Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 12.03.1987 - 178/84   

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https://dejure.org/1987,168
EuGH, 12.03.1987 - 178/84 (https://dejure.org/1987,168)
EuGH, Entscheidung vom 12.03.1987 - 178/84 (https://dejure.org/1987,168)
EuGH, Entscheidung vom 12. März 1987 - 178/84 (https://dejure.org/1987,168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    1

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen Mitgliedstaat; Verstoß gegen das Reinheitsgebot für Bier; Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Vertragspflichten; Verwendung der Bezeichnung Bier

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; BSTG Par 9; ; BSTG Par 10

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verkehrsverbot für Bier, das nicht dem Reinheitsgebot entspricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Inverkehrbringen von Erzeugnissen - Unterschiede der nationalen Regelungen - Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr - Zulässigkeit - Voraussetzungen und Grenzen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.05.1986)

    BIER: Lästige Ausländer

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1133
  • NJW 2017, 3058
  • GRUR 1987, 245
  • GRUR Int. 1987, 404
  • DVBl 1987, 673
  • BB 1987, 854
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227) entschieden, daß das Verbot des Inverkehrbringens von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführtem Bier, das nicht den deutschen Rechtsvorschriften entsprach, gegen Artikel 30 des Vertrages verstieß.

    b) Gebietet die Entschädigungspflicht auch die Wiedergutmachung von solchen Schäden, die bereits entstanden waren, bevor durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. März 1987 (Rechtssache 178/84) festgestellt worden war, daß § 10 des deutschen Biersteuergesetzes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht verstieß?.

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

    Durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. März 1987 (Rs. 178/84 - Slg. 1987, 1227 = NJW 1987, 1133) wurde unter anderem festgestellt, daß es mit Art. 30 EWGV nicht vereinbar war, die Vorschrift des § 10 BStG, wonach die Bezeichnung "Bier" dem nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bier vorbehalten war, auf in den anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und in den Verkehr gebrachte Biere anzuwenden; ferner daß die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Art. 30 EWGV verstoßen hatte, daß sie es untersagte, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes und in den Verkehr gebrachtes Bier im Inland in den Verkehr zu bringen, wenn dieses Bier nicht den §§ 9 und 10 BStG entsprach.

    b) Gebietet die Entschädigungspflicht auch die Wiedergutmachung von solchen Schäden, die bereits entstanden waren, bevor durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. März 1987 (Rs 178/84) festgestellt worden war, daß § 10 des deutschen Biersteuergesetzes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht verstieß?.

    Dagegen seien die Anhaltspunkte, über die der nationale Gesetzgeber in Anbetracht der einschlägigen Rechtsprechung für die Beurteilung des anderen Gesichtspunkts verfügt habe, ob das Verbot der Verwendung von Zusatzstoffen gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße, bis zum Urteil vom 12. März 1987 (aaO.), mit dem der Gerichtshof dieses Verbot für unvereinbar mit Art. 30 EGV erklärt habe, erheblich weniger zwingend erschienen.

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04

    Bier; Herstellen von Bier; Bereitung von Bier; Inverkehrbringen von Bier;

    Wird dem Hersteller eines besonderen Bieres auf diesem Wege eine besondere Kennzeichnung auferlegt, so darf dies keine negative Einschätzung des Produkts zur Folge haben (vgl. EuGH, Urteil vom 12. März 1987 - Rs. 178/84, Bier II - Slg. I-1262 ) und muss auch innerhalb der gegenwärtigen Handhabung des Kennzeichnungsrechts bei Bier den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84   

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https://dejure.org/1986,14911
Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84 (https://dejure.org/1986,14911)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.09.1986 - 178/84 (https://dejure.org/1986,14911)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. September 1986 - 178/84 (https://dejure.org/1986,14911)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung - Reinheitsgebot für Bier

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    In der Rechtssache 272/80 (Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten, Slg. 1981, 3277, 3290, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe) hat der Gerichtshof hervorgehoben, daß die Mitgliedstaaten bei der Ausübung des Ermessens, das er ihnen in dieser wie in anderen Entscheidungen zuerkennt, "zu beachten [haben], daß ihren Maßnahmen durch den Vertrag Grenzen gesetzt sind".

    Der in der Rechtssache 272/80 aufgestellte Grundsatz gelte auch für Stoffe von der Art der Vitamine, die im allgemein an sich nicht schädlich seien, "jedoch bei übermäßigem Verzehr mit der gesamten in ihrer Zusammensetzung unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Nahrung besondere schädliche Wirkungen hervorrufen können".

  • EuGH, 06.05.1986 - 304/84

    Ministère public / Muller

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    Sie entsprechen, um die Formulierung des Gerichtshofes im Urteil in der Rechtssache 304/84 (Muller, Slg. 1986, 1511, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe) zu verwenden, einem "besoin réel, notamment d'ordre technologique ou économique".

    In dem jüngst ergangenen Urteil in der Rechtssache 304/84 wurde festgestellt, daß der fragliche Stoff zwar an sich nicht schädlich sei, daß es aber eine Schwelle für seine Aufnahme gebe, jenseits deren sich ein Risiko ergebe, so daß in nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz der Gesundheit gebotene Beschränkungen unter Berücksichtigung der örtlichen Ernährungsgewohnheiten, aber auch der internationalen Forschungsergebnisse, insbesondere derjenigen der Ausschüsse der Gemeinschaft, festgesetzt werden könnten.

  • EuGH, 26.11.1985 - 182/84

    Miro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    Eine einschränkende Regelung der Verwendung einer bestimmten Bezeichnung kann eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 darstellen: Rechtssachen 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181), 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019), 27/80 (Fietje, Slg. 1980, 3839), und 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731).
  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    So hat der Gerichtshof in der Rechtssache 174/82 (Sandoz, Slg. 1983, 2445, 2462 - 2465), die Vitamine betraf, ausgeführt, wie sich aus den Richtlinien des Rates über färbende und konservierende Stoffe sowie über die Zusammensetzung und die Kennzeichnung von Lebensmitteln ergebe, gingen die rechtsetzenden Organe der Gemeinschaft von dem Grundsatz aus, daß die Verwendung von Zusätzen zu Lebensmitteln auf bestimmte abschließend aufgezählte Stoffe beschränkt werden solle, "wobei den Mitgliedstaaten jedoch ein bestimmter Ermessensspielraum für den Erlaß strengerer Regelungen verbleiben soll".
  • EuGH, 10.12.1985 - 247/84

    Motte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    In der Rechtssache 247/84 (Motte, Slg. 1985, 3887) führte der Gerichtshof wie in früheren Entscheidungen aus, daß die Mitgliedstaaten nicht allein deshalb, weil die Verwendung des betreffenden Erzeugnisses im Ausfuhrstaat zulässig sei, daran gehindert seien, für die Einfuhr eine vorherige Zulassung zu verlangen.
  • EuGH, 05.02.1981 - 53/80

    Eyssen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    Dieses Erfordernis war in der früheren Rechtssache 53/80 (Kaasfabriek Eyssen, Slg. 1981, 409) erfüllt, in der ernste Bedenken bezüglich der Gefahr des Verzehrs von Nisin enthaltenden Erzeugnissen zu Untersuchungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geführt hatten.
  • EuGH, 06.06.1984 - 97/83

    Melkunie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    In ähnlicher Weise hat der Gerichtshof in der Rechtssache 97/83 (Melkunie, Slg. 1984, 2367, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe) folgendes festgestellt: "Aus den Akten [ergibt sich] vor allem, daß das Vorhandensein von zur Familie der Kolibakterien gehörenden Bakterien, die sich in Reinkultur züchten lassen, in einem Milcherzeugnis auf die Gefahr hindeutet, daß pathogène Mikroorganismen vorhanden sind, und folglich ein unmittelbares Anzeichen für eine wirkliche Gefahr ist, die dieses Erzeugnis für die Gesundheit von Menschen darstellt" (Hervorhebung von mir).
  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    Eine einschränkende Regelung der Verwendung einer bestimmten Bezeichnung kann eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 darstellen: Rechtssachen 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181), 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019), 27/80 (Fietje, Slg. 1980, 3839), und 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731).
  • EuGH, 09.12.1981 - 193/80

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    Eine einschränkende Regelung der Verwendung einer bestimmten Bezeichnung kann eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 darstellen: Rechtssachen 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181), 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019), 27/80 (Fietje, Slg. 1980, 3839), und 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731).
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
    Eine einschränkende Regelung der Verwendung einer bestimmten Bezeichnung kann eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 darstellen: Rechtssachen 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181), 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019), 27/80 (Fietje, Slg. 1980, 3839), und 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731).
  • EuGH, 19.09.1984 - 94/83

    Heijn

  • EuGH, 13.03.1986 - 54/85

    Ministère public / Mirepoix

  • EuGH, 14.07.1977 - 123/76

    Kommission / Italien

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 15.12.1982 - 211/81

    Kommission / Denmark

  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

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