliedstaaten nach den Urteilen des Gerichtshofes in den Fischerei-Sachen, insbesondere den Urteilen vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 2403) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) zur vorherigen Mitteilung verpflichtet.
  • EuGH, 04.10.1979 - 141/78

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    47 Weiter seien die Mitgliedstaaten nach den Urteilen des Gerichtshofes in den Fischerei-Sachen, insbesondere den Urteilen vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 2403) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) zur vorherigen Mitteilung verpflichtet.
  • EuGH, 11.10.1979 - 225/78

    Bouhelier

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    Vergleich mit anderen Assoziierungsabkommen, die mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen ausdrücklich verböten, und der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 225/78 (Bouhelier u. a., Slg. 1979, 3151).
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    31 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolke, Slg. 1976, 1921) entschieden hat, wurde durch Artikel 113 Absatz 1 die Zuständigkeit für die Handelspolitik insgesamt auf die Gemeinschaft übertragen, so daß nationale handelspolitische Maßnahmen seit dem Ende der Übergangszeit nur mit einer besonderen Ermächtigung durch die Gemeinschaft zulässig sind.
  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 18.02.1986 - 174/84
    Wie der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 (Slg. 1975, 1355) ausgeführt hat, "kann nicht angenommen werden, daß in einer Materie, ... die in den Bereich der Ausfuhrpolitik und allgemeiner auch der gemeinsamen Handelspolitik fällt, auf Gemeinschafts- wie auf internationaler Ebene neben der Zuständigkeit der Gemeinschaft noch eine parallele Zuständigkeit der Mitgliedstaaten besteht.
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Die sich aus der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ergebende Sperrwirkung entfällt indes dort, wo das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedsstaaten - etwa durch Öffnungsklauseln - zum Erlass nationaler Regeln ermächtigt (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; NVwZ aaO; wistra aaO; EuGH Rs. C-174/84, Slg. 1986, 559, 576, Rdn. 31; Vedder/Lorenzmeier aaO; Schaefer, Die nationale Kompetenz zur Ausfuhrkontrolle nach Art. 133 EG S. 102).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-83/94

    Strafverfahren gegen Leifer u.a.

    12 Da durch Artikel 113 Absatz 1 die Zuständigkeit für die Handelspolitik insgesamt auf die Gemeinschaft übertragen worden ist, sind nationale handelspolitische Maßnahmen demnach nur mit einer besonderen Ermächtigung durch die Kommission zulässig (Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolke, Slg. 1976, 1921, Randnr. 32, und vom 18. Februar 1986 in der Rechtssache 174/84, Bulk Oil, Slg. 1986, 559, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-70/94

    Werner / Bundesrepublik Deutschland

    12 Sodann sind nationale handelspolitische Maßnahmen nur mit einer besonderen Ermächtigung durch die Kommission zulässig, da durch Artikel 113 Absatz 1 die Zuständigkeit für die Handelspolitik insgesamt auf die Gemeinschaft übertragen worden ist (Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolke, Slg. 1976, 1921, Randnr. 32, und vom 18. Februar 1986 in der Rechtssache 174/84, Bulk Oil, Slg. 1986, 559, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-652/22

    Kolin Insaat Turizm Sanayi ve Ticaret - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 1986, Bulk Oil (Zug) (174/84, EU:C:1986:60, Rn. 9).

    Ein Beispiel für eine besondere unionsrechtliche Ermächtigung findet sich im Urteil vom 18. Februar 1986, Bulk Oil (Zug) (174/84, EU:C:1986:60, Rn. 31 bis 33).

  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA,

    Indem die Entscheidung die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft auf Exportmärkte anwende, verstosse sie sowohl gegen die Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Februar 1986 in der Rechtssache 174/84, Bulk Oil, Slg. 1986, 559) als auch gegen die Entscheidungspraxis der Kommission (Entscheidung 77/100/EWG der Kommission vom 21. Dezember 1976 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG-Vertrags [IV/5715 - Junghans]; ABl. 1977, L 30, S. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09

    Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine

    147 - Zur ausschließlichen und geteilten Zuständigkeit vgl. Urteile vom 15. Dezember 1976, Donckerwolcke u. a. (41/76, Slg. 1976, 1921, Randnr. 32), vom 18. Februar 1986, Bulk Oil (174/84, Slg. 1986, 559, Randnr. 31), und vom 16. März 1977, Kommission/Frankreich (68/76, Slg. 1977, 515, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1995 - C-194/94

    CIA Security International SA gegen Signalson SA und Securitel SPRL. - Auslegung

    Das Urteil vom 18. Februar 1986 in der Rechtssache 174/84, Bulk Oil(24), betraf eine Bestimmung in einer Entscheidung des Rates, wonach Mitgliedstaaten, die Änderungen ihres Liberalisierungsstands gegenüber dritten Ländern beabsichtigten, vorher die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission zu unterrichten hatten.

    (24) - Slg. 1986, 559.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07

    Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung

    30 - Urteile Donckerwolcke und Schou (zitiert in Fn. 24, Randnr. 32), vom 18. Februar 1986, Bulk Oil (174/84, Slg. 1986, 559, Randnr. 31), sowie vom 17. Oktober 1995, Werner (C-70/94, Slg. 1995, I-3189, Randnr. 12) und Leifer u. a. (C-83/94, Slg. 1995, I-3231, Randnr. 13); diese Rechtsprechung hat auch in Art. 1-12 Abs. 1 zweiter Halbsatz EVV und Art. 2 Abs. 1 zweiter Halbsatz AEUV Eingang gefunden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-470/03

    AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG zur Angleichung der Rechts- und

    27 und 28); vom 18. Februar 1986, Bulk Oil (174/84, Slg. 1986, 559, Randnr. 9); vom 12. Dezember 1990, Hennen Olie (302/88, Slg. 1990, I-4625, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-86/22

    Papier Mettler Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/34/EG -

    34 Urteil vom 18. Februar 1986, Bulk Oil (Zug) (174/84, EU:C:1986:60, Rn. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-133/06

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2005/85/EG - Verfahren in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève) - Nichtigkeitsklage - Beschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1995 - C-70/94

    Fritz Werner Industrie-Ausrüstungen GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Aimé Richardt und Les Accessoires Scientifiques SNC. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1996 - C-124/95

    The Queen, ex parte Centro-Com Srl gegen HM Treasury und Bank of England. -

  • LG Stuttgart, 05.03.2020 - 30 O 261/17

    Nigeria-Exportfahrzeuge - Lkw-Kartell-Schadenersatzanspruch für afrikanisches

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1992 - C-251/90

    Procurator fiscal, Elgin gegen Kenneth Gordon Wood und James Cowie. - Fischerei -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14325
Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84 (https://dejure.org/1985,14325)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.12.1985 - 174/84 (https://dejure.org/1985,14325)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 174/84 (https://dejure.org/1985,14325)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bulk Oil (Zug) AG gegen Sun International Limited und Sun Oil Trading Company.

    Vom Vereinigten Königreich verhängte mengenmäßige Beschränkungen bei der Ausfuhr von Rohöl in Drittländer (Israel) - Gültigkeit unter dem Gesichtspunkt des Abkommens EWG-Israel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    Zu dieser Seite der Rechtssache ist weiter vorgetragen worden, eine Informations- und Konsultationspflicht ergebe sich aus dem Grundsatz, der beispielsweise in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Regina/Tymen, Slg. 1981, 3079) Ausdruck gefunden habe.

    In seinem Urteil in der Rechtssache 804/79 entschied der Gerichtshof, daß die Mitgliedstaaten nach Ablauf der Übergangszeit keine selbständige Befugnis zum Erlaß von Erhaltungsmaßnahmen hatten.

    Eine Untätigkeit des Rates, auf die es in der Rechtssache 804/79 entscheidend ankam, liegt hier nicht vor.

  • EuGH, 04.10.1979 - 141/78

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    Der Artikel entspricht grosso modo Artikel 5 EWG-Vertrag, auf den sich meines Erachtens der einzelne vor nationalen Gerichten nur berufen kann, wenn auf andere, klarere Artikel Bezug genommen wird (Rechtssachen 78/70, Deutsche Grammophon/Metro, Slg. 1971, 487, 499; 9/73, Schlüter/ Hauptzollamt Lörrach, Slg. 1973, 1135, 1161; 141/78, Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, 2942).

    Gleichwohl ist diese Entschließung nicht derart, daß sie "auf dem besonderen Gebiet, für das sie gilt, die Mitwirkungspflichten konkretisiert, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 EWG-Vertrag durch ihren Beitritt zur Gemeinschaft übernommen haben" (Rechtssache 141/78, Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, 2942).

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    Ein solches Nichtbestreiten wäre für eine Verletzung des EWG- Vertrags oder des Abkommens ohne Bedeutung (Rechtssache 43/75, Defrenne/Sabena, Slg. 1976, 455, 475).
  • EuGH, 12.06.1979 - 181/78

    Van Paassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    Das zunächst bestehende Recht der Klägerin, nach Israel auszuführen, konnte nicht durch Bezugnahme auf eine Politik beschränkt werden, die die britische Regierung rechtmäßig, nicht festlegen oder verfolgen durfte." Hätte andererseits entgegen meiner Auffassung nach den Artikeln 2 und 3 der Verordnung Nr. 2603/69 eine Unterrichtungsoder Konsultationspflicht bestanden, so hätte deren Verletzung die Politik aus Gründen nicht rechtswidrig gemacht, die denen entsprechen, die Generalanwalt Reischl am Ende seiner Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen 181 und 229/78 (Van Paassen/Staatssecretaris van Financiën, Slg. 1979, 2063) vortrug.
  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    Zu dieser Seite der Rechtssache ist weiter vorgetragen worden, eine Informations- und Konsultationspflicht ergebe sich aus dem Grundsatz, der beispielsweise in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Regina/Tymen, Slg. 1981, 3079) Ausdruck gefunden habe.
  • EuGH, 14.12.1982 - 314/81

    Procureur de la République / Waterkeyn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    Die Politik verletzt nicht als solche Artikel 34, nur weil sie in einer Weise durchgeführt werden könnte, die diesen Artikel verletzt (vgl. verbundene Rechtssachen 314 bis 316/81 und 83/82, Procureur de la République/Waterkeyn, Slg. 1982, 4337).
  • EuGH, 24.11.1982 - 249/81

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    Wenn die Regierungspolitik meines Erachtens auch im Ergebnis "eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung" im Sinne des EWG-Vertrags darstellte (Rechtssache 249/81, Kommission/Irland, Slg. 1982, 4005, und 222/82, Apple and Pear Development Council/ Lewis, Slg. 1983, 403), so verbot das Abkommen mit Israel mengenmäßige Beschränkungen doch weder ausdrücklich noch stillschweigend.
  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    1976, 1921, 1937; vgl. auch Rechtssachen 37 und 38/73, Sociaalfonds/ Indiamex, Slg. 1973, 1609; Gutachten 1/78, Slg. 1979, 2871).
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    Der Artikel entspricht grosso modo Artikel 5 EWG-Vertrag, auf den sich meines Erachtens der einzelne vor nationalen Gerichten nur berufen kann, wenn auf andere, klarere Artikel Bezug genommen wird (Rechtssachen 78/70, Deutsche Grammophon/Metro, Slg. 1971, 487, 499; 9/73, Schlüter/ Hauptzollamt Lörrach, Slg. 1973, 1135, 1161; 141/78, Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, 2942).
  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
    1976, 1921, 1937; vgl. auch Rechtssachen 37 und 38/73, Sociaalfonds/ Indiamex, Slg. 1973, 1609; Gutachten 1/78, Slg. 1979, 2871).
  • EuGH, 11.10.1979 - 225/78

    Bouhelier

  • EuGH, 24.10.1973 - 9/73

    Schlüter / Hauptzollamt Lörrach

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

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